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Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO = United Nations Organization) und der Nordatlantikpakt (NATO = North Atlantic Treaty Organization) sind zwei Organisationen, die aus der internationalen Politik nicht mehr wegzudenken sind. Für das Verständnis aktueller politischer Prozesse ist daher die Kenntnis des Aufbaus und der Funktionsweise der UNO und NATO von Vorteil. Life-Go bietet Ihnen im Folgenden wichtige Hintergrundinformationen.
Die UNO
Die internationale Organisation entstand am 24. Oktober 1945, indem die Charta der Vereinten Nationen durch die 51 Gründerstaaten unterzeichnet wurde. Heute verzeichnet die UNO 192 Mitglieder. Vor dem Hintergrund der Erfahrung von Krieg und Menschenrechtsverletzungen soll sie die Aufgabe übernehmen, den Weltfrieden zu schützen. Die Vereinigung der Staaten hat sich dabei zu einem globalen Forum weiterentwickelt, in dem weltweite Probleme sozialer, wirtschaftlicher, humanitärer und ökologischer Art einer Lösung näher gebracht werden sollen.
Entsprechend der Komplexität der weltweiten Probleme hat sich die UNO in ein System von selbstständigen, dezentralen Organisationen und Programmen gegliedert. Der Kern der Vereinigung besteht in den sechs Hauptorganen Generalversammlung, Sicherheitsrat, Internationaler Gerichtshof, Wirtschafts- und Sozialrat und UNO-Sekretariat. Sie sollen hier jedoch nicht weiter erläutert werden.
Finanziert werden die Aufgaben der UNO durch Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder und deren freiwillige Spenden an Programme, Sonderorganisationen und Spezialorgane. Der Aktionsspielraum der UNO bemisst sich demnach sowohl an den finanziellen Mitteln als auch an den Interessen der Mitgliedsstaaten.
Die NATO
Nach der Beendigung des Zweiten Weltkrieges schlossen sich am 4. April 1949 durch einen völkerrechtlichen Vertrag Großbritannien, Frankreich, Norwegen, Dänemark, Island, Portugal, Italien, Kanada, die Vereinigten Staaten sowie die Benelux-Staaten zur Atlantischen Allianz zusammen. In den Folgejahren traten dem Bündnis weitere Staaten bei. So wurde die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1955 Mitglied. Der Zusammenschluss von mittlerweile 26 Staaten sollte dem vorrangigen Ziel dienen, alle NATO-Partner vor einem bewaffneten Angriff zu schützen.
Nach den Grundsätzen des Bündnisses stellt ein bewaffneter Angriff gegen ein oder mehrere Mitglieder der NATO einen Angriff gegen alle Mitglieder dar. Im Augenblick des eben beschriebenen so genannten „Bündnisfalles“ besteht dennoch keine automatische militärische Beistandspflicht. Jeder Mitgliedsstaat entscheidet eigenständig, ob und wie er helfen will.
Der Bündnis-Vertrag sieht jedoch nicht nur eine gegenseitige militärische Unterstützung vor, sondern auch eine politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit der Mitglieder. Dementsprechend gliedert sich die Vereinigung in eine politische und in eine militärische Organisation.
Das oberste Entscheidungsorgan für politische Fragen stellt der NATO-Rat dar. Er kann auf den Ebenen der Regierungschefs, der Außen- oder Verteidigungsminister oder der Ständigen Vertreter tagen und fasst seine Beschlüsse einstimmig oder gar nicht. Seit 1966 stellt der Militärausschuss (Military Commitee) im Bereich der militärischen Organisationsstruktur die höchste Instanz dar. Die Stabschefs der Bündnispartner sind hier vereint.
Verhältnis der NATO zur UNO
Die NATO verweist in Fragen der internationalen Sicherheit auf den Sicherheitsrat der UNO als Hauptverantwortungsträger. Die Einsätze der NATO sollen daher möglichst mit der UNO abgestimmt sein. In Ausnahmefällen nimmt sich die NATO jedoch das Recht, sich für Einsätze in ihrem Verteidigungsgebiet selbst ein Mandat zu erteilen.
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