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Missbrauch der Ein-Euro-Jobs


24.10.2008 (J. Lieberwirth) Kategorie: Wirtschaft

Der Bundesrechnungshof stellte bei einer Prüfung der Jobcenter erhebliche Mängel bezüglich der Beratung von Hartz-IV-Empfängern fest. Analysiert wurden Beratungsstellen in Berlin, Hannover, Köln und München. Außerdem werden sowohl den Vermittlungsstellen als auch den Arbeitgebern systematischer Missbrauch der Ein-Euro-Jobber vorgeworfen. Eine anonyme Arbeitgeberbefragung des „Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ (IAB) fand heraus, dass jeder zweite Arbeitgeber in Deutschland die Ein-Euro-Jobber nicht im Sinne des Gesetzes behandelt.

Die Mängel bei der Beratung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen konnten sowohl bei der „Bundesagentur für Arbeit“ als auch bei kommunalen Trägern aufgedeckt werden. Im Durchschnitt warteten die Betroffenen bis zu neun Wochen auf ein qualifiziertes Erstgespräch. Bis zu sechzehn Wochen mussten Hartz-IV-Empfänger auf einen schriftlichen Bescheid zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt warten. Jeder Dritte erhielt überhaupt keine schriftliche Mitteilung. Mit Empfängern des Arbeitslosengeldes I wurde in den letzten drei Monaten vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit keine Beratung mehr durchgeführt.

Bei dem Versuch der Wiedereingliederung über einen sogenannten „Ein-Euro-Job“ scheinen Geringqualifizierte im hohen Maße ausgenutzt zu werden. In der Befragung des IAB zeigt sich, dass Arbeitgeber ihre Ein-Euro-Jobber teilweise wie Vollbeschäftigte einsetzen. Im Sinne des Gesetzes dürfen sie aber keine regulären Arbeitsplätze ersetzen. Das führt selbstverständlich über kurz oder lang zum Personalabbau und zur Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation. Für die betroffenen Ein-Euro-Jobber heißt das auch, dass sie für ihre geleistete Arbeit keine entsprechende Entlohnung erhalten.

Die Entwicklungen werden durch den Bericht mit dem Titel „Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ des Bundesrechnungshofs vom Dezember 2007 umso bedenklicher. Laut der Bonner Finanzkontrollbehörde seien in zwei Dritteln der Fälle die Fördervoraussetzungen, wie zum Beispiel die Arbeitsstunden oder die Zumutbarkeit der zu erbringenden Leistungen, nicht erfüllt. Die FDP-Haushaltspolitikerin Claudia Winterstein fordert das Dickicht der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unbedingt zu überprüfen. Es sei wichtig, Ein-Euro Jobs auf ein Mindestmaß zu beschränken, da sie keine individuellen Fördermaßnahmen seien und langfristig keine Verbesserung für die Langzeitarbeitslosen darstellten.

Obwohl die Jobcenter und vor allem die Ein-Euro-Jobs schon öfter in Verruf geraten sind, scheinen sich die Zustände nicht zu ändern. Auch im Jahr 2006 hat der Bundesrechnungshof die Praxis der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen bemängelt. Laut dem Vorstandsmitglied des „Deutschen Gewerkschaftsbundes“ (DGB) Annelie Buntenbach seien die aktuellen Vorwürfe eine schallende Ohrfeige für die Politik. Ein-Euro-Jobs seien teuer, würden keine Perspektiven bieten, förderten Lohndumping und gefährdeten reguläre Arbeitsplätze. Tatsächlich liegt die Eingliederungsquote nur bei 18 Prozent. Jeder Vierte, der durch Hartz-IV in Arbeit komme, beziehe schon nach drei Monaten wieder Arbeitslosengeld II.

Inwieweit sich die Zustände, gerade bei der praktischen Ausübung von Ein-Euro-Jobs, grundlegend ändern lassen, bleibt abzuwarten. Da die Kritik aus einer anonymen Befragung der Arbeitgeber hervorgegangen ist und nicht durch etwaige Beschwerden der Arbeitnehmer, scheinen viele Betroffene auch eher ungenügend über die gesetzlichen Vorschriften von Ein-Euro-Jobs aufgeklärt zu sein. Neben der Beseitigung der momentanen Missstände ist es demnach ebenso wichtig, Langzeitarbeitslose mehr zu informieren und ihnen vor allem mehr Rechte hinsichtlich der Arbeitswahl zuzugestehen.



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