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„Der Kannibale von Rothenburg“ erneut vor Gericht


30.01.2006 (C. Hilmbauer) Kategorie: Panorama

Bild: www.hr-online.de

Nachdem der Computertechniker Armin Meiwes im Jahre 2004 wegen Tötung auf Verlangen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, legt er nun Revision gegen das Urteil ein.

Das Revisionsverfahren des Falles Meiwes, besser bekannt als „der Kannibale von Rothenburg“, begann am 16. Januar 2006, dauerte allerdings nicht länger als einen Tag an. Dem Landgericht Frankfurt am Main wurde nämlich bislang unbekanntes Videomaterial des Falles vorgelegt, woraufhin sich das Gericht vertagte.

Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 9. März 2006 festgelegt, vor allem auch wegen der beträchtlichen psychischen Belastung der Schöffen, die mit der Beschäftigung des Falles einhergeht.

Für denselben Tag war auch der Start des Films „Rohtenburg“ angesetzt, für den der Fall Meiwes angeblich Pate stand. Anwalt Harald Ermel strengt nun eine einstweilige Verfügung gegen die amerikanische Produktionsfirma „Atlantic Stream“ an, da er grundsätzliche Rechte seines Mandanten gefährdet sieht. Gerüchten zufolge soll Meiwes die Rechte an seinem Fall bereits an die „Stampfwerk GmbH“ abgetreten haben, die einen Dokumentarfilm aus dem Stoff machen möchte.

Die Hintergründe

Die Chronologie des Falles ist ebenso grausam wie spektakulär. Im März 2003 gibt der 43-jährige Computertechniker Armin Meiwes im Internet eine Anzeige auf, in der er Männer sucht, die sich von ihm töten und anschließend verspeisen lassen wollen. Ein williges Opfer findet er in Bernd Jürgen Brandes. Es dauert nicht lang, bis dem regelmäßigen E-Mail- Verkehr ein persönliches Treffen folgt. Meiwes will Brandes’ Penis abschneiden, gemeinsam mit ihm verspeisen und anschließend sein Opfer töten.

Brandes ist einverstanden. Um die Schmerzen einigermaßen ertragen zu können, nimmt er 20 Schlaftabletten, eine halbe Flasche Schnaps und eine Flasche Hustensirup zu sich. Als Meiwes sich ans Werk macht und schließlich den Penis seines Opfers verspeist, ist sein Opfer bereits bewusstlos. Erst am nächsten Tag tötet er den Bewusstlosen, portioniert ihn und gefriert das menschliche Fleisch in seiner Tiefkühltruhe ein. Seine rund viereinhalb Stunden dauernde Tat hält er auf Video fest. Insgesamt verspeist Meiwes rund 20 Kilogramm Menschenfleisch, bis im Juli 2002 die Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen im Datennetz (ZARD) des Bundeskriminalamtes auf Meiwes Anzeige im Internet stößt.

Es folgt eine Durchsuchung des Grundstückes, bei der umfangreiches Videomaterial, Überreste von Brandes und weitere Beweise gefunden werden. Meiwes legt ein Geständnis ab.

Am 17. März 2003 erhebt die Staatsanwaltschaft Kassel Anklage wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, was eine lebenslängliche Haftstrafe nach sich zöge; Anwalt Harald Ermel plädiert hingegen auf Tötung auf Verlangen, bewehrt mit fünf Jahren Haft. Beim Prozessbeginn im Dezember 2003 bescheinigen drei unabhängige Psychiater dem Täter körperliche und geistige Gesundheit.

Das Landgericht Kassel verurteilt den 43-jährigen Computertechniker am 30. Januar 2004 wegen Totschlag zu achteinhalb Jahren Haft.

Kuriosum am Rande: Der Verzehr von Menschenfleisch selbst ist in Deutschland nicht strafbar!



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