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Der Türck-Prozess


10.09.2005 (M. Schreiner) Kategorie: Panorama

Bild: www.freenet.de

Der Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen Talkmaster Andreas Türck ist in der letzten Runde. Es stehen Fakten gegen Vermutungen, Tatsachen gegen Behauptungen und Täter gegen Opfer, wobei in diesem letzten Fall die Rollen nicht klar verteilt sind.

Wurde die 29-jährige Bankkauffrau tatsächlich zum Oralverkehr gezwungen, oder ist dieser einvernehmlich abgelaufen, ohne Gewaltanwendung Türcks? Und weiter stellt sich dem normalsterblichen Bürger die Frage: Wie kann man zum Oralverkehr gezwungen werden? Eine berechtigte Frage, die den Vorwurf der Vergewaltigung etwas bizarr erscheinen lässt.

Nach den Aussagen ließ sich der Abend folgendermaßen skizzieren: In der Bar „Sansibar“ in Frankfurt am Main liefen sich Andreas Türck und das mutmaßliche Opfer zum ersten Mal über den Weg. Man lernte sich kurz kennen und als sich der Abend in der Sansibar dem Ende zuneigte, beschloss man die Location zu wechseln. Katharina B., das angebliche Vergewaltigungsopfer, und ihre Freundin wollten mit dem Moderator und einem Freund seinerseits zu einer anderen Bar fahren, an der Honsell-Brücke hielt man jedoch an. Türck verließ mit Kathi das Auto. Auf dieser Brücke kam es dann zum Oralsex. Es stellt sich nun die Frage, ob dieser einvernehmlich oder gewaltsam vonstatten ging.

Zumindest hat das mutmaßliche Opfer damals nicht die Polizei alarmiert, hatte sich aber einem Freund per Telefonat anvertraut. Dieses wurde von Drogenermittlern der Frankfurter Polizei abgehört, denn bei diesem Bekannten von Kathi B. bestand nämlich der Verdacht auf Drogenhandel. Die Beamten mussten, als sie von der Vergewaltigung hörten, natürlich der Sache auf den Grund gehen und fingen mit den Nachforschungen an. Andreas Türck bekam allerdings erst mit dem Anklageschreiben Bescheid über die Anschuldigungen.

Seither waren drei Jahre vergangen. Im Falle einer Verurteilung drohten Türck bis zu 15 Jahren Haft, seine Fernsehkarriere kann er wahrscheinlich sowieso an den Nagel hängen, obwohl er die Tat stets abstritt. Seit bekannt werden der Vorwürfe bekommt er keinerlei Jobs mehr und auch sein ehemaliger Sender Pro Sieben distanzierte sich zunächst von ihm. Man ließ wissen, dass sich die Frage einer Rückkehr Türcks gar nicht erst stellte.

Türcks Verteidigung versuchte während des gesamten Prozesses die Glaubwürdigkeit der mutmaßlich vergewaltigen Bankkauffrau zu erschüttern. Sie sei depressiv, drogenabhängig und essgestört, hieß es. Ein psychologisches Gutachten sollte diese Behauptungen untermauern und nachdem die Diplompsychologin Edda Gräfe vor dem Frankfurter Landgericht feststellte, dass sie beim angeblichen Opfer den Verdacht auf eine „hysterische Neurose“ hätte, war dies ein gefundenes Fressen für die Anwälte Türcks. Da sie eine labile Persönlichkeitsstruktur habe, könne die heute 29-Jährige „Pseudoerinnerungen“ an die „Tatnacht“ haben. Gräfe sagte weiter, dass die Tests ergeben hätten, dass Kathi B. vermutlich ein früheres traumatisches Ereignis gehabt hatte und dass daher eine „unbewusste Falschaussage“ der Nebenklägerin Kathi B. nicht auszuschließen war.

Der mittlerweile 36-jährige Türck machte von seinem Schweigerecht Gebrauch und erklärte lediglich, er lege Wert auf die Feststellung, dass er unschuldig sei. Allerdings wurde der ehemalige Strahlemann des Fernsehens schwer belastet durch die Aussage der Freundin des angeblichen Opfers, sie galt als Schlüsselzeugin des Prozesses. Sie berichtete, dass sie das rote Trägertop ihrer Freundin habe sehen können, Kathi habe auf dem Boden gesessen oder gekniet. Als sie zurückkam, habe sie einen tiefen Zug aus einer Zigarette genommen, sie habe verwirrt gewirkt und gesagt: „Ich muss dringend zu McDonald’s und einen Big Mac essen“. Als sie später am Abend alleine waren, hakte sie sich dann bei der Freundin ein, fing zu weinen an, musste sich übergeben und sagte: „Er hat mich vergewaltigt“.

Die Aussage des ehemaligen Freundes des Talkmasters, der in der fraglichen Nacht mit ihm unterwegs war, gestaltete sich anders. Er berichtete zunächst, dass ihn der beobachtete Oralsex zwar überrascht habe, er aber keinerlei Anzeichen von Gewaltanwendung bemerkt habe, danach habe die junge Frau sinngemäß gefragt „Möchtest Du mal Andreas Türck schmecken?“ und habe ihrer Freundin einen Zungenkuss gegeben.

Diese beiden Zeugenaussagen brachten also kein Licht ins Dunkel, vielmehr sorgten sie für noch mehr Verwirrung. Anderes Beweismaterial sorgte schon im Vorfeld für Spannung: Der Prozess hatte gerade erst begonnen, da warf die Verteidigung dem Gericht vor, Fehler bei der Beweisaufnahme gemacht und diese Fehler dann auch noch ignoriert zu haben. Das Gericht sei auf „Verurteilungskurs“, hieß es aus den Rängen der Verteidigung. Die Ermittlungsakten aus der Drogensache (zum Beispiel die Mitschnitte des Telefonats zwischen Kathi B. und ihrem Bekannten) seien nicht herangezogen worden und die Gesprächsprotokolle aus der „Tatnacht“ seien nicht vollständig in den Akten gewesen. Die Verteidiger verlangten eine Unterbrechung der Verhandlung. Die Vorwürfe aber wurden zurückgewiesen und die Verhandlung weitergeführt. Die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock bestach, zumindest bisher, in Prozessen mit einer gründlichen Beweisaufnahme und einer punktgenauen Fragetechnik.

Opfer und Täter hatten in diesem Prozess keine eindeutig verteilten Rollen. Am Dienstag, den 6. September 2005, waren sich aber wenigstens die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidigung einig: Im Plädoyer kamen sie zu dem Schluss, dass die Vorwürfe gegenüber Andreas Türck, die 29-jährige Bankkauffrau vergewaltigt zu haben, nicht mehr haltbar seinen. Auch ein weiterer Gutachter, der Psychologe Max Steller, der als Korifäe auf seinem Gebiet gilt, untermauerte diese Feststellung und betont noch einmal, dass Katharina B. die Ereignisse auch umgedeutet haben könne und somit der einverständliche Verkehr für sie zu einer Zwangshandlung geworden sei. Diese Aussage hatte erneut die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin erschüttert.

Am Donnerstag, den 8. September kam der Fall zum Abschluss. Andreas Türck wurde endgültig freigesprochen. Für den Moderator sicherlich eine Erleichterung, aber dennoch hat seine anfangs steile Karriere einen tiefen Knick bekommen. Gerüchten zufolge will RTL Andreas Türck nun ins nächste Dschungelcamp schicken, womit er 60.000 Euro verdienen würde. Der Sender Pro 7 signalisiert nun doch die Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit. Es bleibt abzuwarten, ob Türck Katharina B. nun auf Rufschädigung und Schadensersatz verklagen wird.



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