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Zwei-Klassen-Gesellschaft: Die Bevorzugung von Privatpatienten


08.04.2006 (E. Engelhardt) Kategorie: Gesundheit

Bild: www.gesundheitskarte-sachsen.de

Dass in Arztpraxen Privatpatienten gerne mal „rasch vorgezogen“ werden, ist bekannt. Dass sie auch eine bessere Behandlung bekommen, ist ebenfalls bekannt. Schließlich sind privat Versicherte die Haupteinnahmequelle von Ärzten.

Der Arzt bekommt für einen Privatpatienten ein zwei- bis dreimal höheres Honorar als für einen gesetzlich Versicherten. Dies äußert sich schon allein in der flexibleren Terminvergabe, verkürzten Wartezeit und der Verschreibung von Medikamenten und Therapien, die nicht im Leistungskatalog für Kassenpatienten stehen.

Für die „normal Sterblichen“ hingegen steht dem Arzt pro Quartal nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Falls er dieses Budget überschreitet, kann er keine weiteren Behandlungen abrechnen und muss die Folgen der „Fehlbehandlung“ aus eigener Tasche bezahlen.

Aus diesem Grund versuchen viele Ärzte zunehmend einen gewissen Anteil an Privatversicherten in ihre Patientenkartei aufzunehmen - je mehr, desto besser. Diese unterschiedlichen Leistungen resultieren zum einen aus den höheren Honorarsätzen der Privatkassen und zum anderen übernehmen sie medizinische Leistungen, für die die gesetzlichen Kassen nicht aufkommen.

So darf zum Beispiel ein Arzt einem Privatpatienten bei Rückenbeschwerden Massagen verschreiben, die er sonst nicht verschreiben darf. Auch in der klinischen Behandlung werden Privatpatienten bevorzugt. So genießen sie Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. Jedoch sind gerade mal 10 % aller Bürger privat versichert.

Im Einzelfall kann das Ganze bedeuten, dass der Kassenpatient zwei bis drei Monate auf einen Termin beim Facharzt warten muss, während der Privatpatient am nächsten Tag, zu einer von ihm gewählten Uhrzeit, dazwischen geschoben wird. Da mag sich der eine oder andere fragen, was aus der Standesmoral beziehungsweise dem Eid des Hippokrates wurde.

In seinem Ursprung stellte jener Eid die ärztliche Ethik dar. Diese enthielt unter anderem das Gebot, Kranken nicht zu schaden, die Schweigepflicht und das Verbot, welches sexuelle Handlungen an Patienten vorsah. Einbegriffen war ebenfalls die Formulierung alle Menschen nach dem Gleichheitsgrundsatz, also unabhängig ihres „Standes“, zu behandeln.

Doch der Bevorzugung von Privatpatienten soll nun ein Ende gemacht werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt plant eine kassenübergreifende Angleichung der Arzthonorare. Außerdem will die Ministerin künftig von allen Bürgern Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erheben lassen.

Nun befürchtet die Ärzteschaft jedoch, dass die Gesundheitsministerin das Niveau der Honorare für Privatpatienten auf Kassenniveau drücken will. Dies würde bedeuten, dass viele Ärzte deutliche Einkommenssenkungen hinnehmen müssten. Des Weiteren würden wirtschaftliche Einbußen für viele tausende Arztpraxen entstehen.

Eine Anhebung der Kassenhonorare auf das derzeitige Privatversicherungsniveau scheint dagegen ausgeschlossen. Die Ausgaben der Krankenkassen würden explodieren, die Beitragssätze erheblich steigen. Was bleibt, ist ein Mittelweg: Für Privatpatienten bekämen Ärzte deutlich weniger, für Kassenpatienten etwas mehr als zurzeit.



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