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Die Anklagepunkte
Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, das sind die Anklagepunkte, denen sich Saddam Hussein stellen muss. Dem ehemaligen Machthaber im Irak wird der Prozess gemacht und die Welt schaut zu.
Die Festnahme laut amerikanischer Regierung
Am 13. Dezember 2003 wurde Saddam Hussein festgenommen. Die Operation hatte den Namen „Morgenröte“ und mehr als 600 amerikanische Soldaten waren daran beteiligt. Es soll nach US-amerikanischer Darstellung kein einziger Schuss gefallen sein. Im Rahmen einer Razzia umzingelte man einen kleinen Bauernhof bei Tikrit, der Heimatstadt Husseins, hier sollte sich der Ex-Diktator des Irak aufhalten. Gefunden haben sie ihn dann auch.
„Wie eine Ratte wurde er gefangen“ so der befehlshabende Kommandeur Ray Odierno. Die Bilder dieser Festnahme sind um die Welt gegangen. Es war beinahe symbolhaft für den Sturz der Hussein-Regierung, wie der ehemals wichtigste Mann des Irak aus seinem dunklen Loch gezogen wurde. Nicht nur eine Nacht hatte er hier verbracht. Das Gesicht ist verdreckt, bärtig und ausgemergelt. Es hatte den Anschein, als sei er um einige Jahre gealtert. Die Flucht vor den Amerikanern und der ihm drohende Prozess hatten ihn sichtlich mitgenommen. Fast hatte man ein wenig Mitleid. Doch dann kehrte meist schnell wieder die Erinnerung an seine Diktatur zurück und das Mitleid verpuffte.
Die Festnahme aus anderer Perspektive
Es gibt Stimmen, die behaupten, dass die Szene mit dem Erdloch, in dem man Hussein fand, gestellt worden sei. Hussein habe in einem Haus gelebt und bei der Festnahme seien die Soldaten sehr wohl auf Widerstand gestoßen. So zumindest behauptet das unter anderem ein amerikanischer Soldat namens Nadim Abou Rabeh. Aber wie viel Wahrheit nun in der Berichterstattung steckt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht geklärt werden.
Eines steht aber wohl fest: Saddam Hussein wurde gefasst. Nach amerikanischen Angaben wurde seine Identität durch eine DNS-Probe und anhand seiner Zähne und Narben eindeutig festgestellt.
Die Übergabe an die irakische Justiz
Saddam Hussein wurde nach der Festname im Hochsicherheitsgefängnis Camp Crooper festgehalten. Am 10. Januar 2004 gab die US- amerikanische Regierung bekannt, Hussein sei nun offizieller Kriegsgefangener der USA. Der irakische Regierungsrat forderte indes die amerikanische Regierung auf, Hussein als Kriminellen an die irakische Justiz zu übergeben.
Der Status des Kriegsgefangenen ermöglichte nämlich, dass unabhängige Beobachter und Hilfsorganisationen mit dem Ex-Diktator in Kontakt treten konnten und sich von dessen Unversehrtheit sowie den Haftbedingungen ein Bild machen konnten. Zwei Tage nach der offiziellen Machtübergabe der USA an die irakische Übergangsregierung am 30. Juni 2004 wurde Saddam Hussein nach sechs Monaten schließlich doch der irakischen Justiz übergeben.
Die Anklage
Der Fall warf bereits im Vorfeld einige Fragen auf: Wie viele Schuldvorwürfe und welche Anklagepunkte soll es geben? Auf welche konkreten Inhalte wird der Prozess aufgebaut?
Ein Anklagepunkt, der offiziell bekannt ist, betrifft das Massaker an 143 Bewohnern des schiitischen Dorfs Dujail im Norden von Bagdad im Jahre 1982. Auch der auf Saddam Hussein lastende Vorwurf des Völkermords an den Kurden wird im Verlauf des Prozesses einen besonders schwierigen Verhandlungsgegenstand darstellen. Wie lässt sich mit präzisen Beweisen die Verantwortung von Saddam Hussein für den Einsatz von Giftgas gegen die kurdische Bevölkerung von Halabja begründen? Dabei ist genau dies die Frage, mit deren Beantwortung die Anklage wegen Völkermords steht und fällt. Wie ist die Kette von Begründungen so zu knüpfen und nachzuweisen, dass sie bis zu Saddam Hussein hinaufreicht?
In einer ersten Anhörung ohne Anwalt am 1. Juli 2004, welche überwiegend ohne Ton auch im Fernsehen übertragen wurde, stritt Hussein jede Schuld ab und erkannte das Tribunal nicht an. „Ich bin Saddam Hussein, der Präsident des Irak“. Es folgten noch zwei weitere Sitzungen, die auf Video aufgenommen und teilweise ausgestrahlt wurden. Übrigens hat Ragahd, eine der Töchter des Diktators, die in Amman, Jordanien, im Exil lebt, es übernommen, die Verteidigung ihres Vaters zu organisieren - obwohl niemand anders als er die Ermordung ihres Ehemanns angeordnet hat. Soviel zu den traurigen Fakten, die den Prozess begleiten.
Anschläge auf die Prozessbeteiligten
Der Prozess begann am 19. Oktober 2005. In erster Instanz wird eine Kammer aus fünf Richtern unter dem Vorsitz von Rizgar Muhammad Amin urteilen. Vorsitzender Ermittlungsrichter ist Raid Dschuhi. In der Berufung werden neun Richter entscheiden. Mit Saddam Hussein sind übrigens noch sieben weitere führende Mitglieder der Baarth-Partei angeklagt.
Zwei von Husseins Verteidigern sind bereits Anschlägen zum Opfer gefallen. Es gab einen Mordkomplott gegen den Ermittlungsrichter Dschuhi, der allerdings aufgedeckt werden konnte. Ein Anschlag auf das Gerichtgebäude wurde zwar vereitelt, aber daraufhin zogen sich einige Verteidiger zurück. Der Prozess verläuft insgesamt sehr unruhig.
Dann sprang der amerikanische Anwalt Ramsey Clark als Ersatz für die ermordeten Anwälte ein, er hat auch schon Milosevic verteidigt. Najiib al-Nawimi, ein weiterer Anwalt Husseins, versuchte die Legitimität des Gerichts anzuzweifeln, da große Teile seines Status während der Besetzung durch die USA vorgeschrieben worden seien.
Der Prozess wird in Bagdad unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen geführt. Zeugen, die gegen Hussein aussagen, bleiben anonym, die Angst vor möglichen Anschlägen ist groß. Der Prozess wird von den Anhängern Husseins sowie von US-kritischen Stimmen als Schauprozess interpretiert. Manche sprechen sogar von Siegerjustiz (beschreibt die Festlegung unterschiedlicher Richtlinien einer siegreichen Nation, was für die eigenen Truppen bzw. die des „alten“ Feindes recht oder unrecht ist).
Die Menschrechtsorganisationen wettern derweil lautstark gegen diesen Prozess, er sei völkerrechtswidrig und das Tribunal widerrechtlich eingesetzt. „Human Rights Watch“ geht sogar soweit zu behaupten, dass die Rechte der Angeklagten beschnitten werden. Ein Menschenrechtsbeobachter der Vereinten Nationen erklärte, dieses Gericht werde internationalen Standards für solche Verfahren nicht gerecht.
Das Urteil
Bei einem Schuldspruch wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen droht Saddam Hussein die Todesstrafe. Der kurdischstämmige irakische Staatspräsident Dschalal Talabani sprach sich gegen die Todesstrafe aus, ein Todesurteil gegen Saddam Hussein würde er nicht unterzeichnen. Bis ein Urteil gefällt werden kann, muss wohl noch einige Zeit vergehen.
Am dritten Verhandlungstag, am Montag, den 5. Dezember 2005 jedoch belasteten die ersten zwei Zeugen den Ex-Diktator mit erschütternden Berichten schwer. Hussein selbst beschuldigte an diesem Tag das Gericht, ausländischem Druck zu unterliegen. „Das Spiel muss beendet werden“, erklärte er, „wenn ihr Saddam Husseins Kragen wollt, könnt ihr ihn haben.“ Sollten die Zeugenaussagen stimmen, könne man ihn verurteilen, sagte Hussein. „Ich fürchte mich nicht vor der Hinrichtung.“
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