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Ab dem 1. Januar 2007 soll einem erziehenden Elternteil in Deutschland künftig das so genannte Elterngeld zustehen. Dieser erhält damit 67 % seines bisherigen Nettoeinkommens als Lohnausgleich für maximal 12 Monate ab Geburt seines Kindes, höchstens aber 1.800 Euro. Das Elterngeld wird zwei Monate länger gezahlt, wenn mindestens zwei Monate auch der andere Elternteil zu Hause bleibt und sich um das Kind kümmert.
Wie viele Monate jeweils welcher Partner erzieht - ob zusammen oder nacheinander - und das Elterngeld in Anspruch nimmt, bleibt den Eltern überlassen. Allerdings kann ein Partner das Elterngeld nur maximal 12 Monate für sich beanspruchen, es sei denn, er ist allein erziehend. Dann kann er für volle 14 Monate Elterngeld beziehen.
Der erziehende Elternteil, der vor der Geburt nicht erwerbstätig war, erhält einen Sockelbetrag von 300 Euro. Auch Erwerbstätige mit geringem Einkommen erhalten monatlich ein Minimum von 300 Euro an Elterngeld. Die Geringverdienerkomponente gewährt eine spezielle Förderung von Geringverdienern, deren ausfallendes Einkommen, sofern es unter 1000 Euro liegt, sogar bis zu 100 % als Elterngeld gezahlt werden kann. Damit wird dem Lohnabstandsgebot Rechnung getragen. Das Minimum an Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird nicht auf sozialstaatliche Transferleistungen oder auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Das Elterngeld ist steuerfinanziert, selbst aber steuer- und abgabenfrei. Die Kosten werden sich jährlich auf etwa 3,9 Milliarden Euro belaufen. Das Elterngeld wird in Zukunft das bisherige Erziehungsgeld von monatlich 300 Euro ablösen, welches noch bis zur neuen Regelung des Elterngeldes 24 Monate gezahlt wird, allerdings durch eine Einkommensobergrenze beschränkt ist. Besserverdienende haben keinen Anspruch auf Erziehungsgeld, das Elterngeld steht dagegen allen zu, die für ihr Kind zu Hause bleiben. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die jeweils mehr als 30 Stunden arbeiten.
Für Mehrkindfamilien gilt der Geschwisterbonus, der so finanzielle Freiräume schafft, wenn die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz ist, um die Arbeit wieder aufzunehmen. Der Geschwisterbonus orientiert sich am vorherigen Einkommen des erziehenden Elternteils bzw. am ursprünglich gezahlten Elterngeld.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen lobte die im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen mit den Worten „Die Beschlüsse zeigen, dass es ein gemeinsames Anliegen der Gesellschaft ist, dass Kinder erzogen werden.“ Schon lange setzt sich Frau von der Leyen für ein familienfreundlicheres Deutschland und die Förderung junger Familien ein und versucht damit, der sinkenden Geburtenrate entgegen zu wirken.
Mit dem Elterngeld rückt Deutschland einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung - oder was denken Sie? Diskutieren Sie mit uns über das Elterngeld im Life-Go-Forum.
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