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Berlin - Die Zeugen Jehovas als anerkannte und gleichgestellte Religion


24.06.2006 (N. Galetzka) Kategorie: Kultur

Bild: www.wdr.de

Es klingelt an der Tür. Nun stellt sich die Frage: Wer wird das sein? Die Johanniter? Die Karitas? Ein Vertreter? Nein! Schlimmer! Es ist mal wieder einer der Zeugen Jehovas (ZH). Es passt gerade gar nicht, man wird ihn schlecht los und sobald er den Fuß in der Tür hat, ist es fast schon zu spät. Jeder kennt sie und fast niemand mag sie. Besonders bekannt sind sie heute durch ihre ausgeprägte Missionierungs-Tätigkeit, ihre Zeitschriften („Der Wachtturm“ und „Erwachet!“), ihre Ablehnung von Bluttransfusionen und des Militärdienstes. Doch für wen oder was steht diese Gruppierung genau?

Oft wird die Glaubensgemeinschaft fälschlicherweise als Sekte bezeichnet. Zugegebenermaßen kann man auf diese Idee kommen. Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Leipzig erfüllen sie jedoch alle Kriterien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Doch es kommt noch besser:

Nachdem sie bereits in einigen Ländern von staatlicher Seite her als Religion anerkannt und somit den Katholiken und Protestanten gleichgestellt wurden, schließt sich das Bundesland Berlin an. Das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) beschloss dies am 15. Juni 2006.

Einige der daraus erwachsenden Vorteile für die Zeugen Jehovas sind deshalb ab sofort, dass sie Finanzleistungen aus der Kirchensteuer bekommen werden und Kinder an Schulen in ihrer „Religion“ unterrichten dürfen.

Damit endet der seit mehr als zehn Jahren andauernde Rechtsstreit wenigstens vorläufig, nachdem er bis zum Bundesverfassungsgericht (BVG) ging, welches die Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht nach Berlin zurück wies. Nach Auffassung der Verfassungsrichter in Karlsruhe bestehe durch die Gemeinschaft keine reale Gefahr für die Demokratie.

Sicherlich besteht damit keine Gefahr für die Demokratie. Vielleicht aber besteht die Gefahr, den Glauben an den gesunden Menschenverstand, das Recht und das BVG bzw. dessen Entscheidungen zu verlieren.

Wer sich vor den Zeugen Jehovas in Berlin „schützen“ möchten, kann jetzt jedenfalls nur noch dem Ratschlag von Michael Mittermeiers Bühnenshow und gleichnamigem Album „Back to Life“ folgen, wenn es an der Tür klingelt.

Der Rest von Deutschland kann währenddessen beten oder hoffen, dass andere Bundesländer bzw. dessen Gerichtsbarkeiten anders entscheiden werden, wenn es soweit ist.

Entstehungsgeschichte

Die ZH wurden im 19. Jahrhundert in den USA von Charles Taze Russell gegründet. Im Jahr 2005 gab es ca. 6,5 Millionen aktive Mitglieder der Gruppe - 165.000 davon in Deutschland, 20.000 in Österreich und 18.000 in der Schweiz.

Unter anderem wegen ihrer konsequenten Weigerung dem Hitlergruß nachzukommen, wurden sie während der Zeit des Nationalsozialismus zum Teil stark verfolgt. Ein ähnliches Schicksal hatten sie innerhalb der DDR. Dort wurden sie jedoch oftmals von führenden Zeugen Jehovas selbst verraten, die Mitarbeiter der „Stasi“ waren. Durch einen Schauprozess wurde so gegen einen Angeklagten eine Zuchthausstrafe verhängt.
War dies richtig? Sicherlich nicht! Dennoch bleibt die Frage offen, ob dies für die Entscheidung in Berlin zutrifft. Diskutieren Sie mit uns im Forum über die Gleichstellung mit deutschen Großkirchen.

Die Lehre der Zeugen Jehovas



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