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Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gehören der Vergangenheit an, denn ab 1. Oktober 2005 gibt es neue EU-einheitliche Fahrzeugpapiere. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird künftig den Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II den Kfz-Brief ersetzen. Dies ist für jeden gültig, der sich ab diesem Zeitraum ein Fahrzeug zulegt oder der es umschreiben lässt. „Altpapiere“ sind natürlich bis zum Eintritt einer dieser Punkte weiterhin gültig.
Begeisterung löst dieser Beschluss bei der Bevölkerung nicht gerade aus, denn diese neue Zulassungsbescheinigung, die mithilfe von Wasserzeichen, Mikroschriften und einem nur unter UV-Licht sichtbaren Bundesadler wirksamer vor Fälschung schützen soll, zeigt Nachteile auf, die man auf den ersten Blick leicht übersieht.
Einer dieser Nachteile ist beispielsweise die Anzahl der in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Vorbesitzer; bisher waren bis zu sechs Vorbesitzer eines PKW aus dem Kfz-Brief zu ersehen. Nach der jetzigen Umsetzung der EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 gehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch die letzten zwei Vorbesitzer eines Fahrzeuges namentlich hervor. Ein wichtiges Gegenargument, dem auch der ADAC kritisch entgegensieht, denn hierdurch sind Manipulationen beim Kauf eines Gebrauchtwagens noch schwieriger nachvollziehbar als zuvor.
In der Praxis zeigte sich, dass es zum Nachweis von Manipulationen notwenig ist, die Anzahl der früheren Vorbesitzer zu kennen und diese auch namentlich aufzuführen. Hierdurch kann man Tachomanipulationen oder Unfalleigenschaften besser aufklären und so dem künftigen Besitzer einen besseren Überblick über die Vergangenheit seines Gebrauchtwagens verschaffen, denn bereits eine hohe Zahl von Vorbesitzern rät dem potenziellen Käufer von dem Fahrzeug ab. Gehen wir nach der neuen Richtlinie, können wir der Zulassungsbescheinigung Teil II aus Datenschutzgründen nur die letzten zwei Vorbesitzer entnehmen.
Zu erwähnen ist allerdings, dass in einem separaten Feld die Zahl der Vorbesitzer angezeigt wird, wobei jedoch zu bemerken ist, dass auch hier relativ kurze, aufeinander folgende Halterwechsel verschleiert werden können. Worin genau deshalb der Sinn liegen soll, fragen sich zurzeit viele Kritiker. Zu Gunsten des Käufers ist diese Regelung jedoch bestimmt nicht.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich die Gebühr für die Anfertigung dieser neuen Fahrzeugpapiere gegenüber der Gebühr für die „Altpapiere“ erhöht hat, Kosten, die selbstverständlich der Käufer zu tragen hat.
Da fragt man sich schon, was man in Hinsicht auf sein Auto noch zu erwarten hat und ob ein Auto für viele bei steigenden Spritpreisen, Versicherungsbeiträgen, Instandhaltungskosten etc. noch rentabel ist oder doch die Möglichkeit zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel die bessere und, auf längere Zeit gesehen, die günstigere Alternative wäre.
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