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Nicht einmal ein sauberer Abgang!?


04.06.2005 (R. Uhlen) Kategorie: Politik

Bild: www.dw-world.de

Bundeskanzler Gerhard Schröder sieht sich der Grundlage seiner Reformpolitik beraubt. Nachdem am 22. Mai die letzte rot-grüne Landesregierung abgewählt wurde. Die CDU siegte klar mit 44,8 % und erhält so zusammen mit der FDP (6,2 %) die Mehrheit im Parlament, während die SPD nur auf 37,1 % kam. Nun ist offensichtlich, dass die Wähler keine rot-grüne Regierung mehr wünschen. Um Klarheit zu schaffen verkündete Schröder noch in der Wahlnacht Neuwahlen für das Bundesparlament. Der Haken an der Sache: Er ist dazu gar nicht in der Lage. Denn damit es Neuwahlen geben kann, muss zuvor der Bundestag aufgelöst werden und dazu ist der amtierende Kanzler nicht berechtigt. In Deutschland kann sich das Parlament nicht einmal selbst auflösen, auch nicht mit 100 %-Mehrheit.

Was also tun? Es gibt eine verfassungsrechtliche Lücke, die zuletzt 1982 von Helmut Kohl genutzt wurde: Der Kanzler stellt die Vertrauensfrage, die er verliert. Daraufhin löst der Bundespräsident den Bundestag auf und der Wahlkampf kann beginnen. Schröders Problem dabei: Er hat ja die Mehrheit im Parlament, daran hat die Wahl in NRW nichts geändert. Er muss also durch vorherige Absprache (es reicht die Enthaltung von 4 Abgeordneten seiner Koalition) sicherstellen, dass er verlieren wird. Ein Verfahren, dass das Verfassungsgericht Kohl noch zugestand, sich aber für die Zukunft ausdrücklich verbeten hat.

Es scheint, als gelänge Schröder also nach sieben Jahren verkorkster Politik nicht einmal ein sauberer Abgang. Natürlich kann er ganz einfach darauf hoffen, dass ihn schon keiner verklagen wird, er könnte sich aber auch den Rat des CDU-Generalsekretärs Volker Kauder zu Herzen nehmen, der Schröder den Rücktritt vorschlägt. Damit würde er seiner Regierung zwar das Versagen aufstempeln, doch es wäre ohne Zweifel eine Handlung im Rahmen des Gesetzes.



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