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Verderben, untergraben, bestechen, so lautet die wörtliche Übersetzung des Begriffes Korruption. Im deutschen Gesetz allerdings mangelt es bis heute an einer allgemeingültigen Definition. Aber so viel sei geregelt: Bestrafung erfolgt für jeden, der durch den Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer wirtschaftlichen Funktion oder eines politischen Mandates für sich oder einen Dritten einen Vorteil erlangt. Leider ist Bestechung in unserer heutigen Zeit ein vielerorts gegenwärtiges Problem, ein nahezu gängiges Instrumentarium in Sachen Wirtschaft. Aus diesem Grund wurde der Anti-Korruptionstag ins Leben gerufen, ein Tag zum Mahnen und zum Handeln.
Bestechlichkeit ist allgegenwärtig, nicht nur in demokratisch maroden Staaten. Anfang des Jahres sorgte das deutsche Traditionsunternehmen „Siemens“ für Schlagzeilen. Der Technologiekonzern ist gleich in drei Korruptionsaffairen verwickelt, insgesamt wurden mehr als 400 Millionen Euro veruntreut. Am 12. November 2008 veröffentlichte das Bundeskriminalamt in Berlin das sogenannte Bundeslagebild zur Korruption. Demzufolge finden korruptive Machenschaften bevorzugt in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, insbesondere bei behördlichen Dienstleistungen und der Vergabe öffentlicher Aufträge statt. Dazu wird im geschäftlichen Bereich von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Um dieser Entwicklung Herr zu werden, wurden im Jahr 2007 rund 1.599 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Laut der Anti-Korruptionsorganisation „Transparency International“ ist es um Deutschland vergleichsweise gut bestellt. Der Korruptionsindex des Jahres 2008 offenbart die skandinavischen Staaten Dänemark und Schweden zusammen mit Neuseeland, Island sowie Singapur als die am wenigsten korrupten Länder. Die westeuropäischen Staaten bewegen sich demnach mit den USA im vorderen Mittelfeld, daraufhin folgen die vielen Schwellenländer in Afrika, Asien, Südamerika sowie der ehemals sozialistische Osten. Das schwach flimmernde Schlusslicht bilden vor allem die von Armut geprägten Länder: Haiti, Afghanistan, Sudan, Tschad und Guinea nehmen die letzten Plätze 97 bis 102 ein.
Aufgrund der Unterzeichnung der UN-Konvention gegen Korruption wurde im Jahre 2003 der 9. Dezember zum „Internationalen Anti-Korruptionstag“ erklärt. Mehr Aufmerksamkeit als dem feierlich deklarierten Mahntag gilt jedoch der zwei Jahre später in Kraft getretenen Konvention. Wesentlicher Inhalt ist die Förderung der Bekämpfung korruptiver Machenschaften auf nationaler und internationaler Ebene. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist eine verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den involvierten Ländern nötig. Die am Vertrag beteiligten Staaten verpflichten sich zu vorbeugenden Strategien nach den Grundsätzen der rechtsstaatlichen Verwaltung, um der Korruption bereits im Anfangsstadium entgegenwirken zu können.
Mittlerweile haben sich mehrere Organisationen etabliert, die konkret gegen Korruption vorgehen. Die Organisation Pro Honore – Gründungsorganisation der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (SCHUFA) – ist eine von ihnen. Sie empfiehlt Unternehmen die Einführung eines Ethikmanagements und bietet eine Vertrauensstelle an, die sich gegen Korruption einsetzen soll. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit für Angestellte und außenstehende Beobachter, anonyme Hinweise zu geben und so die Offenlegung von korruptiven Strukturen innerhalb eines Konzerns frühzeitig zu unterbinden. Unter dem Schutz der Anonymität sind im vergangenen Jahr zahlreiche Meldungen eingegangen. Bei rund zwei Dritteln der Korruptionsverfahren erfolgte die Verfahrensleitung aufgrund externer, anonymer Hinweise. Eine Möglichkeit, aktiv die Korruption zu bekämpfen – nicht nur am 9. Dezember.
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