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Die Grundrechte bilden die Grundlagen jeder Demokratie. Ein Grundrecht ist das im Grundgesetz, Artikel 5, verfasste Recht auf freie Meinungsäußerung. Darin inbegriffen ist auch das Recht auf Pressefreiheit. So heißt es beispielsweise im ersten Absatz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
BDZV sieht Gefährdung der Pressefreiheit in Deutschland
Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), erklärte, dass es ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit sei, wenn die Staatsanwaltschaft Journalisten verfolge, die ihrem Berufsbild entsprechend recherchieren und die Öffentlichkeit mit ihren Informationen unterrichten. Grund für diese Stellungnahme ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter der „Stuttgarter Nachrichten“. Dieser hatte im November 2005 darüber bereichtet, dass gegen den Intendanten des Südwestdeutschen Rundfunk, Peter Voß, ermittelt werde. In anderen Fällen wiederum gehe es um die Einschüchterung von Journalisten, damit diese ihre Informationsquellen preisgeben.
Es sei beschämend, dass Journalisten, die im Rahmen ihrer Arbeit über mögliche Vergehen berichteten, befürchten müssten, wegen Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen verfolgt zu werden. „Solche Methoden erinnern an das Gebaren totalitärer Regime, die mit Pressefreiheit nicht viel im Sinn haben“, so Helmut Heinen.
Grundlegende Bestandteile einer freien Presse seien das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz. Sollte es tatsächlich aus Sicht der Staatsanwaltschaft Informationslecks bei den Behörden geben, so dürfe dafür nicht die Presse verantwortlich gemacht werden.
Der Fall des Stuttgarter Journalisten reiht sich nach Darstellung des BDZV in eine Serie von Maßnahmen gegen die Presse ein. So stellte sich zum Beispiel erst vor wenigen Monaten heraus, dass es bei der „Wolfsburger Allgemeinen Zeitung“ eine telefonische Überwachungsaktion bei zwei Journalisten gegeben hatte.
George W. Bush schüchtert die Presse ein
Ein anderes Beispiel, wie die Pressefreiheit eingeschränkt werden kann, liefern uns die Vereinigten Staaten. Dort hatten US-Präsident George W. Bush und andere hochrangige Regierungsmitglieder die „New York Times“ am 26. Juni 2006 scharf angegriffen. Anlass dafür war die Veröffentlichung eines Artikels über ein geheimes Spionageprogramm der US-Regierung. Diese soll jahrelang im Geheimen internationale Finanztransaktionen aus dem Datenpool der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (SWIFT) überwacht haben, um Terroristen das Handwerk zu legen. Präsident Bush bezeichnete das Verhalten der Zeitung als „schmachvoll“. Der Chefredakteur der „New York Times“, Bill Keller, verteidigte den Schritt seiner Zeitung.
„Der Kongress war benachrichtigt“, so Bush. „Und was wir taten, war vollständig vom Gesetz gedeckt. Und die Offenlegung dieses Programms ist schmachvoll. Wir sind im Krieg mit einer Bande von Leuten, die den Vereinigten Staaten von Amerika Schaden zufügen wollen, und Personen, die dieses Programm jemandem zuspielen, und Zeitungen, die dieses veröffentlichen, schaden Amerika in großem Ausmaß.“
Ägypten: Einführung eines neuen Pressegesetzes
Und auch in Ägypten soll die Arbeit der Journalisten erschwert werden. So soll die Einführung eines neuen Pressegesetzes die Recherche in Korruptionsfällen erschweren. Das zumindest ist die Meinung der Journalistengewerkschaft, die aus diesem Grund auch Proteste gegen die Gesetzeseinführung veranstalten.
Um ihrer Ablehnung gegen das geplante Gesetz Ausdruck zu verleihen, veröffentlichten etwa ein Dutzend unabhängige und oppositionelle Zeitungen keine Sonntagsausgaben ihrer Zeitungen. Auch kam es vor dem Parlament in Kairo zu einem Sitzstreik ägyptischer Journalisten. Einige traten zudem in den Hungerstreik.
Der Entwurf für das neue Pressegesetz soll Medienberichten zufolge Strafen für Personen vorsehen, die die Rechtschaffenheit von Individuen in finanziellen Dingen anzweifeln. Eine Zustimmung des Parlaments gilt angesichts der deutlichen Mehrheit der Regierungspartei als sicher.
Es ist kein Geheimnis, dass schlechte Nachrichten möglichst unter den Teppich gekehrt und von der Öffentlichkeit fern gehalten werden sollen. Und um genau diese Schlagzeilen geht es: Titel, die am Image eines Unternehmens zehren und den Ruf nachhaltig schädigen können. Oder aber es handelt sich um Nachrichten über die Pläne geheimer Projekte. Projekte, die sich unter Umständen fernab jeglicher Legalitätsgrenzen bewegen. Der Berichterstattung über solch brisante Themen soll durch Gesetze, Überwachungsaktionen etc. vorgebeugt werden.
Mit Gesetzen oder aber Überwachungsmaßnahmen von Journalisten soll die Pressefreiheit also eingeschränkt werden. Grund ist die heutige Einflussnahme durch die Presse auf die Allgemeinheit. Was in Presseblättern steht, egal ob es nun positive oder negative Berichte sind, wird von den Bürgern meistens nicht angezweifelt. Und die Interpretationen, die aus einem Artikel ersichtlich werden, tragen maßgeblich zu unserer Meinungsbildung bei.
Besonders wenn es sich um solch brisante Themen wie in den USA handelt, versuchen die „Schuldigen“ die Pressefreiheit einzuschränken, indem sie vor der negativen Veröffentlichung unter anderem die oben genannten „Vorkehrungen“ treffen. Doch hat die Allgemeinheit, also wir alle, nicht ein Recht zu erfahren, welche geheimen Projekte derzeit durchgeführt werden?
Wie stehen Sie zu dem Thema? Sind Sie ebenfalls der Meinung, dass die Pressefreiheit eingeschränkt werden müsste und wenn ja, inwiefern. Teilen Sie uns Ihre Meinung im Life-Go-Forum mit.
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