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Filesharing - Zwischen Anonymität und Legalität


23.10.2007 (J. Wagner) Kategorie: Computer

Bild: www.spiegel.de

Gefördert von der raschen Verbreitung von DSL-Leitungen nutzen immer mehr Menschen das Internet. Damit einhergehend werden Internettauschbörsen, bei denen zumeist illegal Musik und Filme kopiert und getauscht werden, immer populärer. Heute nutzen ungefähr 28 Millionen Deutsche das breitbandige Internet. Davon beteiligen sich circa 10 Millionen an jenem illegalen Datenverkehr. Experten schätzen, dass Filesharing tagsüber etwa 50 % des Internet-Verkehrs ausmacht und nachts sogar 80 %.

Filesharing ist also die englische Bezeichnung für das Teilen beziehungsweise Tauschen von Daten zwischen Internetnutzern. Damit kann sowohl das Herunterladen von Daten von einem Server gemeint sein als auch das Verteilen von Daten über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P-Netzwerk). Darunter verstehen Fachleute die Kommunikation von gleichberechtigten Computern. Das heißt alle Computer können Dienste anbieten sowie selbst nutzen. Um auf die Netzwerke zugreifen zu können, braucht der Nutzer jedoch spezielle Computerprogramme.

Natürlich stellt sich die Frage, ob das alles legal ist. Ist es, wenn es sich um Informationen und Dateien handelt, die in einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder um freie Programme. Auch wenn für das entsprechende Werk die Schutzfrist abgelaufen ist oder es sich um selbstverfasste Musik oder Texte handelt, stellt das Filesharing kein Problem dar. Oft kommt es beim Anbieten und Hochladen von kommerzieller Musik und Filmen aber zu Urheberrechtsverletzungen nach § 15 Absatz 2 und § 52 Absatz 3 Urheberrechtsgesetz. Das ist natürlich ein Rechtsverstoß und somit strafbar. Die Verwendung der Filesharing-Software und die Teilnahme am Netzwerk ist jedoch legal. Selbst das Herunterladen ist nach jetziger Rechtslage nicht strafbar, da nach § 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz die private Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Datei erlaubt ist.

Da die P2P-Netzwerke wie Kademlia oder Gnutella seit einiger Zeit nicht mehr über zentrale Server laufen, sondern jeder Teilnehmer Anbieter und Nutzer gleichzeitig ist, wird die Klärung der rechtlichen Verantwortung allerdings sehr schwierig. Dadurch wird in gewissem Sinne natürlich auch anonymes Filesharing gewährt.

Die rechtliche Ermittlung und Verfolgung einzelner Filesharer ist aber ohnehin nicht so einfach. Bei jedem Down- oder Upload hinterlässt der Filesharer eine eindeutige Zahlenfolge, die sogenannte Internet-Protokoll-Adresse (IP). Sie enthält alle wichtigen Informationen zur Identifizierung, jedoch wird die Ermittlung der IP durch verschiedene Punkte erschwert.

So gibt es zum Beispiel dynamische IP-Adressen. Verschiedenen Anschlüssen wird nacheinander dieselbe IP zugewiesen. Weiterhin sind die Provider, also die Internetdienstanbieter, dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten nach Ende der Verbindung zu löschen. Sollte der Provider die Verbindungsdaten doch noch nicht gelöscht haben (T-Online kommt der Löschpflicht zum Beispiel erst nach circa 90 Tagen nach), so ist er nicht verpflichtet über den Anschlussinhaber Auskunft zu erteilen. Das muss er erst, wenn sich die Staatsanwaltschaft einschaltet. Selbst dann heißt das noch nicht, dass der Nutzer bekannt ist, da sich oft mehrere Personen denselben Anschluss teilen. Das kommt in Familien und in Wohngemeinschaften vor.

Oft stellt also die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn der Anschlussinhaber abstreitet der Filesharer zu sein oder keine Auskunft über den eigentlichen Nutzer machen will. Wurden jedoch mehr als 100 Dateien angeboten, kann es zu einer Befragung des potentiellen Täters kommen. Bei mehr als 500 Dateien können sogar Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahmung des Computers bevorstehen. Wenn es dann zu einer Verurteilung kommt, kann es richtig teuer werden. Die Schadenersatzansprüche liegen in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Gewinn, der dem Geschädigten entgangen ist.

Ganz anonym ist der Filesharer eben doch nicht. Neue Programme, welche die IP verschleiern, sollen mehr Anonymität gewähren. Sie sind aber ungeeignet, weil die Geschwindigkeit und die Übertragungsrate erheblich leiden.



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