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Die Engelmacher - Abtreibung in Deutschland


20.12.2005 (O. Hoffmann) Kategorie: Gesundheit

Bild: www.meinbaby.info

Jedes Jahr sterben in Deutschland tausende kleiner Menschen, nicht an Krankheiten, nicht an den Folgen eines Autounfalls, sondern weil eine Schwangerschaft festgestellt wurde. Es stellte sich die Frage: „Möchtest du das Kind austragen oder nicht?“ Wie viele sich 2005 diese Frage in Deutschland gestellt haben, wird wohl niemand beantworten können. Aber 30300 entschieden sich für „NEIN“ und trieben ab (jährlich etwa 46 Millionen weltweit). In Deutschland sind es damit 1600 weniger (das macht 4 %) als im vergangenen Jahr.

Die gängigste Methode ist hierbei ein Schwangerschaftsabbruch durch Absaugen. In Deutschland werden 86,5 % aller Abbrüche mit dieser Methode durchgeführt. Sie wird zwischen der 6.und 12. Woche angewandt. Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind bereits voll entwickelt. Arme und Beine, das Gesicht und die Hände sind bereits zu erkennen.

Bei dieser Vorgehensweise wird der Gebärmutterhals mit Metallstiften geweitet. Dann wird das Innere der Gebärmutter mit einem Sauggerät geleert, wobei die Körperteile vom Rumpf des Kindes abgerissen werden. Da der Kopf als Ganzes nicht abgesaugt werden kann, muss er zuerst zerkleinert werden. Anschließend wird die innere Schleimhaut mit einer Curette ausgeschabt.

Dieser Eingriff dauert ca. 20 Minuten und kann entweder unter Vollnarkose oder mit lokaler Betäubung vorgenommen werden. In der Regel wird Vollnarkose empfohlen, da auch mit lokaler Betäubung starke Schmerzen zu spüren sein können. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Patientin auf diese Weise so wenig wie möglich vom Eingriff mitbekommt und dadurch psychischen Spätfolgen vorgebeugt werden kann.

Um einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durchführen zu können, müssen erst folgende Schritte nach § 218a erfolgen, da sonst ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist. Er ist nur straffrei, wenn der Abbruch innerhalb von 14 Wochen (gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regelblutung) durchgeführt wird. Um aber einen Abbruch „genehmigt“ zu bekommen, ist als erstes natürlich ein Gespräch mit dem Frauenarzt erforderlich, damit eine Schwangerschaftsbescheinigung ausgestellt werden kann. Anschließend muss ein Termin zur Schwangerschaftsberatung bei einer offiziellen Beratungsstelle (siehe Link) vereinbart werden. Hierbei wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass man beraten worden ist und man sich für einen Abbruch entschieden hat. Nun müssen noch drei Tage Bedenkzeit eingehalten werden, bevor am vierten Tag der Abbruch in einer Klinik vorgenommen wird. Nach dem Eingriff kommt die Patientin in ein Ruhezimmer und kann, falls es keine Komplikationen gab, noch am gleichen Tag das Krankenhaus wieder verlassen.

Ob nun die Abtreibung seelische Folgen bei der Patientin verursacht, hängt von der Person und ihren Gründen für den Schwangerschaftsabbruch ab. Viele Frauen erleben eine Abtreibung als eine Art der Erlösung. Andere haben Schuldgefühle ihr eigenes Kind getötet zu haben, ohne dass es eine richtige Chance zu leben erhielt.

Schon immer stellte sich die Kirche auf die Seite der Menschen, die sich gegen die Abtreibung aussprechen. Sie nehmen als Begründung für ihre Haltung das sechste Gebot: „Du sollst nicht töten“. Jedoch ist zu Schwangerschaftsabbruch selbst nichts in der Bibel oder einer sonstigen Schrift überliefert.

Die Entscheidung für eine Schwangerschaft oder dagegen sollte gründlich überlegt werden, denn das Leben und die Gabe neues Leben zu schafften ist das kostbarste, das wir besitzen.

Offizielle Beratungsstelle in Deutschland: www.profamilia.de



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