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Der Gebührensommer - Studienkosten seit Semesterbeginn im April 2007


11.10.2007 (S. Petersohn) Kategorie: Politik

Es ist leise geworden um ein Thema, das im Sommer 2005 und Anfang 2006 noch Tausende von Studenten zu Massenprotesten auf die Straßen trieb. Seit April 2007 erheben die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg offiziell 500 Euro Studiengebühren pro Semester. Für die Erstsemester der Universitäten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gilt das schon seit dem Wintersemester 2006/2007. Ab Oktober 2007 folgten Hessen, das Saarland und Niedersachsen mit einer halbjährlichen Gebühr für alle Studierenden.

Die erheblichen Kostensteigerungen für ein Studium sind das Ergebnis der schnellen Reaktion unionsgeführter Länder auf eine am 26. Januar 2005 vom Bundesverfassungsgericht gefällte Entscheidung. Darin hob das Gericht das vom Bund auferlegte Verbot von Studiengebühren mit der Begründung auf, dass es für die Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensstandards im Bundesgebiet nicht nötig sei. Nach Auffassung der Richter spielen finanzielle Aspekte bei der Studienplatzwahl eine eher untergeordnete Rolle. Die Länder könnten zudem eigenständig dafür sorgen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien gleiche Bildungschancen erhalten. Wie genau das geschehen soll, lässt die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes jedoch offen.

Die Entscheidung rief sowohl eine Welle der Entrüstung von Studierenden aus betroffenen Universitäten als auch solidarischen Protest aus vorwiegend SPD-geführten Ländern hervor. Mit Aufrufen wie „Bildung ist keine Ware“, „Bildung nur für Reiche?!“ oder „Demokratie braucht freie Bildung“ zogen beispielsweise im Juni 2005 mindestens 3.000 Studiengebührengegner in Essen auf die Straße.

Sie konnten es trotz zahlreicher Demonstrationen, Unterschriftensammlungen und Protestaktionen wie der Besetzung von Hochschulrektoraten und dem Verhindern von entscheidenden Senatssitzungen, einer Blockade der Autobahn in der Nähe von Marburg und Zeltaktionen auf dem Campus nicht verhindern. Zu sehr waren Unionspolitiker wie der Ministerpräsident Baden-Württembergs, Günther H. Oettinger, vom Nutzen eines kostenpflichtigen Studiums überzeugt.

Erste Einschätzungen über die Auswirkungen der Gebühren sind kaum vorhanden, obwohl sich deren Einführung in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für die Erstsemester des Wintersemesters 2006/2007 zum ersten Mal jährt. Die Zahlung der Gebühren wird meist im Rückmeldezeitraum für das kommende Semester fällig oder ungefähr nach der Hälfte des laufenden Semesters. Der Studierendenausschuss (AStA) der Universität Kassel wagt erste Vermutungen zu dem aus der Rückmeldestatistik beobachteten Einbruch der Studierendenzahlen für das beginnende Wintersemester 2007/2008. Bisher hätten sich demnach nur rund 8.000 Studenten samt Erstsemestlern zurück gemeldet. Vor einem Jahr betrug die Anzahl der Studierenden noch ungefähr das Doppelte.

Der AStA rechnet jedoch damit, dass er diese Zahl möglicherweise um 3.000 Studenten, die sich noch verspätet zurückmelden werden oder die von der Universitätsverwaltung noch nicht erfasst wurden, korrigieren muss. Es ist dennoch ein sichtbarer Rückgang der Studierendenzahlen zu verzeichnen, der durch eine massiv gestiegene Anzahl von Urlaubsanträgen für das kommende Semester unterstrichen wird. Den Hauptgrund für das Ergebnis sieht der AStA in den Studiengebühren, die im Oktober 2007 eingeführt wurden.

Eine offizielle Analyse und Bewertung, der vor allem von vielen Studenten negativ wahrgenommenen Neuerung, steht jedoch noch aus. Um zwischenzeitlich einen Ansturm von „Gebührenflüchtlingen“ auf ihre Universitäten zu vermeiden, werden viele Länder in den kommenden Jahren ebenfalls Gebühren auf das Studium erheben. Sachsen und Thüringen haben bereits konkrete Pläne für das Jahr 2010 angekündigt und Schleswig-Holstein für 2011. Die drei Bundesländer werden derzeit von der CDU regiert. In Berlin (SPD), Bremen (SPD), Brandenburg (SPD) und Sachsen-Anhalt (CDU) wird das Thema Studiengebühren zu den Landtagswahlen wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern (SPD) und Rheinland-Pfalz (SPD) sind derzeit keine Gebühren vorgesehen, was sich auf lange Sicht oder mit einem möglichen Regierungswechsel ändern könnte.

Es scheint so, als ob niemand den Kosten entkommen könnte. Einige Universitäten versuchen die finanzielle Belastung durch Ausnahmeregelungen abzufedern. So können beispielsweise Studierende, die ein Kind aufziehen oder mindestens zwei Geschwister haben, die ebenfalls Gebühren zahlen, von den Kosten befreit werden. Auch beurlaubte Studenten oder solche im Lehramtspraxissemester sowie besonders Begabte werden auf Antrag von den Gebühren ausgenommen. An manchen Universitäten bestehen zudem zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen. Studenten der Universität Köln, die sich für ihre Fachschaft engagieren, werden beispielsweise für zwei Semester von den Gebühren befreit.

Die Ausnahmen von der Zahlungspflicht werden von jeder Universität in Eigenregie erstellt und können sich stark voneinander unterscheiden. Zukünftige Studienanfänger werden also nicht nur die Prüfungsordnung ihrer Wunschfächer, sondern auch die Gebührenordnung genauestens prüfen müssen. Die Sonderregelungen allein machen das kostenpflichtige Studium jedoch noch nicht sozialverträglich. Es gilt daher zu beobachten, ob die Versprechen einer besseren Lehre tatsächlich eingelöst werden können oder sich die Befürchtungen der Gebührengegner bewahrheiten.

Was halten Sie von der „Gebührenflut“ an deutschen Universitäten? Welche Auswirkungen werden sie Ihrer Meinung nach auf das deutsche Hochschulbildungssystem haben? Zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch laden wir Sie herzlich in das Life-Go-Forum ein!



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