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Befristete Arbeitsverträge - Fluch oder Segen?


28.01.2009 (A. Zeuschner) Kategorie: Wirtschaft

Bild: www.sxc.hu

Nach einer Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit werden immer mehr Stellen zeitlich begrenzt vergeben. Im Jahr 2007 waren 45 Prozent aller Neueinstellungen befristet. Die Befristung ist gegenwärtig schon fast normal. Das liegt unter anderem daran, dass solche Regelungen weitestgehend Akzeptanz finden. Den meisten Deutschen ist eine befristete Arbeitsstelle lieber als gar keine. Besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit werden die Entscheidungen der Personalchefs von den Bewerbern aus Angst vor Absagen nicht beanstandet.

Vorteilhaft an einem befristeten Arbeitsvertrag ist, dass der Arbeitnehmer im Gegensatz zum Praktikanten fest in die Arbeitsabläufe des Betriebes integriert wird. Je nach Vertragsausgestaltung besteht zudem ein Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Außerdem ist auch eine Betriebsratsmitgliedschaft nicht ausgeschlossen. Das Teilzeitbefristungsgesetz regelt die wichtigsten Grundsätze für die Vertragsgestaltung. Es beinhaltet als wesentlichen Punkt die möglichen Gründe für eine Befristung. Bei einer Neueinstellung kann sie demnach sogar grundlos erfolgen und bis zu drei Mal verlängert werden. Ferner muss sie schriftlich vorliegen beziehungsweise eine zeitliche Befristung aus den Zeitangaben im Vertrag deutlich werden.

Der Übergang eines befristeten Vertrags in einen unbefristeten ist durchaus möglich. Die erste Möglichkeit wäre, wenn das Arbeitsverhältnis nach der zeitlichen Begrenzung weiter besteht, ohne, dass eine erneute Befristung erfolgt. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitsvertrag dahingehend fehlerhaft ausgestaltet ist und daher unter Umständen auch nach gerichtlicher Auseinandersetzung in einen unbefristeten Vertrag geändert werden muss. Es bleibt jedoch fraglich, ob sich eine Klage gegen den Arbeitgeber überhaupt lohnt.

Es sollte berücksichtigt werden, dass eine Klage gegen den Arbeitgeber das Klima im bestehenden Arbeitsverhältnis dauerhaft zerstört. Zudem muss damit gerechnet werden, dass eine längerfristige Beschäftigung nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber eher unwahrscheinlich ist. Ratsam ist daher ein „Aussitzen“ des befristeten Vertrages, also das Abwarten bis zum Übergang in einen neuen Vertrag. Wichtig ist hierbei die Beachtung des letzten Arbeitstages. Geht das Arbeitsverhältnis über das Datum hinaus, führt dies automatisch zur Entstehung eines unbefristeten Arbeitsvertrages.

Besonders im öffentlichen Dienst sind zeitlich begrenzte Arbeitsverträge Normalität. Ganze zwei Drittel der Neueinstellungen waren 2007 befristet. Lediglich ein Viertel davon ging in einen unbefristeten Vertrag über. Begründet wurde die Entscheidung mit der momentanen Konjunkturschwäche und der generellen Unsicherheit. Die Industriebranche ist von der Entwicklung kaum betroffen. Das liegt unter anderem daran, dass in dieser Branche ein Fachkräftemangel herrscht. Im Wettbewerb um die Fachkräfte scheuen die Unternehmen weitestgehend davor zurück, den Arbeitnehmern befristete Arbeitsverträge anzubieten.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die weit verbreiteten befristeten Arbeitsverhältnisse die schnelllebige und austauschbare Gesellschaft widerspiegeln. Viele Unternehmen nutzen die Beschäftigungsart um ihr Überleben in Krisenzeiten zu sichern. Für die meisten Arbeitnehmer sind befristete Arbeitsverträge in Zeiten allgegenwärtiger Arbeitslosigkeit immer noch besser, als gar keine Arbeit. Zudem trägt jedes Arbeitsverhältnis – egal wie kurz – immer zur eigenen Qualifizierung bei. Daher werden befristete Arbeitsverträge in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen.



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