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Immerhin 14,8 Millionen Deutsche und rund die Hälfte der Studenten und Schüler sind im Internet präsent. Der Eindruck, den viele „StudiVZ“- und „Lokalisten“-Profile erwecken, ist jedoch nicht durchweg positiv. Fotos oder Berichte in Blogs von durchgezechten Nächten und ausgeuferten Partys finden sich oft. Die eigene Zurückhaltung ist aber kein Schutz, denn solche Fotos und Informationen können auch von Dritten ins Netz gestellt worden sein. Fotos, die besser niemand sehen sollte. Vor allem niemand, bei dem ein guter Eindruck erweckt werden soll, wie ein potentieller Arbeitgeber.
Eine Studie des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) zeigt, dass sich mehr als dreißig Prozent der Arbeitgeber vorab im Internet über ihre Bewerber informieren. Personensuchmaschinen wie „Pipl“, „PeekYou“ und „Stalkerati“ helfen, Personen im Internet zu finden. Mit einer falschen Identität bei einer Internetplattform können auch dort Leute ausspioniert werden. Doktor Friedrich-Wilhelm Lehmann, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes Dienstleistungsunternehmen, konzentriert sich beim Auswahlverfahren nach wie vor eher auf die eingereichten Unterlagen. Entscheidend ist für ihn letztendlich, ob die Qualifikationen den Anforderungen entsprechen. Er verschafft sich im Internet lediglich einen groben Überblick über die Persönlichkeit des Bewerbers. Friedrich-Wilhelm Lehmann gibt an, einen Bewerber noch nie wegen der Informationen, die im Internet über ihn zu finden waren, abgelehnt zu haben.
Bewerbungsexperte Michael Forstner empfiehlt während des Bewerbungsprozesses alle Internetprofile anzupassen. Er ist bei dem Beratungsunternehmen „Aktivate“ tätig, das Bewerbungstraining anbietet. Das Profil sollte mit der Bewerbung und dem Lebenslauf übereinstimmen, auch was Freizeitaktivitäten und Hobbys angeht. So würde zum Beispiel jemand mit einem aktiven Nachtleben einen schlechten Eindruck auf eine seriöse Versicherungsgesellschaft machen. Die wenigsten Nutzer von Internetplattformen rechnen mit so etwas. „Man denkt gar nicht darüber nach, dass die Informationen von Internetprofilen gegen einen verwendet werden können. Ich bin bei solchen Websites nur angemeldet, um mich mit meinen Freunden auszutauschen“, gibt ein 22-jähriger Student an. Vor seiner letzten Bewerbung habe er dann aber doch alle Fotos von sich gelöscht. Bei öffentlich zugänglichen Informationen sollte allerdings beachtet werden, dass das Internet nichts vergisst. Die meisten Homepages werden in Webarchiven gespeichert.
Eine andere Möglichkeit ist natürlich auch, gar nicht mehr im Internet präsent zu sein. Das hält Michael Forstner jedoch für unnötig, da viele Unternehmen eine Internetpräsenz durchaus erwarten würden. Wenn es für einen positiven Auftritt im Web schon zu spät ist, können verschiedenste Internetdienste helfen, das Image aufzubessern. Auf „FindMeOn“ oder „ClaimID“ kann der Nutzer positive Informationen und Links in einem weiteren Profil bündeln, so dass diese Seite künftig bei der Google-Suche ganz oben erscheint. Darüber hinaus bietet das Unternehmen „DeinGuterRuf“ eine genaue Recherche der Online-Identität an. Es sorgt dann dafür, dass die Betreiber der Webseiten Informationen löschen, falls diese kein gutes Licht auf den Kunden werfen sollten. Solche Dienste werden zwischen 39 und 99 Euro angeboten.
Wie viele private Informationen über den Bewerber ein Arbeitgeber tatsächlich für die Entscheidungsfindung braucht, bleibt fraglich. Ebenso ist unklar, wie weit bei der Internetrecherche die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen eingeschränkt werden. Datenschützer forderten bereits ein „Google-Verbot“ für Personalberater. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schränkt Internetrecherchen ohnehin schon ein. Paragraph 28 BDSG besagt, dass im Bewerbungsverfahren nur solche Daten verwendet werden dürfen, die zur Personalauswahl wirklich notwendig sind. Trotzdem lässt sich das kaum kontrollieren und es bleibt letztendlich jedem selbst überlassen, wie viel und was er von sich preisgibt.
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