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Einer kostengünstigen Existenzgründung steht seit dem 1. November 2008 nichts mehr im Wege. Die Bundesregierung hat der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG), kurz „Mini GmbH“, den Weg geebnet. In Zukunft können Unternehmensgründer mit einer Einlage von nur einem Euro den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Diese Neuerung soll Kapitalgesellschaften zugutekommen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Unternehmenserlös von weniger als 32,12 Millionen Euro erwirtschaften. Die große Koalition verspricht sich davon zum einen mehr Unternehmensgründungen im Inland und zum anderen weniger Insolvenzbetrug. Die FDP und auch die Linke fürchten mit der „Mini GmbH“ jedoch, dass sich das Ansehen Deutschlands verschlechtert und eine Gefahr für den Gläubigerschutz von Lieferanten, Investoren und Kunden, denen das Unternehmen Geld- oder Sachleistungen schuldet.
Da sich die Notarkosten bei Unternehmensgründung an der Höhe des Grundkapitals beziehungsweise Stammkapitals eines Unternehmens orientieren, sind die Kosten für eine Unternehmensgründung so gering wie nie zuvor. Das so genannte „Mini-GmbH“-Gründungsset gibt vor, was zu einem erfolgreichen Geschäftsstart dazugehört. Zunächst muss ein Musterprotokoll (auch Mustersatzung) notariell beurkundet werden. Bei mehr als drei Gesellschaftern und mehreren Geschäftsführern darf das Musterprotokoll nicht verwendet werden. Ebenso muss ein Notar das Unternehmen beim Handelsregister anmelden. Außerdem ist es Pflicht sowohl einen oder mehrere Geschäftsführer als auch die Gesellschafter zu bestimmen. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf circa 400 Euro.
Nach erfolgter Unternehmensgründung muss mindestens ein Viertel des Jahreskapitals als Rücklage angespart werden, die dann das Eigenkapital des Unternehmens ausmacht. Sobald die Schwelle von 25.000 Euro überschritten wird, besteht die Möglichkeit das Unternehmen in die klassische Rechtsform der „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) umzuwandeln. Die strikten „Sparmaßnahmen“ sind jedoch nicht zu unterschätzen, vor allem bei teuren Unternehmungen, wie zum Beispiel High-Tech-Produkten. Durch die Rücklagenpflicht bestehen so gut wie keine Investitionsmöglichkeiten. Der „Mini GmbH“ stehen jedoch dieselben Fördermittel zur Verfügung wie jeder anderen Kapitalgesellschaft. Somit können sowohl ein Gründungszuschuss wie auch Einstiegsgeld (staatliche Förderung bei Existenzgründung) bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Neben den Kosten sollen auch die Haftungsbeschränkungen eine große Rolle spielen, wenn sich Unternehmer zukünftig für eine „Mini GmbH“ entscheiden. Einige Existenzgründer stellen aus Angst vor der persönlichen Haftung für Unternehmensschulden ihre Pläne zurück. Da die „Mini GmbH“ eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, werden alle anfallenden Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsvermögen beglichen. Nur wenn ein Kredit aufgenommen wird, haften sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Laut dem Informationsportal „Mittelstanddirekt“ entfällt die Haftungsbegrenzung außerdem bei Gesetzesverstößen, etwa im Insolvenz-, Verbraucher- oder Umweltrecht.
Die Bundesregierung erhofft sich von der Neuerung einen Rückgang der „Landesflucht“ von jungen Unternehmern. Durch die geringen Startkosten soll also ein Anreiz geschaffen werden in Zukunft mehr Unternehmen in Deutschland zu gründen. Außerdem sollen Unternehmenspleiten wirkungsvoller bekämpft werden. Anders als in der klassischen GmbH werden bei der „Mini GmbH“ neben den Geschäftsführern auch Gesellschafter dazu verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. In der Vergangenheit konnten Unternehmenskonkurse nicht stattfinden, weil unter anderem die Geschäftsführer abberufen wurden. Sowohl die FDP als auch die Linke sind weniger begeistert von der „Unterart“ der GmbH. Sie befürchten eine Pleiteserie, da viele Gläubiger und Investoren nicht von der Seriosität der UG überzeugt sind.
Inwieweit sich die Neuerung der Bundesregierung tatsächlich positiv in das bestehende Rechtsformengeflecht integriert, bleibt abzuwarten. Die momentane Begeisterung seitens Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) über die „massive Entrümpelung“ des Rechts ist dennoch berechtigt. Seit dem Jahr 1892 gab es keine derartige Reform, was wieder einmal mehr zeigt, dass der Fortschritt in Deutschland eher langsam vonstattengeht. Ob eine günstige Existenzgründung eventuell eine günstige Unternehmensentwicklung verhindert, wird sich in der Zukunft zeigen.
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