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EU-Richtlinie zur Flugsicherheit


28.06.2006 (C. Röser) Kategorie: Europa

Bild: gaelicstarover.blogspot.com

Seit dem 11. September 2001 ist Flugsicherheit ein vieldiskutiertes Thema. In den USA bot man seither von verstärkten Sicherheitskontrollen bis hin zu biometrischen Reisepässen alles auf, wovon man sich mehr Sicherheit versprach. Sogar Flugzeug-Dramen - Marke Hollywood - waren nicht mehr gern gesehen. Hatte man der Supermacht doch ihre Schranken gezeigt? Die Terrorphobie verbreitete sich auch in der EU recht schnell und - zack - wurden die Sicherheitsstandards auf ein Maximum angezogen.

Jetzt scheint es, als hätten sich ein paar Abgeordnete des Europäischen Parlaments am Wochenende bei Popkorn und einem alkoholfreien Bier in lustiger Runde einen DVD-Abend gegönnt und dabei „Flightplan“ mit Jodie Foster in der Hauptrolle gesehen. Schier fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen: „Wenn die Gefahr nicht mehr von außen kommt, dann kommt sie vielleicht von innen!“

Gemeint sind die für die Flugsicherheit im Luftverkehr eingesetzten „Sky-Marshals“. In einer neuen Verordnung über „gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt“ stimmte das Europäische Parlament kürzlich über Punkte wie z. B. Zugangskontrolle, verbotene Gegenstände in Sicherheitsbereichen usw. ab. Innerhalb dieser Reglementierung ist auch über Handlungs- und Einsatzbefugnis von „Sky-Marshals“ die Rede. Kurz gesagt werden diese künftig stärker an der kurzen Leine gehalten werden.

Ziel der neuen Verordnung ist es, Schutz vor „unrechtmäßigen Eingriffen, die die Sicherheit der Zivilluftfahrt gefährden“, zu gewährleisten. Nationale Qualitätsprogramme sollen es ermöglichen, die Qualität der Sicherheit der Zivilluftfahrt zu kontrollieren und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen. In dieser Verordnung wird sehr genau beschrieben wie z. B. Durchsuchungen, Einstellung und Schulung von Personal, Flugzeugkontrollen usw. auszusehen haben. Dabei ist den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie nicht sogar strengere Maßnahmen ergreifen als vorgeschrieben.

Regeln für die Nutzung von Waffen und „Sky Marshals“ an Bord

Das Tragen von Waffen, „mit Ausnahme der als Fracht deklarierten Waffen“, soll an Bord der Verordnung entsprechend nur erlaubt sein, wenn folgende drei Punkte erfüllt sind:

- Erfüllung der entsprechenden Sicherheitsauflage
- Vorlage einer Genehmigung des Staates, der dem betreffenden Luftfahrtunternehmen die Betriebsgenehmigung erteilt hat
- Genehmigungen des Abflug-Staates, des Ankunft-Staates und gegebenenfalls die des Staates, über dessen Hoheitsgebiet der Flug erfolgt oder in dem Zwischenstopps eingelegt werden

Sind alle geltenden Sicherheitsbedingungen erfüllt, sind begleitende Sicherheitsbeamte („Sky Marshals“) an Bord eines Luftfahrzeugs zugelassen, sofern dieser entsprechend ausgebildet wurde. Der Einsatz von flugbegleitendem Sicherheitspersonal ist jedoch nicht verpflichtend.

Zur „Freude“ der Passagiere: Die dadurch anfallenden Mehrkosten für Sicherheit und Personal sollen von den Mitgliedsstaaten und natürlich von den Passagieren getragen werden. Die Fluggesellschaften sind jedoch zur vollständigen Transparenz der Kosten verpflichtet und dürfen nicht mehr als die tatsächlichen Kosten umwälzen.

Wer seinen Sommerurlaub bereits gebucht hat und nicht genau weiß, welche Gegenstände an Bord eines Flugzeuges noch erlaubt sind, findet weitere Informationen unter folgendem Link: www.flydba.com



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