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Vermisst, verschollen und verzweifelt!


22.02.2006 (N. Galetzka) Kategorie: Panorama

Bild: grusskarten.freenet.de

Wer kennt die Problematik nicht? In Filmen und Büchern - vor allem in Kriminalgeschichten - geht es immer wieder um Entführung, Kidnapping und gewaltsame Verschleppung. In den Medien werden, vor allem wenn Kinder betroffen sind, diese Fälle gerne bis ins kleinste, schmutzige Detail ausgeschlachtet.

In vielen Ländern der Erde verschwinden Menschen durch Kriege, Vertreibungen und Katastrophen spurlos (diese werden dann als Vermisste bezeichnet), doch auch ohne diese äußeren Einflüsse verschwinden Menschen tagtäglich (diese bezeichnet man als Verschollene).

Die Suche nach vermissten und verschollenen Menschen gestaltet sich kompliziert, da oft Anhaltspunkte fehlen.

Vermisste

Für Vermisste hat das Rote Kreuz internationale Suchdienste, die auch nach Jahrzehnten, speziell nach Öffnungen von Archiven, Erfolge in der Klärung der Fälle aufweisen können. Oftmals kann zwar nur noch der Todeszeitpunkt und -ort bestimmt werden; für die Angehörigen ist aber selbst dies von großer Bedeutung, um ein Stück weit mit dem Verlust abschließen zu können.

Beim DRK-Suchdienst gehen auch heute noch täglich Suchanfragen ein, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg stehen. Allein aus diesem Krieg gelten noch 1,3 Millionen Schicksale als ungeklärt!

Neben psychischen Folgen bei den Angehörigen Vermisster treten oft auch rechtliche Schwierigkeiten auf, die sich Jahre hinziehen und gefährdend für die Existenz der Hinterbliebenen werden können. Wenn es keine Todeserklärung gibt, können Pensions- und Rentenzahlungen verweigert, Erbschaften nicht abgewickelt und Rechtsansprüche auf die Halbweisenrente abgelehnt werden.

In Fällen des Wiederauftauchens Vermisster nach einer Todeserklärung kann es zu Rückforderungen von z.B. den genannten Pensionszahlungen und Erbschaften kommen.

Verschollene

Bei Verschollen sieht das Ganze etwas anders aus. In solchen Fällen sind die Familien weitestgehend auf sich selbst gestellt, da polizeiliche Maßnahmen oft ins leere führen. Doch was kann man tun, wenn jemand - vielleicht sogar ein Kind - vermisst wird?

Der erste Schritt, nachdem die Anrufe bei Angehörigen und Bekannten ohne Anhaltspunkte geblieben sind, ist natürlich nach den obligatorischen 24 Stunden bei der Polizei eine Anzeige aufzugeben und ein aktuelles Foto der vermissten Person einzureichen. Weitere Anhaltspunkte können eine Beschreibung der getragenen Kleidung und die Angabe des Zeitpunktes sein, an dem die Person zuletzt gesehen wurde.

Die Polizei prüft nun zuerst, ob die Person in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Der zweite Schritt sind Suchmaßnahmen im Umkreis des letzten bekannten Aufenthaltsortes. Bleibt beides erfolglos, wird eine bundesweite Verfahndung eingeleitet.

Abgesehen von der Polizei gibt es als nächsten Schritt die Möglichkeit, sich mit einer kostenlosen Hotline in Verbindung zu setzen (0800-0049110). Im Internet kann man Informationen finden, aber auch Anzeigen hinterlassen. Auch die Medien können eine Hilfe darstellen. Dennoch sind die Aussichten auf Erfolg begrenzt, denn weder die Polizei, noch Internetportale oder die Medien können bei z.B. Kindesentzug ins Ausland etwas ausrichten.

Wenn dieser oder ein ähnlicher, krimineller Verdacht besteht, bleibt einem nur noch die Option offen einen Privatdetektiv hinzu zu ziehen, zu warten, zu hoffen, zu bangen und über die Zeit nicht daran zu zerbrechen.

Eine weitere und sehr umstrittene Methode ist es, sich an einen Profiler zu wenden, der die Fähigkeit besitzt Verschollene aufzuspüren, indem ein Täter- oder Opferprofil erstellt wird. Diese Hellseher können erstaunliche Aussagen über Wohlbefinden und den Aufenthaltsort machen. Ein seriöser Ermittler wird dabei nie Unsummen in Vorkasse verlangen. In Großbritannien und den USA werden die Fähigkeiten der Profiler bereits als Unterstützung der polizeilichen Ermittlungen genutzt.

Verschiedene Suchorganisationen oder Suchbeauftragte können alle sehr unterschiedlich arbeiten. Aus diesem Grund sollte man sich informieren, ob es eine Organisation gibt, die sich z.B. auf Entführung spezialisiert hat. Schlussfolgernd werden die benötigten Informationen zur Suche auch voneinander unterscheiden.

Fest steht, dass niemand die Familien um ihr Schicksal in einer solchen Situation beneidet und ähnlich wie z.B. bei der Knochenmarkspenderkartei auch hier ein viel zu geringes öffentliches Interesse besteht. Jeder interessiert sich erst dann für das Thema, wenn er selbst davon betroffen ist.

Passen Sie also, egal ob im eigenen Wohnort oder im Urlaub, egal, ob Erwachsender oder Kind, auf sich und ihre „Lieben“ auf, statt sich in Sicherheit zu wiegen.

Ob der Verschollene als Kind oder als Erwachsener gesucht wird, hängt in der Regel vom Alter zum Zeitpunkt des Verschwindens ab.

Erwachsene

Erwachsene dürfen ihren Wohnsitz frei wählen und müssen dies niemandem mitteilen. Als erwachsen in Deutschland gilt jeder, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat.

Aus diesem Grund darf die Polizei nur dann nach verschollenen Erwachsenen suchen, wenn ein Verbrechen vermutet wird, wenn derjenige als suizidgefährdet gilt, ein Unfall vermutet wird oder anzunehmen ist, dass sich der oder die Verschollene anderweitig in Gefahr befindet.

Die Ursachen und Zusammenhänge des Verschwindens sind vielseitig. Junge Frauen verschwinden häufig auf dem Hin- oder Rückweg von Diskotheken und Partys. Ebenso häufig werden sie erstochen, ertränkt oder erwürgt und zerstückelt im Wald von Spaziergängern oder Pilzsammlern gefunden. In einem Fall, der sich 1997 in Uelzen zutrug, wurden die Körperteile eines Mädchens sogar an verschiedenen Orten gefunden. Arme und Hände fehlen bis heute!

Ebenso gefährdet sind wohlhabenden Menschen, wenn durch die Entführung von Familienmitgliedern Lösegeld erhofft wird; sowie diejenigen, die vielleicht einen Einbrecher in ihrer Wohnung erwischen, da diese im Affekt statistische gesehen dazu neigen denjenigen, von dem sie erwischt wurden, lieber zu töten (und eventuell verschwinden zu lassen), bevor sie sich anzeigen lassen.

Doch auch im Urlaub können Gefahren lauern: In einem Fall wurde eine deutsche Türkin beim Familienurlaub in Ägypten mit einem Taxi entführt, als ihr Mann mit den beiden Kindern (1/2 Jahr und 3 Jahre alt) zuerst aus dem Taxi gestiegen war. Die Verriegelungsknöpfe gingen runter und der Wagen fuhr davon. Bis heute fehlt jede Spur von ihr.

Kinder

Kinder und Jugendlich gelten als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Nach verschollenen Minderjährigen sucht die Polizei grundsätzlich.

Eine ausführliche Liste, wie man vorgehen sollte, wenn ein Kind vermisst wird, finden Sie beispielsweise auf www.gesuchte-kinder.de unter „was tun,…?“.

Ebenfalls zu finden ist auf dieser Seite unter „Prävention“ ein Katalog an Vorsichtsmaßnahmen die helfen sollen, Kinder vor den ihnen lauernden Gefahren zu warnen, ohne sie dabei in Angst und Schrecken zu versetzen, damit sie eine unbeschwerte Kindheit verleben können. Durch altersgerechte Sexualaufklärung können Kinder lernen Gefahren selbst besser einzuschätzen. Unter den Informationen sind „8 Regeln für Kinder“, „Verhaltensweisen zum Schutz gegen Missbrauch“, Informationen über „eine Erziehung, die gefährlich werden kann“ und „wichtige Tipps für einen sicheren Schulweg“ zu finden.

Zahlen und Statistiken

Die einzige zuverlässige Quelle für Vermisstenzahlen in Deutschland bietet das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Trotzdem sind auch diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen, da die meisten Menschen nach wenigen Stunden wieder auftauchen. Hinzu kommt, dass sich etliche Fälle von Kindesentzug ins Ausland durch einen ausländischen Elternteil nicht in der Statistik widerspiegeln. Außerdem scheint nicht zwischen den Begriffen „vermisst“ und „verschollen“ unterschieden zu werden.


Statistik Vermisste (ohne Kindesentzug)*
 insgesamtmännlichweiblich
Gesamtzahl am 02.04.2002818354612722
Gesamtzahl am 02.07.1999757851552425
Gesamtzahl am 23.08.1996692247252197
Gesamtzahl am 25.12.1993634643082040
Vermisste im Inland am 02.04.2002576538201945
Inland am 02.07.1999559137171875
Inland am 23.08.1996535835931765
Inland am 25.12.1993493332771656
... davon Kinder am 02.04.2002920547373
... am 02.07.1999911559353
... am 23.08.1996752427325
... am 25.12.1993602363239
... davon Jugendl. (15-17 J.) am 02.04.20021124573551
... am 02.07.19991101544558
... am 23.08.1996967472495
... am 25.12.1993846370476
... davon Erwachsene am 02.04.2002371026941016
... am 02.07.199935682610958
... am 23.08.199636392694945
... am 25.12.199334782540938
Zum Vergleich***:Gesamtbevölkerung in Deutschland82.057.37939.992.31142.063.068
... davon Minderjährige15.586.7948.154.7247.732.070


* Vernachlässigbar geringe Additionsungenauigkeiten in der Statistik des BKA ergeben sich aus sich ändernden Vermisstenzahlen während der Datenabfrage.
** Bei der Erhebung am 25.12.1993 ist zu bedenken, dass es sich um den Weihnachtsfeiertag handelt.
*** Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden, Zählung vom 31.12.1997

Links

Deutschland:
www.e110.de
home1.tiscalinet.de
www.vermisste-kinder.de
www.weisser-ring.de
www.gesuchte-kinder.de
www.offroadkids.de

Europa:
www.againstchildporn.org
www.kinder-nach-hause.de
www.childfocus.org
www.fredi.org



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