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Googles Bildersuche verletzt Urheberrecht


26.05.2006 (I. Pavic) Kategorie: Computer

Bild: archive.wn.com

Der Suchmaschinenbetreiber Google hatte Anfang 2006 juristische Probleme wegen seiner Bildersuche bekommen. „Perfect 10“, Betreiber eines Erotikportals und Herausgeber des gleichnamigen Erwachsenenmagazins, wirft dem Suchspezialisten Verletzung von Urheberrechten vor. Richter Howard Matz vom Bezirksgericht Zentralkalifornien wies in einer Verfügung darauf hin, dass Google mit den Thumbnails auf seiner Seite wahrscheinlich gegen geltendes amerikanisches Urheberrecht verstoße, da so etwa 3000 Aktfotos von „Perfect 10“ in verkleinerter Form dargestellt werden.

Der Google-Spider erstellt eine kleine Ansicht von den gefundenen Bilder, so genannte Thumbnails, die dann auf dem Server des Unternehmens abgelegt werden. Zudem werden die angezeigten Bilder mit dem Originalfoto verlinkt.

Allerdings muss es sich bei den Bildern, von denen Google Thumbnails zur Verfügung stellt, nicht unbedingt um urheberrechtlich geschützte Fotos handeln. Das sind bei weitem nicht alle Fotos, sondern nur solche, die einen bestimmten Werkcharakter haben. Bei den Aktfotos von „Perfect 10“ sei dies allerdings der Fall, entschied der zuständige Richter am Bezirksgericht für Kalifornien, A. Howard Matz.

„Perfect 10“ wollte Google nicht nur dazu zwingen, die Thumbnails von Fotos zu entfernen, die bei „Perfect 10“ selbst zu finden sind. Google sollte auch nicht auf Fotos des Erotikanbieters verlinken, die ohne seine Erlaubnis auf anderen Webseiten zur Verfügung gestellt werden. Durch den Schaden, der den Rechteinhabern dadurch entstünde, müsse die Suchmaschinenfirma haften, so der Kläger.

In seiner Entscheidung wies Richter Matz darauf hin, dass Google die Urheberrechte von „Perfect 10“ durch die Darstellung von Thumbnails bei den Suchergebnissen verletze. Hiervon seien aber nur die Fotos mit künstlerischem Wert betroffen. Die verkleinerte Darstellung herkömmlicher Bilder sei dagegen von dem Prinzip des „fair use“ gedeckt. Eine Urheberrechtsverletzung durch die Verlinkung sah Matz hierbei nicht.

Nicht nur in der beliebten Bildersuche, sondern auch auf den Nachrichtensammelseiten der Suchmaschinen finden sich Thumbnails zahlreicher urheberrechtlich geschützter Bilder. Andere Nachrichten- und Bildagenturen mahnen normalerweise jeden Webseitenbetreiber, der ihre Bilder ungefragt veröffentlicht, ab. Suchdienste wie Google genießen diesbezüglich aber eine große Freiheit. Allein die Nachrichtenagentur AFP klagte bisher dagegen, dass Google News ihre Texte und Bilder im Web ständig verbreitet. Die meisten Urheber ziehen es jedoch vor, die Situation zu ignorieren und mit der Veröffentlichung auf den populären Suchdienst-Seiten einen Webeeffekt zu verbinden.

So führen also kleine Erotik-Thumbnails zu großen Problemen.



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