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Denn der neue elektronische Reisepass (ePass) bringt neue Regeln mit sich, die beachtet werden wollen. Damit die Elektronik das Passbild sauber verarbeiten kann, muss das Gesicht frontal abgebildet sein. Ein Halbprofil ist nicht mehr zulässig und Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein. Die Person muss „mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund“ in die Kamera schauen und darf nicht lächeln. Zudem sollen bei Brillenträgern die Augen deutlich erkennbar sein. Bei Personen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, soll das Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar sein.
Die Europäische Union hat am 28. Februar 2005 beschlossen, elektronische Reisepässe einzuführen. Der neue Reisepass wurde Anfang diesen Jahres von Bundesinnenminister Otto Schily vorgestellt und wird ca. 59 Euro kosten. Mit diesem Preis liegt der neue Pass laut Aussage international gesehen „im unteren Bereich“. Damit führt Deutschland als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass ein.
Die Besonderheit an dem Pass ist, dass auf einem RFID-Chip das Gesicht des Passinhabers gespeichert wird. Wahrscheinlich wird ab 2007 der Reisepass auch Fingerabdrücke und einen Scan der Iris speichern. Der Pass wird eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und soll einen Höchststand an Fälschungssicherheit bieten.
Nicht überall trifft dieser neue elektronische Pass auf Zustimmung. Nach einer Studie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die neue Technologie weder praxistauglich noch ausgereift. Zudem eröffnet sie neue Formen der staatlichen Überwachung. Das Ganze muss der Bürger über Steuergelder und erhöhte Passgebühr auch noch bezahlen.
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein stellte klar, dass „die Datenschützer“ den biometrischen Ausweisdokumenten bisher „keinen Segen gegeben“ hätten. In einer Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 1. Juni 2005 wurde darauf hingewiesen, dass der Sicherheitsgewinn durch biometrische Ausweise bisher nicht belegt sei. Die Datenschutzbeauftragten fordern, mit der Ausgabe von elektronisch lesbaren, biometrischen Ausweisdaten erst zu beginnen, wenn die nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen für eine Änderung des Datenschutzes getroffen seien.
Doch der ePass ist erst der Anfang. Der nächste Schritt wird, wie die Bürger- und Menschenrechtsorganisation Humanistische Union befürchtet, wahrscheinlich der biometrische Personalausweis sein. Mit dem Argument, die neuen Dokumente seien ein Werkzeug gegen den Terrorismus, findet eine gigantische Verschwendung von finanziellen Ressourcen statt, die weit sinnvoller zur tatsächlichen Terrorismusprävention verwendet werden könnten.
Wozu also die befürchtet praxisuntaugliche Technologie, über deren Einführung ohne gesellschaftliche Debatte über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden wurde? Weshalb diese überstürzte Einführung? Eines ist auf jeden Fall klar! Der Bürger darf sich auf mehr Überwachung, neue digitale Datensammlung und eine Technik, die nachweislich noch nicht reif für den Einsatz ist, „freuen“.
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