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„0,0-Promille-Grenze“ für Fahranfänger


31.10.2005 (S. Salzmann) Kategorie: Politik

Bild: www.oberharz24.de

Die Führerscheinprüfung ist geschafft. Für die Fahranfänger scheint an dem Tag ein neues Kapitel ihres Lebens zu beginnen, denn der Führerschein verspricht nicht nur Mobilität, sondern auch Unabhängigkeit.

Gerade bei vielen Jugendlichen wird der Faktor Unabhängigkeit sehr groß geschrieben. Die Führerscheinneulinge wollen zeigen, was sie können, sei es durch riskante Überholmanöver oder durch andere gewagte Fahrweisen im Straßenverkehr. Da scheinen den Neulingen auch schon mal die Verkehrsregeln egal zu sein. Hauptsache, der gute Eindruck vor den Freunden bleibt bestehen.

Durch unangepasste Geschwindigkeit, Drogen- und / oder Alkoholeinfluss kommt es deshalb häufig zu schweren, wenn nicht gar tödlichen Verkehrsunfällen. Dabei wurde durch zahlreiche Studien des ADAC deutlich bewiesen, dass die Fahrzeugführer gegenüber ihren Mitfahrern imponieren wollten. Drogen und Alkohol tun dann ihr übriges, denn so fühlt sich der Fahrzeugführer noch selbstbewusster und sichere - ein Unfall ist meist schon vorprogrammiert.

Auch wenn es der Geldbörse mancher alkoholisierter oder drogenkonsumierender Fahrer an die Gurgel geht, weisen die häufigen und konsequenten Kontrollen der Polizei erste Erfolge auf. Je nach Promillewert können schon mal Bußgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro kassiert werden. Bei gröberen Verstößen, bei denen beispielsweise Alkohol und Drogen nachgewiesen werden, können sich die Bußen von einem Besuch zu einer Nachschulung (- auch sehr kostspielig! -) über Bußgelder bis hin zum endgültigen Führerscheinentzug erstrecken.

Vielen Jugendlichen ist trotz vorheriger Aufklärung durch Fahrschule und polizeiliche Vorträge nicht klar, dass sich bereits durch niedrigen Alkohol- sowie Drogenkonsum die Reaktionszeit so stark verlangsamt, dass auch bei einem Unfall die Überlebenschance rapide sinkt.

Am 14. Oktober 2005 forderte der Bundesrat nun die Bundesregierung auf, ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger zu verhängen. Unterlegt wurde die Forderung mit dem Argument, dass ein Drittel der alkoholisierten Unfallverursacher im Straßenverkehr unter 24 Jahren ist.

Obwohl die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland insgesamt gesunken ist, ist jedoch laut Statistik des Bundesverkehrsamtes immer noch jeder dritte Verkehrstote ein Fahranfänger (, also ein Autofahrer in der Probezeit), der oft unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht. Aus diesem Grund ist das Alkoholverbot für Fahranfänger eine Alternative. Die Umsetzung bereitet dennoch Schwierigkeiten, denn ein Gesetz ist „nur“ ein Gesetz, dessen Einhaltung von den Fahranfängern nicht unbedingt strikt befolgt wird. Somit sind auch hier zielstrebige Kontrollen Pflicht, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten. Ein Schritt in die richtige Richtung ist es ohne Frage, da man gerade als Fahranfänger den Umgang mit seinem PKW „lernen“ muss, ebenso, wie seine Grenzen nicht zu überschreiten.

Der Tod durch einen Autounfall, in dem Alkohol im Spiel war, ist für die Angehörigen des Verstorbenen unerträglich, denn es bleibt die Gewissheit, dass ohne Alkoholkonsum der Unfall hätte vermieden werden können. Dieser offen stehende Faktor macht die Trauer von Familie, Verwandten und Freunden nur noch größer.

Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) begrüßte den Entschluss. In einem Interview betonte er, dass die Einnahme von Alkohol für Führerscheinneulinge, wenn auch nur in geringfügiger Menge, im Zusammenhang mit dem konzentrationsbedürftigen Autofahren nicht zu vereinbaren sei.

Im Gesetzesentwurf, der in Kürze beschlossen wird, soll eine sogenannte „Geringfügigkeitsgrenze“ eingeführt werden. Diese soll verhindern, dass bereits die Einnahme von beispielsweise Hustensaft mit alkoholhaltigen Inhaltsstoffen strafrechtliche Folgen nach sich zieht.



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