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Öffnet der durchschnittliche Internetbenutzer morgens seinen Briefkasten, so kann er damit rechnen, dass er dort neben der erwünschten Post auch unerwünschte Werbung findet. In Dänemark soll diese Art der Werbung, derer sich auch Unternehmen bedienen, nun mit horrenden Geldbußen bestraft werden, um zu verhindern, dass die elektronischen Postkästen regelrecht „bombardiert“ werden.
Auch das Werben per Kurzmitteilung soll unterbunden werden. In Dänemark war es bisher so, dass Unternehmen, die auf diese Art für sich warben, eine Strafe zahlen mussten. Diese entsprach in etwa dem dadurch entstandenen Gewinn des Unternehmens, damit dieser Null und nichtig wurde.
Ein Beispiel: Der Telefondienstleister Debitel wurde kürzlich dazu verurteilt, eine Strafe von 400.000 dänischen Kronen zahlen zu müssen - diese Summe entspricht in etwa 53.000 Euro. Lars Barfoed, dänischer Verbraucher- und Familienminister, plant einem anderen Modell zu folgen, welches vom dänischen Ombudsmannbund für Verbraucherangelegenheiten vorgeschlagen wurde.
Nach diesem Modell sollen die Unternehmen demnächst für jede unerwünschte E-Mail oder Kurzmitteilung, die an einen Verbraucher geschickt wurde, 100 Kronen - umgerechnet satte 13 Euro - zahlen.
Im Falle von Debitel wäre die Strafe dementsprechend nicht mit 53.000 Euro sondern mit etwa 650.000 Euro zu beziffern gewesen.
Wenn diese Maßnahme durchgesetzt werden würde, würden sich die Unternehmen, welche auf diese Art werben, es sich bestimmt überlegen, mehrere Tausend Werbemails oder Kurzmitteilungen an die Verbraucher zu schicken.
Leider ist Dänemark eines der wenigen Länder, die diese Datenschutzdirektive, welche schon seit letztem Jahr existiert, auch in die Tat umsetzen und die angeführte Werbemethode auf nationalem Gebiet untersagen. Schon im vergangenen Jahr wurde ein Unternehmen zu 5000 Kronen Bußgeld verurteilt, welches in 153 E-Mails auf diese Art geworben hatte.
Vielleicht ein Modell, das man sich auch für Deutschland wünschen könnte?
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