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Vor 15 Jahren, am 1. Januar 1993, wurde mit der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht die Europäische Union (EU) geboren. Seitdem ist die Staatengemeinschaft in vielen Politikbereichen wie Wirtschaft, Außenhandel und Sicherheit stärker zusammengewachsen. Der Fortschritt ist jedoch oft auch von Krisen begleitet worden. Eine der stärksten betrifft die gescheiterte Ratifizierung der geplanten EU-Verfassung im Jahr 2005, welche das politische Gebilde Europas auf ein neues rechtliches Fundament stellen sollte. Denn erst die Ratifizierung macht einen völkerrechtlichen Vertrag gesetzmäßig wirksam, indem das Staatsoberhaupt oder das Parlament eines Landes ihn bestätigt.
Die EU-Verfassung
Die Verfassung sollte eine Grundrechte-Charta enthalten und die politischen Organe der EU hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Stimmrechte der Mitgliedsländer umstrukturieren. Vor allem das Europäische Parlament und die Kommission, welche die berühmt-berüchtigten Richtlinien und Verordnungen erlässt, wären gestärkt worden. Das bedeutet jedoch eine Schwächung der Rolle der einzelnen Staaten.
Dem erteilten die Niederlande und Frankreich im frühen Sommer 2005 eine deutliche Absage. Mittlerweile ist zwar auch hinreichend analysiert worden, dass das „Non“ der Franzosen und das „Nee“ der Niederländer in den Volksentscheiden auch ein Ausdruck der politischen Unzufriedenheit mit den damaligen Landesregierungen war. Doch die Angst vor dem anonymen, bürgerfernen und unmenschlichen Bürokratieapparat in Brüssel sitzt tief in der Bevölkerung.
Der Nachfolgevertrag von Lissabon
Nun geht es vor allem darum, einen Stillstand des Integrationsprozesses der EU-Mitglieder zu vermeiden. Das ist die Aufgabe des Nachfolgeabkommens der nicht eingeführten Verfassung, das bei einem Gipfel der Regierungschefs am 18. und 19. Oktober 2007 in Lissabon zusammengestellt wurde. Im Dezember desselben Jahres wurde der Vertrag von Lissabon offiziell unterschrieben. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy sprach von einer „Mini-Verfassung“, einer abgespeckten Version der vorherigen Fassung.
Doch auch hier gilt wie bei dem Verfassungsprojekt, dass kein rechtliches Regelwerk seine Wirkung entfalten darf, wenn nicht alle 27 Staaten dem Abkommen zustimmen. Bis Mitte 2009 müssen sich die Mitglieder also für oder gegen den Vertrag entscheiden. Sie stimmen somit auch darüber ab, in welche Richtung es mit der Europäischen Union und ihrer politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit fortan gehen soll.
Neues und Altbekanntes
Wie stehen nun die Chancen für eine vollständige Ratifizierung des Abkommens von Lissabon? Ein Vergleich der inhaltlichen Bestimmungen der gescheiterten Verfassung und des neuen Abkommens bietet aufschlussreiche Antworten auf die Frage, ob die vorher bestehenden Probleme gelöst wurden. Das in der portugiesischen Hauptstadt verfasste Schriftstück übernimmt überraschenderweise weitgehend die Reformvorschläge des gescheiterten Verfassungsprojektes.
Es wurden Mitbestimmungsrechte vereinfacht und der EU eine außenpolitische Vertretung durch einen extra dafür geschaffenen Posten verliehen. Er nennt sich nun Hoher Repräsentant für Außen- und Sicherheitspolitik. Die Stelle vereint das Amt des heutigen EU-Außenkommissars, das derzeit Benito Ferrero-Waldner bekleidet, und das des Hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Letzterer ist seit 1999 Javier Solana. Er leitet einen Militär- und Polizeistab und ist für die Vertretung einer einheitlichen Position in weltpolitischen Sicherheitsfragen zuständig.
Weiterhin wird die Kommission von derzeit 27 auf zukünftig 15 Kommissare schrumpfen, um Abstimmungsprozesse zu erleichtern. Die Länder, welche jeweils einen Kommissar stellen, werden nach einem Rotationsprinzip alle fünf Jahre neu ausgewählt. Die 12 Mitglieder, welche während der Periode im Wartestand sind, können ihren politischen Einfluss über die anderen europäischen Institutionen, wie zum Beispiel den Rat, ausüben. Damit soll die Gemeinschaft handlungsfähiger und dynamischer werden. Das Europäische Parlament bekommt zudem mehr Einfluss. Es wird zu einem gleichberechtigten Gesetzgeber neben der Kommission und Teil der Haushaltsbehörde.
Die von Nicolas Sarkozy erwähnte „Miniversion“ der Verfassung offenbart sich vielmehr darin, dass der Text nicht als Verfassung bezeichnet wird und jegliche Bezüge auf europäische Staatssymbole wie Flaggen oder Hymnen entfernt wurden. Eine symbolische Überbewertung des Vertragstextes wurde so vermieden. Die Grundrechte-Charta wird nicht direkt, sondern über einen Verweis eingefügt. Sie ist dennoch rechtlich bindend.
Risiken und Nebenwirkungen
Europa-Skeptiker kritisieren den Vertrag als Kopie der Verfassung, während Befürworter der Staatengemeinschaft das neue Rechtswerk als zu „lasch“ bezeichnen und zu starke Orientierung an nationalen Interessen sehen. Wie schon zuvor bei der Verfassung wird wohl die Haltung der jeweiligen Regierung zum Abkommen, die aktuelle politische Situation und die durch die Medien verbreitete Stimmung entscheidend für das Abstimmungsverhalten der befragten Bürger sein. Das neue Regelwerk scheint immer noch zu weit entfernt von der Lebenswirklichkeit der europäischen Bevölkerung zu sein. Somit stehen die Chancen für eine Zustimmung auf wackeligen Füßen.
Die Regierungen der Länder Großbritannien, Niederlande, Irland und Dänemark waren sich der Stimmung in der Landesbevölkerung anscheinend bewusst. Während Irlands Präsidentin Mary MacAleese eine Volksabstimmung der Staatsverfassung gemäß durchführen muss, haben sich die Staatschefs Gordon Brown (Großbritannien), Anders Fogh Rasmussen (Dänemark) und Jan Peter Balkenende (Niederlande) mittlerweile gegen eine solche entschieden.
Was meinen Sie, wird der Vertrag von Lissabon erfolgreich von allen Mitgliedsländern ratifiziert werden? Diskutieren Sie mit uns im Life-Go-Forum.
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