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Wohngelderhöhung ab 2009
27.07.2008 (A. Zeuschner)
Kategorie: Politik
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Am 4. Juli 2008 hat der Bundesrat dem Vorschlag des Verwaltungsausschusses über eine Wohngelderhöhung zugestimmt. Somit steigt das Wohngeld ab dem 1. Januar 2009 von momentan durchschnittlich 90 Euro auf durchschnittlich 142 Euro an. Das ist eine Steigerung um etwa 70 Prozent. Berechtigt werden 800.000 Haushalte sein, von denen 40 Prozent Rentnerhaushalte und 15 Prozent Hartz-IV-Haushalte sind.
Der Bundesrat reagierte mit der Erhöhung des Wohngeldes auf die gestiegenen Energiepreise, die maßgeblich für die hohen Nebenkosten verantwortlich sind. Seit der letzten Wohngeldanpassung im Jahr 2001 schwollen die Mietkosten um zehn Prozent und die Heizkosten um 50 Prozent an. Hauptsächlich ergibt sich die Höhe des „neuen“ Wohngeldes jedoch aus der Einführung der Heizkostenpauschale. Sie sieht eine Übernahme von 0,50 Euro an Heizkosten je Wohnungsquadratmeter vor.
Die Zustimmung der Länder erfolgte hauptsächlich, weil der Bund eine erhöhte Kostenbeteiligung zusagte. Im Jahr 2009 wird sich der Bund mit 13 Prozent (das sind drei Milliarden Euro) an den Kosten für die Wohngelderhöhung beteiligen. Bis 2012 steigt diese Beteiligung auf 16 Prozent an. Der gesamte Bundesanteil wird dann im Schnitt 50 Prozent betragen.
Die genaue Höhe des Wohngeldes kann jeweils anhand einer Wohngeldtabelle ermittelt werden. Die notwendigen Daten hierfür sind die Familiengröße, das monatliche Familieneinkommen und die zuschußfähige Miete. Die Tabelle und einen Wohngeldrechner finden Sie unter folgendem Link: http://wohngeldantrag.de
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