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Dem mittelmäßig kritischen Beobachter des Treibens deutscher Politiker drängt sich seit Jahren eine Frage auf: Wessen Interessen vertreten die Damen und Herren Volksvertreter unter der gläsernen Kuppel im fernen Berlin, dessen vollen Lebensunterhalt er mit seinen Steuergeldern finanziert? Ein Fünftel von ihnen geht Nebentätigkeiten nach, die ihnen zusätzlich zu ihren Diäten Einkommen einbringen. Häufig sind das so genannte Beraterfunktionen in großen Konzernen, für die sie nicht zu knappe Aufwandsentschädigungen bekommen. Da diese Nebeneinkünfte bis ins Jahr 2005 nicht veröffentlich wurden, war es dem interessierten Bürger nicht möglich, nachzuvollziehen, welche Gelder für welche Gegenleistung welcher Politiker erhielt. Dadurch wurde er zu einem entfernten Zuschauer eines Spektakels degradiert, in das er keinen Einblick hat, dass er aber mitfinanzierte und mit wachsendem Unbehagen beobachtete.
Um dem auch durch die Medien befeuerten Unbehagen entgegenzusteuern, nahmen im vergangenen Sommer über die Hälfte der Abgeordneten an der zweiten deutschen Abgeordnetenstudie teil. Die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten „Jenaer Abgeordnetenstudie“ wurde von Soziologen der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Rahmen des Sonderforschungsbereichs „gesellschaftliche Entwicklung nach Systemumbruch“ durchgeführt. Die 1200 Abgeordneten aus 13 Länderparlamenten, Bundestag und Europaparlament beantworteten Fragen zu Rollenverständnis, Mandatsausübung und Einschätzung ihrer parlamentarischen Tätigkeit und sprachen sich zu 75 % dafür aus, ihre Nebeneinkünfte offen zu legen und für ihre Altersversorgung selbst aufzukommen. Mit einer 40-Stunden-Woche in den Landtagen und einer 60- bis 70-Stunden-Woche im Bundestag betrachteten sich die Abgeordneten als Berufspolitiker.
An diesen Punkt knüpft sich eine Diskussion an, die im Sommer 2005 durch die Fälle der beiden CDU-Abgeordneten Laurenz Meyer und Hermann-Joseph Arentz losgetreten wurde. Beide standen ohne Gegenleistungen auf der Gehaltsliste des RWE-Konzerns. Die sogenannte RWE-Affäre kostete Laurenz Meyer sein Amt als Generalsekretär der CDU und Arentz seine politische Karriere. Auf Initiative der Rot-Grünen Regierung hin wurden die Transparenzrichtlinien für Abgeordnete verschärft. Demnach sind alle Nebeneinkünfte dem Bundestagspräsidium und im Internet für jeden einsehbar offen zu legen und zu aktualisieren, um die Unabhängigkeit beziehungsweise Abhängigkeit der Parlamentarier von Unternehmen und Interessenverbänden transparenter zu machen.
Bei Verstößen dagegen ist mit einer Sanktion zu rechnen, die bis zu 20.000 Euro, der Hälfte eines jährlichen Abgeordnetengehalts, betragen kann. Nach den neuen Verhaltensregeln müssen die Abgeordneten über ihre Nebeneinkünfte in drei Stufen Auskunft geben: Die erste Stufe umfasst 1.000 bis 3.500 Euro, die zweite Stufe 3.500 bis 7.000 Euro und die dritte Stufe von 7.000 Euro aufwärts. Es ist dabei offensichtlich, dass das dreistufige System, bei dessen Angaben es sich noch um Bruttobeträge handelt, kaum etwas darüber aussagt, was Abgeordnete tatsächlich verdienen. Insbesondere deshalb, weil die Stufe 3 nach oben hin offen ist.
Dagegen reichten neun Abgeordnete in Karlsruhe ihre Klage ein. Die Kläger, von denen drei der FDP, vier der CDU/CSU und einer der SPD angehören, warnten vor einem Parlament aus „Berufsabgeordneten“, die keinen Bezug zum realen Leben mehr hätten. Der Prominenteste unter ihnen war der frühere Fraktionsvorsitzende der Union, Friedrich Merz, der neben seiner Anwaltstätigkeit insgesamt zehn Funktionen in Unternehmen innehatte. Unter anderem fungiert er Aufsichtsratsmitglied und Beiratsvorsitzender von BASF und AXA. Seine Nebenverdienste, die laut den Veröffentlichungen des Bundestages der Stufe drei entsprechen und somit mehr als 7000 Euro im Jahr betragen, werden auf jährlich 250.000 Euro geschätzt. Das Karlsruher Verfassungsgericht lehnte Juli 2007 die Klage ab und setzte durch, was in den USA und in europäischen Nachbarländern (Großbritannien, Italien, Frankreich, Österreich, Belgien und Spanien) bereits gängige Praxis ist.
Nun können die Kläger für sich in Anspruch nehmen, mit ihrem Argument der ursprünglichen Vorstellung von einem Abgeordneten zu entsprechen, der in Beruf und Gesellschaft verwurzelt ist und sein Mandat als Ehrenamt ausübt. Diese Vorstellung war übrigens noch für die Väter des Grundgesetzes selbstverständlich. Diesem Bild widerspricht, dass sich die heutigen Abgeordneten jedoch als Berufspolitiker sehen, wie die Jenaer Studie zeigt. Ob sich die Interessen der Bürger mit denen der Abgeordneten durch die Einführung eines Lobby-Registers in Einklang bringen ließen, wie die Organisation Lobby-Control fordert, bleibt abzuwarten.
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