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Geschwindigkeitskontrolle: Was tun, wenn es blitzt?


05.03.2009 (T. Kaiser) Kategorie: Panorama

Bild: www.sxc.hu

Geschwindigkeitsübertretung ist der am häufigsten geahndete Gesetzesverstoß in Deutschland. Über acht Millionen Temposünder sind derzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg registriert. Doch gilt die Raserei schon lange nicht mehr als bloßes Kavaliersdelikt. Der Staat greift mittlerweile hart durch, um notorische „Zu-Schnell-Fahrer“ in die Schranken zu weisen. Gemäß dem Bußgeldkatalog von 2009 drohen bei radikalen Tempoverstößen (über 60 Kilometer pro Stunde) bis zu 680 Euro Strafe und ein Fahrverbot von drei Monaten. Letzteres kann neuerdings auch bei wesentlich geringeren Überschreitungen die Folge sein. Nämlich dann, wenn im Ernstfall falsch reagiert wird.

„Wer erwischt wird, sollte sich gut überlegen, was er dann tut“, warnt Rechtsanwalt Michael Winter. So ist es wenig ratsam, anzuhalten und mit den Beamten ein Gespräch zu beginnen, wenn nicht ausdrücklich dazu aufgefordert wird. Ein solches Verhalten kommt einem Geständnis gleich und nimmt dem Betroffenen die Möglichkeit, die Schuld nachträglich von sich zu weisen. Da die Beweislast nach wie vor beim Staat liegt und aus Kostengründen nicht jeder Geschwindigkeitsverstoß geahndet wird, sinken somit die Chancen, straffrei davonzukommen.

Temposünden ab 21 Kilometer pro Stunde werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und bringen neben einem Bußgeld auch Punkte mit sich, die ihm Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamts eingetragen werden. Sind vierzehn Punkte erreicht, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit erhält der Beschuldigte eine so genannte Anhörung zugesandt, in der er sich über den Vorfall äußern muss. Das Einhalten der vorgegebenen Fristen ist hierbei besonders wichtig. Reagiert der Betroffene zu spät oder gar nicht, können weitere Ordnungswidrigkeiten folgen. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anhörung kann dagegen Einspruch erhoben werden. Nach Ablauf der Frist ist das Urteil jedoch rechtsgültig und nicht mehr anfechtbar.

Seit Anfang 2009 müssen „Wiederholungstäter“ besonders auf der Hut sein. Wird innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 Kilometer pro Stunde festgestellt, droht – was viele nicht wissen – ein Fahrverbot von einem Monat. Temposünder sollen nach ihrem ersten Tempoverstoß zu äußerster Vorsicht animiert werden. Auch wenn die Betroffenen meist mit Unverständnis reagieren, sind die Maßnahmen der Behörden keine Schikane, sondern dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit. Durch ein wachsames Auge im Straßenverkehr sowie einen vorsichtigen Umgang mit dem Gaspedal lassen sich derartige Probleme jedoch meist umgehen.



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