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Reform des Unterhaltsrechtes verbessert die Lage von Kindern (Teil 1)


13.02.2008 (S. Petersohn) Kategorie: Politik

Bild: www.focus.de

Im Jahr 2004 begann die schrittweise Überarbeitung des mittlerweile 30 Jahre alten Unterhaltsrechtes, welches sich noch an dem Modell der Hausfrauen-Ehe orientiert. Die Wertvorstellungen und Lebensweisen haben sich seitdem stark verändert. Die Scheidungsrate steigt beständig. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und „Patchwork-Familien“, in denen geschiedene Männer und Frauen mit gemeinsamen Kindern oder denen aus der vorhergegangenen Ehe zusammen leben, sind keine Seltenheit. Ab dem 1. Januar 2008 treten die neuen Regelungen in Kraft. Nun besteht also die Hoffnung, dass der Rechtsbereich im 21. Jahrhundert angekommen ist. Doch auch die Neuerungen haben ihre Tücken.

Der erste Teil dieser Serie wird Ihnen zunächst die neuen gesetzlichen Änderungen vermitteln. Demgegenüber wird sich der zweite Teil mit den Nachteilen beziehungsweise Gefahren der Reform befassen.

Was bedeuten stärkere Selbstversorgungspflichten?

Der Gesetzgeber legt in der Änderung mehr Wert darauf, die Eigenverantwortung nach der Beendigung einer Ehe zu erhöhen. Geschiedene Paare sollen sobald wie möglich ihr eigenes Einkommen verdienen, auch wenn ein Elternteil noch die gemeinsamen Kinder betreut. Der Maßstab der „ehelichen Lebensverhältnisse“ ist nun nicht mehr der alleinige Faktor, nach dem der Unterhalt bemessen wird. Im Hinterkopf stand dabei vielleicht der Gedanke, dass vor allem Frauen dazu motiviert werden sollen, bald wieder in das Berufsleben einzusteigen. Möglich wird das durch die von der CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen geplante Steigerung der Anzahl von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Nach dem vorhergehenden „Altersphasenmodell“ musste der Elternteil, der minderjährige Kinder betreut, bis zu deren 8. Lebensjahr überhaupt nicht arbeiten. Erst mit dem 15. Geburtstag des Zöglings bestand wieder die Verpflichtung, eine Vollzeitarbeit aufzunehmen. Mit der nun eingetretenen Neuerung wird die Arbeitspflicht für die oder den Erziehende/n zumindest in Teilzeit bereits ab dem 6. Lebensjahr eingeführt. Eine Senkung des Lebensstandards wird dabei stellenweise unvermeidlich sein.

Wen begünstigt die Reform?

Die Rechtsstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern wird künftig gestärkt. Oft kommt es vor, dass das Geld eines unterhaltspflichtigen Vaters nach einer Scheidung oder Trennung nicht für alle Unterhaltsbedürftigen ausreicht. Unterhaltspflichtig ist derjenige, der die Kinder nicht unmittelbar erzieht und pflegt. Es wird eine gesetzlich bestimmte Rangfolge festgelegt, nach der die Betroffenen die finanzielle Unterstützung erhalten. Vor der Reform standen dabei Ehegatten sowie minderjährige, schulpflichtige Kinder zusammen auf dem ersten Rang.

Ab Januar 2008 befinden sich nur noch die Kinder auf der ersten Position. Die Unterscheidung zwischen ehelich und unehelich wurde dabei abgeschafft. So wird die in Artikel 6 Absatz 5 Grundgesetz festgeschriebene Forderung nach einer Gleichstellung der Kinder umgesetzt. Die nachfolgenden Ränge teilen sich die erziehenden Elternteile und Ehegatten aus langjährigen Ehen. Nach der allgemeinen Rechtssprechung gelten Ehen ab ungefähr 15 Jahren als langjährig. Somit wird sichergestellt, dass die Kinder in jedem Fall finanziell versorgt sind. Bei dem erziehenden Elternteil kommt es dabei nicht darauf an, ob und mit wem er oder sie verheiratet war beziehungsweise ist.

Gilt die Reform nur für Geschiedene?

Die Änderungen gelten für alle frisch geschiedenen oder sich in der Scheidung befindende Paare und deren Kinder. Diejenigen, die ihre Ehe bereits beendet haben, müssen ebenfalls mit den Neuerungen rechnen. Das geschieht dann, wenn sie nach den alten Regelungen 10 Prozent mehr finanzielle Unterstützung bekämen als nach neuem Recht und ihnen dessen Anwendung nach Einzelfallprüfung zumutbar wäre.

Die Reform betrifft zudem alle Heiratswilligen. Zukünftig sollen die im Ehevertrag geregelten Unterhaltsvereinbarungen immer notariell beurkundet werden, damit beide Partner ausführlich über die Verpflichtungen aufgeklärt werden. Glücklich Verheiratete müssen sich der Tatsache bewusst werden, dass sie bei den bisherigen Lebensumständen im Falle einer Scheidung schlechter gestellt sein würden als vor der Neuerung. Das gilt zum Beispiel bei einer Familie mit nur einem Hauptverdiener und einer Hausfrau.

Was halten Sie von der Reform? Diskutieren Sie mit uns im Life-Go-Forum.



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