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Bei den Bürgern bleibt am Monatsende immer weniger Geld zur freien Verfügung übrig. Auf vieles muss verzichtet werden. Die vielleicht einstig regelmäßige Shoppingtour ist finanziell nicht mehr möglich, weil der Bürger zu viele Belastungen tragen muss. Abgesehen von den regelmäßig anfallenden Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Telefon- und Internetrechnung, Tankkosten, Versicherung, Miet- und Nebenkosten sind da noch unerwartete Kosten für Reparaturen eines Haushaltsgegenstandes (z. B. der Waschmaschine) und vieles mehr.
Da sich aber anscheinend immer noch zu viel Geld unter den Bürgern befindet, ist nun eine neue Kostenstelle für uns Verbraucher entstanden. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Rundfunkstaatsvertrages zum 1. April 2005, welcher die Erhebung der Rundfunkgebühr regelt, zählen neuerdings auch PCs als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“, für die ab 2007 eine Gebühr zu entrichten ist.
Egal, ob Sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen, ab 1. Januar 2007 müssen all diejenigen eine stolze Gebühr von 204,36 Euro pro Jahr zahlen, die einen internetfähigen Computer, ein Mobiltelefon oder internetfähige Kleingeräte wie PDAs besitzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Einzelne Rundfunkprogramme über Internet anhört.
Die GEZ wird so jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 163 Millionen Euro verzeichnen können. Ausgaben, welche die Bürger und die Kleinunternehmen in ihrer Kaufkraft noch zurückhaltender und sparsamer werden lassen.
Grund für die Einführung der GEZ-Gebühr für Computer sei, dass seit Beginn des Internetzeitalters auch Rundfunkanstalten begonnen haben, Senderformate ins Internet zu stellen. Per Livestream können Fernseh- und Hörfunkprogramme abgerufen werden. Bei den Sendern kam somit der Gedanke auf, dass der Multimedia-Computer durch den „klassischen“ Fernseher ersetzt werden und die Einnahmen dadurch einen starken Verlust erleiden könnten.
Laut dem Spiegel gibt es in Deutschland 800.000 Freiberufler, die unter Umständen für ihren Bürocomputer zahlen werden müssen. Multipliziert man diese Zahl mit 17,03 Euro so ergäbe das Mehreinnahmen im Monat von 13.624.000 Euro; im Jahr wären das rund 163,5 Millionen Euro. Besitzt der Freiberufler privat ebenfalls einen internetfähigen Büro-PC, muss er zusätzlich die Gebühr von 204,36 Euro entrichten.
Im Folgenden ein paar Beispiele, in welchen Fällen Sie wie viel Gebühren zu entrichten haben:
- Sie leben in einem fernsehfreien Haushalt, zahlen bisher nur die Grundgebühr von 5,52 Euro im Monat für das Radio. Schaffen Sie sich ein WAP-fähiges Handy oder einen Computer mit Internetzugang an, sind die vollen Gebühren in Höhe von 17,03 Euro pro Monat fällig.
- Oder sind Sie selbständig und führen ein Büro ohne Fernseher und Radio, benötigen allerdings für Ihre Arbeit einen PC? Dann müssen Sie künftig 17,03 Euro je Monat für Ihren Computer im Büro sowie nochmals 17,03 Euro pro Monat für die privaten Geräte bezahlen. Und es geht noch weiter: Nochmals kommen 5,52 Euro pro Monat Gebühren für Radio hinzu, wenn Ihr PKW, sofern er über ein Radio verfügt, auch für Kundenbesuche genutzt wird. Die Gesamtbelastung beträgt hier 39,58 Euro pro Monat.
- Auch dieses Beispiel kann noch übertroffen werden: Ein stolzer Betrag von 56,61 Euro im Monat wird bei einer dreiköpfigen Familie mit folgender Konstellation fällig: Während die Mutter Hausfrau ist, arbeitet der Vater (Selbständiger) in seinem Büro und besitzt ein Auto mit Radio, mit dem er auch Kundenbesuche wahrnimmt. Der gemeinsame Sohn wohnt im Haushalt und hat ein eigenes Einkommen als Angestellter. Die Familie hat einen Fernseher im Wohnzimmer, der Sohn nutzt für private Zwecke einen PC, der Vater einen im Büro. Durch den Computer des Vaters und dem Radio im Auto, dem Fernseher zu Hause und dem PC des Sohnes mit eigenem Einkommen entsteht in diesem Fall die o. g. Summe.
Aus der nachfolgenden Übersicht können Sie noch einmal ganz genau ersehen, wann Sie welche Gebühr zu entrichten haben. Bei weiteren Fragen können Sie auch gern die Internetseite www.gez.de besuchen.
Radio (Grundgebühr) | € 5,52 | Autoradio | € 5,52 | Radiowecker | € 5,52 | Stereoanlage | € 5,52 | PC mit Radiokarte | € 5,52 | | Fernseher | € 17,03 | PC / Notebook mit Internetfähigkeit) | € 17,03 | PC / Notebook (mit TV-Karte) | € 17,03 | PDAs / Taschencomputer | € 17,03 | Spielkonsolen | € 17,03 | Mobiltelefone | € 17,03 | DVD-/Videorekorder | € 17,03 | | Radio und Fernsehen | € 17,03 |
(Ab dem 1. Januar 2007 verlangt die GEZ also eine Zwangsabgabe in Höhe von 17,03 Euro, sofern nicht bereits ein TV-Gerät angemeldet ist. Auf jeden Betroffenen kommen so über 204 Euro zusätzliche Belastung pro Jahr zu.)
Doch die GEZ freut sich nicht nur auf die Einnahmen, die durch die Freiberufler und privaten Haushalte entstehen. Im Jahr 1987 soll es laut Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland rund 27 Millionen Betriebsstätten (Fabriken, usw.) gegeben haben.
Heutzutage wird aufgrund der heutigen Größe der Bundesrepublik mit mindestens 35 Millionen Betriebsstätten gerechnet. Davon ausgehend, dass in allen Betriebsstätten nur ein internetfähiger Computer genutzt wird, kann sich die GEZ auf bis zu 600 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen freuen. Dabei sind allerdings die Mehreinnahmen für private PCs noch nicht berücksichtigt.
Abschließend bleibt zu sagen, dass ab 1. Januar 2007 eine weitere finanzielle Belastung auf uns zukommen wird. Das Geld, das am Monatsende übrig bleibt, wird dann noch weniger und es wird unter Umständen mehr eingespart werden. Und das bei der aktuellen Wirtschafts- und Arbeitsmarklage?
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