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In den USA ist es längst zum Alltag geworden, das Gehalt des Hauptberufs durch weitere Zweit- oder gar Drittjobs aufzubessern. Was hierzulande bisher nur aus amerikanischen Filmen bekannt war, setzt sich auch in Europa immer mehr durch. In Großbritannien zum Beispiel sind Nebenjobs in den letzten Jahren fast selbstverständlich geworden. Die Entwicklung in Deutschland vollzieht sich ein wenig langsamer, aber die Tendenz ist bereits da.
Im Jahr 2003 trat ein Gesetz in Kraft, welches es ermöglichte, bis zu 400 Euro monatlich steuer- und abgabefrei zur Hauptbeschäftigung hinzu zu verdienen. Die Auswirkungen des Gesetzes waren auch relativ schnell zu spüren: 2003, also im selben Jahr, gab es knapp 900.000 Mehrfachbeschäftigte. Nur ein Jahr nach der in Krafttretung, 2004, waren es bereits 1,5 Millionen. Mittlerweile nutzen laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg 2,2 Millionen Menschen im Bundesgebiet die Möglichkeit zusätzlich Geld zu verdienen. Die Mehrzahl davon lebt im Süden Deutschlands. Mehr als die Hälfte, knapp 60 Prozent, der Mehrfachbeschäftigten sind Frauen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine geringfügig Beschäftigten bei einer Minijob-Zentrale anzumelden und monatlich pauschal Renten-, Krankenversicherung sowie Lohnsteuer abzuführen. Insgesamt sind dies etwa 30 Prozent des eigentlichen Gehalts. Der Arbeitgeber ist aber nicht der einzige, der gewisse Dinge beachten muss. Auch der Arbeitnehmer muss aufmerksam sein, denn die Tücke steckt meist im Detail. Bei Unaufmerksamkeit drohen sonst arbeitsrechtliche Konflikte und unangenehme Steuernachzahlungen und Sozialabgaben.
So sollte überprüft werden, ob der Arbeitsvertrag der Hauptbeschäftigung einen Nebenjob erlaubt oder verbietet. Existiert kein schriftlich fixiertes Verbot heißt das nicht automatisch, dass ein Nebenverdienst ohne Probleme möglich ist. Es sollte vorher mit dem Chef abgeklärt und eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Gesetzlich verboten ist hierbei, eine Zweitarbeit anzunehmen, die in Konkurrenz zur Hauptbeschäftigung steht. Etwa wenn ein Arbeitnehmer in Haupt- und Nebenberuf ähnliche Tätigkeiten übernimmt oder auf eigene Rechnung gleiche Leistungen anbietet. Auch die Höhe des Zusatzgehaltes sollte beachtet werden, denn wenn es die 400 Euro-Grenze übersteigt werden Steuern und Sozialabgaben fällig. So kann es sein, dass sich ein Nebenjob gar nicht rechnet.
Außerdem muss die Gesamtgröße der Arbeitszeit im Auge behalten werden. Wenn mehr als 48 Stunden in der Woche gearbeitet wird (unabhängig davon, wie vielen Beschäftigungen nachgegangen wird), kann es zu Konflikten mit dem Arbeitszeitgesetz kommen. Um Risiken zu vermeiden sollte der Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung für die Hauptbeschäftigung auch im Nebenjob aussetzen, da es ansonsten ernst zu nehmende Probleme mit dem Haupt-Arbeitgeber geben oder gar zu einer Anzeige kommen kann.
Des Weiteren sollte bereits bei der Suche nach einem Nebenjob Vorsicht geboten sein. Verlockende Anzeigen, im Internet oder in Zeitungen, versprechen viel Geld für wenig Aufwand. Wenn nicht aufgepasst wird, wird allerdings schnell drauf gezahlt. Die scheinbar seriösen Anbieter verlangen „Bearbeitungspauschalen“, nach deren Zahlung die Interessenten meist nie wieder etwas von den vermeintlichen Arbeitgebern hören. Das Beste ist es, sich vor dem Beantworten einer Anzeige bei der Verbraucherzentrale zu informieren.
Des Weiteren stellt sich die Frage, in wie weit sich ein Nebenjob überhaupt lohnt, denn es darf nicht vergessen werden, dass in eine weitere Arbeitsstelle auch mehr Zeit investiert werden muss. Der Arbeitnehmer sollte sich also bereits im Vorfeld informieren, wie viel zusätzliche Zeit er für den Nebenjob benötigt. Eine allgemeine Empfehlung lässt sich hierbei nicht geben. Es muss also in jedem einzelnen Fall geklärt werden, ob ein Nebenjob eine sinnvolle Ergänzung zum Hauptberuf sein kann.
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