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Das FPÖ-Volksbegehren: Österreich bleibt frei?
01.04.2006 (K. Lang)
Kategorie: Europa
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Vom 6. bis 13. März 2006 lief die Eintragungsfrist für das Volksbegehren der FPÖ unter dem Titel „Österreich bleibt frei!“. Eine sofortige Senkung des EU-Beitrags für Österreich und die Neutralität als Grundprinzip in der österreichischen Verfassung zu verankern, waren die Forderungen des Volksbegehrens. Was der Titel jedoch nicht auf den ersten Blick vermuten lässt: Hauptinhaltspunkt war die Vereitelung des EU-Beitritts der Türkei.
Der Wortlaut des Volksbegehrens der FPÖ lautete: „Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen, dass der Bestand der österreichischen Neutralität als Grundprinzip der Verfassung garantiert wird und dass weder die Zustimmung zu einer EU-Verfassung, noch die Zustimmung zu einem allfälligen EU-Beitritt der Türkei ohne Zustimmung der österreichischen Bevölkerung in Volksabstimmungen Gesetzeskraft erlangt.“
Das Ziel, das man sich bezüglich des Volksbegehrens gesetzt hat, ist allerdings äußerst bescheiden. FPÖ-Parteiobmann Heinz Christian Strache wünscht sich 100.001 Unterschriften. Dies ist die Mindestzahl an Unterzeichnungen, die ein Volksbegehren braucht, um vom Nationalrat behandelt zu werden. Das heißt, die Nationalratsabgeordneten müssen sich mit dem Thema beschäftigen. Direkter Einfluss auf die Gesetzgebung kann aber durch ein Volksbegehren trotzdem nicht genommen werden.
Bisher hat es nur ein einziges - der bis dato 31 in Österreich abgehaltenen Volksbegehren - nicht geschafft, die 100.000-Marke zu überschreiten. Nur das Volksbegehren „Pro Motorrad“ aus dem Jahr 1995 wurde nicht im Nationalrat behandelt, weil es die Mindestanzahl an Stimmen nicht erreichte.
H. C. Strache sorgte mit der Werbung für das erste Volksbegehren seit der Spaltung der FPÖ für großes Aufsehen. Promotionstouren durch ganz Österreich, „Österreich bleibt frei!“-Plakate an jeder Ecke und ein Kostenaufwand von ca. 1 Million Euro sorgten für genügend Publicity. Insgesamt unterzeichneten 258.277 Österreicher und Österreicherinnen das Volksbegehren, womit die Freiheitlichen ihr Ziel von 100.000 Unterschriften weit überschritten haben.
Die gut ¼ Million Unterschriften repräsentieren aber gerade einmal 1,67 % der Eintragungsberechtigten. Zur Unterschrift des Volksbegehrens berechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens bis zum Ende der Eintragungsfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das sind in Österreich rund 6 Millionen Menschen.
Auch innerhalb der eigenen Partei hält sich die Zustimmung zum rot-weiß-roten Volksbegehren in Grenzen. Nur zwei der fünf Abgeordneten der FPÖ im Nationalrat unterzeichneten die Liste. Der Rest distanzierte sich ausdrücklich von diesem Vorhaben, da es das Problem nicht von der richtigen Seite angehe und so nur für Aufregung sorgen wolle.
Das tat die Werbekampagne rund um das FPÖ-Volksbegehren auf jeden Fall. Für Diskussionen sorgte auch der gewählte Zeitpunkt für das Volksbegehren, schließlich hat Österreich gerade den EU-Vorsitz inne.
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