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Die Musik- und Filmindustrie ist entsetzt. Seit Juni 2008 weigern sich die Staatsanwaltschaften verschiedener Bundesländer gegen kleine Raubkopierer vorzugehen. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtete, empfehlen die Behörden Leitlinien, nach denen sich die Strafverfolgung nur noch auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen beschränken soll.
Bereits im März 2008 verweigerten beispielsweise die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg die Ermittlung gegen Nutzer von Internettauschbörsen, sogenannte Filesharer. Grund waren Tausende von Strafanzeigen. Dabei geht es den Rechts-Inhabern jedoch nur um Namen und Adressen der Nutzer, um sie dann abzumahnen. Für den Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer führen die Ermittlungen damit zu einer übermäßigen Arbeitsbelastung. Außerdem sei das Herunterladen von Musik und Filmen keine gravierende Straftat, auch wenn natürlich das Urheberrecht verletzt werde.
Hinzu kommt, dass der Besitzer des Computers, von welchem die illegalen Aktionen ausgehen, nicht gleichzeitig der Filesharer sein muss. Besonders innerhalb von Wohngemeinschaften und Familien ist die Ermittlung des tatsächlichen Raubkopierers damit schwierig. Ein weiterer Grund für die Verweigerung der Strafverfolgung liegt in den Kosten der Anzeigen. Sie werden bisweilen vom Steuerzahler getragen. Jede Anfrage an den Internetdienstanbieter (Provider) kostet 20 bis 50 Euro.
Die bereits angesprochenen Leitlinien sehen in den verschiedenen Bundesländern allerdings unterschiedlich aus. So wird beispielsweise in Nordrhein-Westfalen weiterhin ab 200 illegalen Downloads ermittelt. In Sachsen-Anhalt liegt die Grenze bei 3.000 Musik- oder 200 heruntergeladenen Film-Dateien. Die südlichen Bundesländer haben eine Schadenssumme von rund 3.000 Euro festgelegt. Ähnliche Regelungen gelten in Sachsen. Niedersachsen arbeitet derzeit noch an einer Richtlinie. Berlin ist bisher praktisch gar nicht gegen Filesharer vorgegangen.
Für die Vertreter der Musik- und Filmindustrie sowie einige Strafverfolger ist das nicht der richtige Weg. Laut Daniel Knöll, dem Pressesprecher des Bundesverbands der Musikindustrie, wird damit ein falscher Eindruck erweckt. Die Filesharer wiegen sich in Sicherheit, solange sie sich nur an die Höchstgrenzen halten. Doch damit leben sie gefährlich, denn es wird weiterhin jeder Fall zur Anzeige gebracht. Durch zusätzliche Kriterien kann es dann schon viel früher zur Ermittlung gegen die Tauschbörsen-Nutzer kommen. Dazu zählt das Anbieten kompletter Top-Ten-Alben oder aktueller Filme, welche noch nicht im Kino erschienen sind. Außerdem kommt es zur Strafverfolgung, wenn der Jugendschutz verletzt wird – beispielsweise bei Filmen mit pornographischem Inhalt.
Grundsätzlich sind Raubkopien und Filesharing also weiterhin illegal. Über die damit verbundenen Probleme berichtete Life-Go bereits. Den Artikel, der auch einige Hintergrundinformationen zum Thema Filesharing enthält, finden Sie hier: „Filesharing – Zwischen Anonymität und Legalität“. Gern können Sie auch mit uns im Life-Go-Forum diskutieren. Finden Sie die neuen Richtlinien gut oder sind Sie der Meinung, dass jeder „kleine Fisch“ sofort zur Verantwortung gezogen werden sollte?
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