|
Patienten werden in Zukunft einige Änderungen der Organisationsformen ihrer niedergelassenen Ärzte zu erwarten haben. Einzelpraxen, die noch vor zehn Jahren in Deutschland die am weitesten verbreitetste Niederlassungsform der Praxisausübung war, sind in Deutschland rückläufig. Die Zahl der Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steigt dagegen kontinuierlich an.
„Die Reformen im Gesundheitswesen sowie der steigende Kostendruck machten die Zusammenarbeit vielfach zur betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit“, erklärte Eberhard Gramsch, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.
In Niedersachsen beispielsweise arbeiteten am Stichtag 31. Dezember 2005 insgesamt 4.300 zugelassene Ärzte in Gemeinschaftspraxen. In Relation zu anderen Organisationsformen lag der Anteil der in Gemeinschaftspraxen tätiger zugelassener Ärzte damit bei 40,7 %, so die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen am 25. Juli 2006. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 12 %.
Medizinische Versorgungszentren seien auf dem Vormarsch, erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 27. Juli 2006. Die Anzahl der MVZ in Deutschland stieg im zweiten Quartal 2006 gegenüber dem vorigen Quartal um 17 % von 420 auf 491 MVZ. Die Anzahl der dort tätigen Ärzte wuchs von 1.648 auf 1.934.
Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte als Angestellte oder als freiberufliche Vertragsärzte fachübergreifend tätig sind. Eine Gemeinschaftspraxis ist dagegen nur unter Ärzten des gleichen oder nah verwandten Fachgebiets möglich. Beide Ärzte brauchen in diesem Falle eine Kassenzulassung in dem jeweiligen Bezirk und zusätzlich eine Genehmigung, um die Gemeinschaftspraxis betreiben zu können. Die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis müssen getrennt abrechnen, dem Patienten bleibt dabei jedoch die freie Arztwahl erhalten.
Gleichzeitig existieren noch andere Modelle der ärztlichen Zusammenarbeit in der ambulanten Versorgung, wie etwa die Praxisgemeinschaft. Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis handelt es sich bei dieser Form des Zusammenschlusses um keine Berufsausübungsgemeinschaft, sondern koppelt Einzel- oder Gemeinschaftspraxen zur gemeinsamen Benutzung von Räumen, Personal und / oder Geräten. Die Praxisgemeinschaft wird im neuen EBM („Einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen“), dem Abrechnungssystem für Vertragsärzte, gegenüber den Gemeinschaftspraxen und den MVZ allerdings benachteiligt.
Nicht nur betriebswirtschaftliche Gründe, wie Kostenersparnisse durch gemeinsame Nutzung von Praxisräumen, Geräten sowie Personal zwingen Ärzte zur Kooperation in Form von Gemeinschaftspraxen, sondern auch Vorteile durch gegenseitige Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Ebenfalls ein direkter Erfahrungsaustausch spricht für einen Zusammenschluss.
Hinzu kommt, dass Gemeinschaftspraxen nach dem am 1. April 2005 eingeführten EBM 2000plus als kooperative Form der Leistungserbringung gegenüber Einzelpraxen begünstigt werden. Gemeinschaftspraxen sind demnach berechtigt, für die gleichen ärztlichen Leistungen mehr abzurechnen als Einzelpraxen. Der Gesetzgeber fördert damit bewusst die Gemeinschaftspraxen, er geht dabei von einer besseren Kalkulation der Auslastung der technischen Ressourcen und von einer höheren ärztlichen Leistungserbringung in Kooperationen aus. Damit wird aber auch in Kauf genommen, dass Arbeitsplätze wegrationalisiert werden. Schließen sich beispielsweise zwei Einzelpraxen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammen, werden weniger Arzthelferinnen benötigt.
„Die Zukunft wird Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Ärztenetzen gehören,“ bemerkte Franz Knieps, der zuständige Abteilungsleiter im Gesundheitsministerium. Die Medizin des 21. Jahrhunderts könne „nicht in den Organisationsformen des 19. Jahrhunderts“ praktiziert werden. Ohne moderne Kooperationsstrukturen werde die ambulante Versorgung in Deutschland nicht wettbewerbsfähig bleiben, ergänzte Franz Knieps.
Zumindest in Ballungszentren stellt damit das Modell der Einzelpraxis ein Auslaufmodell dar. In ländlichen Gegenden oder im Osten, wo akuter Ärztemangel herrscht, werden sich wohl kaum solche Kooperationsformen realisieren können. Dort bleibt uns die gute alte Einzelpraxis wohl noch lange erhalten. Ob sich die Umstrukturierungen in der ambulanten Versorgung in Deutschland langfristig positiv auswirken, bleibt also abzuwarten.
|