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Das deutsche Volk hat sich entschieden, und zwar gegen die Rot-Grün-Regierung. Stattdessen wurde der Weg in eine neue Legislaturperiode geebnet, unter der Führung von SPD und Union.
Als Repräsentantin des deutschen Staates in politischen Angelegenheiten fungiert nun die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel. Eine neue Bundesregierung bringt aber auch Veränderungen mit sich. Veränderungen, die bereits im Vorfeld bei den Bürgern für Furore gesorgt haben. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wurden Bestimmungen festgelegt, um eine nachhaltige Sicherung der Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten.
Festlegungen, die auch den Abbau von Steuervergünstigungen vorsehen. Ein Argument hierfür sei laut Bundesregierung die Vereinfachung des Steuerrechts. Im Jahr 2007 sollen diese Sparmaßnahmen zu einer Entlastung des Bundes in einer Größenordnung von vier Milliarden Euro führen, die in den folgenden Jahren weiter wachsen soll.
Das Erreichen des angestrebten Ziels soll durch neue, ab dem 1. Januar 2006 in Kraft getretene Bestimmungen gewährleistet werden.
Wegfall der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage diente als staatliche Förderung, die über einen Förderungszeitraum von acht Jahren gezahlt wurde. So wurde ein jährlicher Fördergrundbetrag von 1.250 Euro gezahlt. Zusätzlich wurde eine Zahlung von 800 Euro pro Kind veranschlagt. Insgesamt erhielt eine Familie mit Kind so eine finanzielle Unterstützung von 16.400 Euro pro Jahr. Bemessungsgrundlage für die Bewilligung des Antrags waren festgelegte Einkommens-Obergrenzen. Vereinbart wurde außerdem, dass jeder, der bis zum Stichtag 31. Dezember 2005 einen Bauantrag gestellt bzw. einen notariell beurkundeten Kaufvertrag unterschrieben hat, die Zulage über den gesamten Zeitraum gezahlt bekommt.
Konsequenzen aus diesen Veränderungen sind absehbar und vorprogrammiert. So werden die Menschen, die mit der Idee der eigenen vier Wände spekuliert haben, ihre Pläne wohl vorerst in den Hintergrund stellen müssen, da der finanzielle Aspekt sicherlich ein herber Rückschlag für die Häuslebauer ist. Dies könnte beispielsweise einen Kaufkraftrückgang im Immobiliengewerbe zur Folge haben. Für die Wirtschaft wären das keine sehr förderlichen Auswirkungen, denn es ist vorauszusehen, dass es dadurch auch im Industrie- und Handelsgewerbe zu Absatz- und Gewinnverlusten kommen könnte, da der Bedarf an zum Beispiel Baumaterialien sinken würde, was letztendlich vielleicht aufgrund unzureichender Beschäftigung zu Entlassungen führen könnte.
Abfindungen werden künftig versteuert
Auch dieses bisher geltende Steuerprivileg wurde abgeschafft. So erfolgte am 1. Januar 2006 die Aufhebung der begrenzten Steuerbefreiung für Abfindungen, die durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Als Rechtfertigungsgrund wird der Gleichheitsgesichtspunkt genannt, da der bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlte Lohn bzw. das gezahlte Gehalt ebenfalls steuerpflichtig wäre.
Es wurde eine Übergangsregelung beschlossen, die besagt, dass für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen und Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 die bisherige Gesetzgebung zur Steuerfreiheit Anwendung findet.
Streichung von Zuwendungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter
Ein anderer Punkt ist die Streichung der Steuervergünstigungen in Höhe von 315 Euro, also Zuwendungen, welche der Arbeitgeber an Mitarbeiter bei der Geburt eines Kindes und Eheschließungen zahlte. In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschlands Geburtenrate in den letzten Jahren massiv zurückging, trägt diese Änderung nicht unweigerlich zum Bevölkerungszuwachs bei.
Abschreibungen bei vermieteten Immobilien
Im Bereich der Abschreibungen wurde ebenfalls eine Änderung vorgenommen. Künftig soll für Mietwohngebäude im Privatvermögen die lineare Abschreibungsmethode alternativ zur degressiven eingesetzt werden. Im Klartext heißt das, dass vermietete Immobilien nur noch in gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben werden können. Der Abschreibungssatz beträgt zwei Prozent.
Steuerberatungskosten nur noch bedingt absetzbar
Zu erwähnen ist auch, dass die Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nicht mehr abziehbar sind. Fungieren die Steuerberatungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, bleiben sie aber weiterhin abziehbar.
Fraglich ist, wie ein Wirtschaftsaufschwung herbeigeführt werden soll, wenn den Bürgern einerseits die Vergünstigungen gestrichen werden, ihnen dafür aber keine Alternativen geboten werden.
Alles in allem kann man sagen, dass sich der Deutsche Bundesbürger in den nächsten Jahren auf mehr oder minder schwerwiegende Einschränkungen einstellen muss.
Die Resonanz, die sich durch die Streichung der genannten Steuervergünstigungen, sowie durch die im Jahr 2007 geplante Einführung einer Mehrwertsteuererhöhung abzeichnen, ist nicht gerade positiver Natur. Zwar werden durch diese Maßnahmen Einsparungen in Millionenhöhe erzielt, andererseits könnte durch die zunehmenden finanziellen Belastungen, die auf den Verbraucher zukommen, ein Kaufkraftrückrückgang die negative Folge dieser Bestimmungen sein.
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