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Am 1. April 2003 trat das erneuerte und verschärfte Jugendschutzgesetz in Kraft. Demnach müssen Computerspiele, sowie Kino- und Videofilme mit verbindlichen Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Außerdem wurde das Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren verschärft.
Am Kiosk ist für die Einhaltung des Verkaufsverbot der jeweilige Trafikant verantwortlich, dennoch gab es bisher für die Jugendlichen die Möglichkeit, diese Maßnahme zu ihrem eigenen Schutz zu umgehen, indem sie ihre Zigaretten bei einem der 800.000 frei zugänglichen Zigarettenautomaten in Deutschland zogen.
Durch einen Zusatz zum Jugendschutzgesetz verpflichtet das Gesetz die Automatenaufsteller dazu, ihre Zigarettenautomaten durch eine ständig abgestellte Aufsichtsperson, eine Anbringung an für Kinder- und Jugendliche unerreichbaren Stellen oder eine technische Vorrichtung für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglich zu machen.
Bereits 1999 entwickelte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler (BDTA) eine technische Lösung für dieses Problem. Künftig kann an Zigarettenautomaten nur noch nach Einstecken einer EC-Karte oder eines EU-Führerscheins, die über ein gespeichertes Jugendschutzmerkmal verfügen, eingekauft werden. Ein Lesegerät erfasst dieses Jugendschutzmerkmal, überprüft, ob der Inhaber bereits über 16 Jahren alt ist und startet bei einer Bestätigung den Verkauf. Ist der Karteninhaber unter 16 Jahre alt, wird der Vorgang automatisch abgebrochen. Bezahlt werden kann mittels EC-Karte oder wie bisher mit Bargeld.
Alle EC-Karten, die bis 2008 oder länger gültig sind, sowie alle EU-Führerscheine verfügen bereits über das gespeicherte Jugendschutzmerkmal. Ältere Karten können bei der jeweiligen Hausbank nachgerüstet werden.
Aus datenschutztechnischer Sicht ist diese Form der Altersverifikation völlig unbedenklich. Außer dem Jugendschutzmerkmal werden keine Daten erfasst oder gespeichert, die auf den Besitzer der Karte Rückschlüsse zulassen.
Ab 1. Januar 2007 sollen alle Zigarettenautomaten in Deutschland derart umgerüstet sein. Bereits 280.000 Automaten verfügen über diese technische Maßnahme, weitere 100.000 wurden dieser Tage abmontiert, um auf das Chipkartensystem umgestellt zu werden. Die rund 500 Millionen Euro, die dafür ausgegeben werden, sind sicher eine sinnvolle Investition in den Jugendschutz.
Sabine Bätzing, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, meint dazu: „Damit wird eine wichtige Lücke für das Abgabeverbot an unter16-Jährige und für den Nichtraucherschutz geschlossen.“ Bätzing will außerdem den Nichtraucherschutz in der Hotellerie und in den Gaststätten gesetzlich verankern, da die Selbstverpflichtung.
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