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Urteil: Flugbenzin bleibt steuerfrei
09.05.2006 (I. Kutta)
Kategorie: Panorama
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Schwere Niederlage für die Deutsche Bahn (DB): Diese hatte vor dem EU-Gericht (erster Instanz) in Luxemburg gegen eine Benachteiligung geklagt, die ihr aus der Steuerbefreiung von Flugbenzin entsteht und verloren.
Schon im Dezember 2002 hatte DB vor der EU-Kommission in Brüssel vorgebracht, dass sie sich mit der Zahlung von Mineralölsteuer gegenüber den Fluggesellschaften zurückgesetzt fühlte. Die EU-Kommission hatte ihr Gesuch jedoch abgelehnt, so dass die Deutsche Bahn am Europäischen Gerichtshof klagte.
Die Deutsche Bahn sah einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und stützte ihre Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof auf folgende Aspekte: Einerseits sei die Steuerbefreiung für Flugbenzin eine staatliche Beihilfe und verstoße damit gegen EU-Recht, andererseits konkurriere die Deutsche Bahn mit den innerdeutschen Fluglinien.
Die Luxemburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass man Flug- und Schienenverkehr nicht miteinander vergleichen könne und Fluglinien im Falle einer Kerosinbesteuerung in der EU im internationalen Wettbewerb benachteiligt wären. Das EU-Urteil belegt auch, die Steuerbefreiung sei eine legitime Beihilfe für Fluggesellschaften.
Der Sprecher der Deutschen Bahn, Volker Knauer, gab zu bedenken, dass die Bahn zuletzt insgesamt 380 Millionen Euro Energiesteuern entrichtet habe. Auch nach dem Urteil, das derzeit noch geprüft wird, fordert die Deutsche Bahn eine Steuerentlastung.
Neben der Deutschen Bahn fordern auch Umweltschützer die Besteuerung von Flugbenzin. Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm von BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) kritisiert, dass mit der Steuerbefreiung von Kerosin das klimaschädlichste Verkehrsmittel überhaupt - das Flugzeug - auf Kosten der Umwelt subventioniert werde.
Das Urteil der Luxemburger Richter stellt also nicht nur für die Deutsche Bahn eine dramatische Niederlage, sondern auch für die Umweltschützer einen herben Rückschlag dar.
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