|
Die deutsche Polizei – eigentlich etwas, über das der Bundesbürger ganz gut Bescheid wissen sollte. Schließlich ist sie ein Bestandteil staatlicher Präsenz. Für viele arbeitet sie fast nicht wahrnehmbar, wird höchstens mit Verkehrskontrollen oder etwa einem Besuch im Fußballstadion in Verbindung gebracht. Als staatliches Exekutivorgan macht das jedoch nur einen kleinen Teil ihrer Aufgaben aus. Denn neben den standardmäßigen Einsätzen gibt es auch außerordentliche, die Großaufgebote verlangen und eventuell auch den Einsatz von Waffen. Gerade auf diesem Gebiet – dem Waffeneinsatz – kommt es zu einer Neuerung.
Neben den herkömmlichen Einsatzwaffen wie Schlagstock, Pistole, Revolver, Gewehr, Maschinenpistole und für bestimmte Einsätze sogar eine Handgranate, wurden seit 14. Dezember 2005 zunächst auch Elektroimpulsgeräte als Waffen der bayerischen Polizei zugelassen. Andere Bundesländer zogen mit ähnlichen Beschlüssen nach und momentan werden bereits in 13 Bundesländern Elektroschockpistolen eingesetzt. Zunächst werden sie allerdings laut Hans Damm, Leiter des polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, nur von den Spezialeinheiten der Polizei verwendet. Es handelt sich dabei um das Model „X-26 TASER“ des Herstellers „Taser International“.
Der Taser ist sowohl im Kontaktmodus, bei dem einer Zielperson schnell lähmende Schmerzen zugefügt werden können, um bei ihr eine gewisse Fügung zu erreichen, als auch im Distanzmodus verwendbar. Wird auf eine Person aus maximal zehn Metern Entfernung gezielt, hilft dabei ein konventionelles Visier oder ein Laservisier. Beim Abschuss werden dann mit einer Geschwindigkeit von 50 Metern pro Sekunde zwei Projektile abgefeuert. Isolierte Drähte an den mit Nadeln versehenen Projektilen übertragen elektrische Impulse der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson.
Kritik am Einsatz der Waffen entsteht vor allem dadurch, dass es zu erheblichen Verletzungen bei der Zielperson kommen kann. Laut Auswertungen von 1.000 Einsatzfällen durch die „Wake Forest University“ in North Carolina, USA, liegt die Verletzungsgefahr durch den Taser bei 23 Prozent. Seine Anwendung kann zu enormen Schmerzen und Verbrennungen durch den in den Körper eintretenden Strom führen. Weiterhin wurden Beispiele bekannt, bei denen andauernde Lähmungen und Angstzustände als Folgeerscheinungen eintraten. Laut Hersteller soll der Taser keine tödliche Waffe sein. Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. Allein in den USA gab es zwischen den Jahren 2003 und 2008 bereits 300 Todesfälle, die auf die Folgen eines Tasereinsatzes zurückzuführen sind. In Kanada starben bisher 20 Menschen.
Vor allem wird befürchtet, dass die Waffe unsachgemäß gehandhabt werden kann, indem sie zum Beispiel zu häufig eingesetzt, oder bei nur geringfügigen Vergehen angewandt wird. Auch könnten durch willkürlich zugefügte Elektroschocks sowie zu lange Dauer des Einsatzes des Tasers ein Missbrauch entstehen. Neue Modelle des Tasers haben aus diesem Grund ein System, mit dem der Einsatz jeder Waffe rekonstruiert werden kann. Beim Abschuss werden mit den Projektilen kleine, den Schützen identifizierende Plättchen abgegeben. Außerdem gibt eine Anzeige an jedem Gerät Auskunft über Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Elektroschüsse.
Selbst die konsequente Kontrolle der Taser-Einsätze ist keine Garantie für einen sachgemäßen Gebrauch. Zu hoffen bleibt, dass der reelle Einsatz des Tasers in Deutschland die Ausnahme bleibt und hauptsächlich nur zum Selbstschutz der Polizeibeamten dient.
|