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Schon allein der Name des neuen Vertrages, welcher die Rechte von ARD und ZDF im Internet beschränken soll, ist umständlich: 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Unterschrieben wird er im Herbst 2008, Gültigkeit erlangt er im Sommer 2009. Die Gesetzgebung, welche er beinhaltet, ist ebenfalls nicht aufschlussreich.
Auslöser der neuen Regelung ist die Angst der Zeitungsverleger und Privatsender. Sie fürchten sich vor Wettbewerbsnachteil sowie Wettbewerbsverzerrung, da die Öffentlich-Rechtlichen über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von den Bürgern finanziert werden. Zwar dürfen die Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr als 0,75 Prozent in ihr Internetangebot investieren, dennoch sind das immerhin 53 Millionen Euro. Einen so hohen Betrag hat kein anderer Anbieter in Deutschland für das Online-Angebot zur Verfügung.
Kritik kommt vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), welcher die Wettbewerbsgleichheit, die durch den Vertrag geschaffen werden soll, in Frage stellt. Der Vorsitzende des DJV, Michael Konken, wirft dem Vertrag zu starre Regeln vor, so dass keine richtige Entwicklung für ARD und ZDF im Internet bestehe. „So ist kein publizistisch interessanter Internet-Auftritt zu schaffen“, findet Michael Konken. Ob das im Interesse des Bürgers ist, scheint fragwürdig.
Doch die ARD sieht ihr Online-Programm nicht gefährdet. Wie der Vorsitzende Fritz Raff erklärte, würde sich ihr Internet-Angebot bereits an die Regeln halten. Anders sieht das die WDR-Intendantin Monika Piel. Ihrer Meinung nach gehen die Verbote „weit über das hinaus, was die EU-Kommission ursprünglich verlangt hatte“. In ganz Europa gäbe es keinen Staat, der seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet derart im Detail einschränken würde, so die WDR-Intendantin.
Ein wichtiger Punkt des Vertrages ist, dass die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote nur noch sendungsbezogen sein dürfen. Gemeint ist damit, dass jede Information, die im Internet veröffentlicht wird, thematisch zu einer schon existierenden Fernseh- oder Radiosendung gehören muss. Wie das konkret kontrolliert werden kann und wo die Grenzen liegen sollen, ist noch unklar. Fragwürdig bleibt auch, wie die Übersicht behalten werden soll, wenn schon allein die ARD über 50 Hörfunkwellen und sieben regionale Fernsehprogramme anbietet. So könnte jedes Online-Angebot auf eine Sendung bezogen werden. Hinzu kommt, dass das ZDF sich mit seinem 70-köpfigen Rat selbst kontrollieren wird. Bisher ist noch kein ARD/ZDF-unabhängiger Rat geplant, der Objektivität garantieren könnte. Somit bleibt es den Öffentlich-Rechtlichen überlassen, sich freiwillig an die Regeln zu halten.
Eine weitere Forderung ist, dass eine „elektronische Presse“, also eine Art Online-Zeitung, vermieden werden soll. Grund sind die Bedenken um die Wettbewerbsgleichheit. Doch da ARD und ZDF ihr Internetangebot künftig auf Audio- sowie Videoangebote spezialisieren wollen, könnte der Regelung entgangen werden. Auch eine zeitliche Begrenzung soll eingehalten werden: So sollen Sendungen eine Woche zur Verfügung stehen und Sportereignisse nur noch 24 Stunden online sein. Eine quantitative Einschränkung ist jedoch nicht vorgesehen.
Weiterhin wurde eine „Negativliste“ erstellt, welche nennt, was ARD und ZDF definitiv nicht anbieten dürfen. Sie beinhaltet Kontaktbörsen, Beratungsdienste, Freizeittipps sowie extra für das Internet erstellte Unterhaltungsangebote.
Doch sind die Einschränkungen wirklich im Sinne des Gebührenzahlers? Jeder sollte das Recht haben, sich umfassend und vielseitig informieren zu können. Gerade in Zeiten des Informationsüberflusses ist es wichtig auf qualitative Quellen zurückgreifen zu können. Das sieht der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck genauso und sprach von den Öffentlich-Rechtlichen als „Insel der Qualität“. Wird also der Konsument im Endeffekt der Leidtragende sein oder ist es einmal mehr viel Wirbel um nichts? Das wird wohl erst der nächste Sommer zeigen, wenn der Vertrag in Kraft tritt.
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