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BND-Skandal geht weiter


24.05.2006 (S. Salzmann) Kategorie: Panorama

Bild: www.stern.de

Durch den Vorwurf, Beschattungsaktionen und Spionageakte bei Journalisten durchgeführt zu haben, ist der Bundesnachrichtendienst derzeit eins der bedeutendsten Gesprächsthemen im Kanzleramt. Längst haben sich jedoch die Gerüchte über die Bespitzelung von Journalisten bestätigt. Verantwortung zeigt seitens des Bundesnachrichtendienstes jedoch niemand.

Urheber des Ganzen war Gerhard Schäfer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. In seinem immerhin 179 Seiten umfassenden Schriftstück erhebt er schwere Vorwürfe gegen den BND. Am 26. Mai 2006 schließlich wurde der Bericht des Sonderermittlers in großen Teilen für die Öffentlichkeit freigegeben, nachdem er zuvor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) vorgelegt wurde.

Im Dokument nimmt Gerhard Schäfer zu den in der Presse erhobenen Vorwürfen Stellung, „der Bundesnachrichtendienst habe über längere Zeiträume im Inland Journalisten rechtswidrig mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht, um so deren Informanten zu enttarnen, wie auch zu den Vorwürfen, der BND habe Journalisten als Quellen geführt.“

Schlussendlich kommt Schäfer zu dem Ergebnis, dass die vom BND angeordneten Handlungen „ganz überwiegend rechtswidrig“ waren und die im Grundgesetz geregelte Pressefreiheit sowie die Individualrechtssphäre von einzelnen Personen verletzt haben. Ziel des BND war es, die Journalisten über „Informationen, Informanten und redaktionelle Hintergründe auszuforschen“.

FDP-Innenpolitiker und stallvertretender Vorsitzender des PKG, Max Stadler, spricht von einem „handfesten Skandal“. Die Bespitzelung von Journalisten sei illegal gewesen und ziehe die Frage nach der politischen Verantwortung nach sich. Der BND dürfe sich nicht zu einem Staat im Staate entwickeln, so Stadler. Er forderte des Weiteren eine umfassende Überprüfung der Nachrichtendienste, darunter auch eine Überprüfung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, sagte aus, dass Schäfers Bericht sogar den Beweis für den „größten Angriff auf die Pressefreiheit seit der Spiegel-Affäre 1962“ sei.

August Hanning, der frühere Chef des Bundesnachrichtendienstes, wurde in der Spitzelaffäre von Journalisten nun erneut belastet. Ein ehemaliger BND-Informant namens Uwe Müller sagte der „Financial Times Deutschland“, Hanning habe von seiner Bespitzelung eines Journalisten der „Berliner Zeitung“ gewusst. Er selbst erfuhr es direkt von einem Verbindungsmann beim BND, so Müller.

Müller operierte von 2001 bis 2005 unter dem Decknamen „Sommer“. Dabei wurde er u. a. auf den Journalisten Andreas Förster von der „Berliner Zeitung“ angesetzt. Im Jahr 2006 soll ihm sein Verbindungsmann beim BND mitgeteilt haben, dass Hanning die Anweisung gab, die Observation Försters auszusetzen. Hanning, der inzwischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium ist, äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen.

Die veranlassten Observationen mussten zum Zweck der Eigensicherung immer von der Unternehmensleitung genehmigt worden sein, so lautete die Anordnung Hannings. Das Bundeskanzleramt hat allerdings am 15. Mai 2006 eine Verfügung erlassen, wonach operative Maßnahmen des BND gegen Journalisten im Rahmen der Eigensicherung ab sofort verboten sind. Zudem darf der BND Journalisten nicht mehr als nachrichtendienstliche Quellen führen.

Derzeitiger BND-Chef Ernst Uhrlau hat sich unterdessen öffentlich für die Bespitzelung von Journalisten durch BND-Agenten entschuldigt. Angeblich würden schnell Konsequenzen aus der Affäre gezogen, um künftig solchen Vorfällen vorzubeugen. Weiter wird auf Anweisung der Bundesregierung gegen ehemalige und immer noch aktive BND-Mitarbeiter disziplinarisch ermittelt. Kanzleramtsminister Thomas de Maizère nahm seinen Amtsvorgänger Frank Walter Steinmeier, der von den Bespitzelungsaktionen gewusst haben soll, und BND-Chef Ernst Uhrlau in Schutz. Konsequenzen in der Führungsebene der Geheimdienste wird es nach ihm nicht geben.

Demnächst soll auch eine überarbeitete Fassung der Dienstvorschrift zur Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel nach § 3 BNDG vorlegt werden. Eine Konsequenz, die aus dem rechtswidrigen Verhalten den BND resultiert. Die Frage, die nun noch offen bleibt, ist, warum nicht schon früher Maßnahmen gegen diese rechtswidrigen Handlungen unternommen wurden. Vermutlich wäre das ganze Szenario gar nicht an die Öffentlichkeit gelangt, wenn Gerhard Schäfer nicht seinen umfassenden Bericht verfasst hätte.

BND bespitzelt Journalisten



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