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EU verbietet 22 Haarfärbemittel


29.08.2006 (H. Bylinski) Kategorie: Europa

Bild: www.stiftung-warentest.de

Ab dem 1. Dezember 2006 dürfen bestimmte Substanzen innerhalb der EU in Haarfärbemitteln nicht mehr enthalten sein. Das Verbot betrifft insgesamt 22 Haarfärbemittel, für die von der Industrie keine Sicherheitsdossiers vorgelegt wurden. Eine wissenschaftliche Studie der EU kam zu erschreckenden Ergebnissen: Der Gebrauch dieser Haarfärbemittel könnte über einen längeren Zeitabschnitt hinweg mit einem Blasenkrebsrisiko verbunden sein.

Auf Grund dieser Tatsache hat der die Europäische Kommission beratende Wissenschaftliche Ausschuss das Verbot von möglicherweise schädigenden Haarfärbemitteln eindringlich empfohlen. Die Kosmetikindustrie hat 115 Sicherheitsdokumente für Haarfärbemittel eingereicht, die dem „Wissenschaftlichen Ausschuss Konsumgüter“ (SCCP) der EU zur Bewertung vorgelegt werden müssen.

Das Verbot ist die erste Maßnahme einer Gesamtstrategie, die im April 2003 mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern (Verbraucherschützer) vereinbart worden war. Ihr erklärtes Ziel ist es, eine Positivliste von Haarfarbstoffen zusammenzustellen, die als unbedenklich für die menschliche Gesundheit eingestuft werden kann.

Das Kalkül der Kommission zur Gewährleistung der Sicherheit von Haarfärbemitteln zieht in Betracht, alle bestimmten permanenten und nicht permanenten Haarfarbstoffe zu verbieten. Das Verbot trifft für alle Haarfärbemittel in Kraft, für die die Industrie dem SCCP keine Akten zu den Inhaltsstoffen vorgelegt oder zu denen der SCCP eine negative Stellungnahme abgegeben hat.

In einem öffentlichen Statement hatte die Kommission die Erzeuger eindringlich gebeten, Sicherheitsdossiers für ihre Stoffe vorzulegen. Diese auf wissenschaftlicher Basis verfassten Dokumente sollen belegen, dass ein bestimmter Stoff in den Haarfärbemitteln kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher in sich birgt.

Der Wissenschaftliche Ausschuss wird seine endgültigen Gutachten zu den jeweiligen Haarfärbemitteln stufenweise abgeben. Die Kommission wird dann anhand der Stellungnahmen Entscheidungen treffen, die zur Regulation dieser Stoffe dienen und notwendige Bestimmungen ergreifen.

Der Absatz für Haarfärbemittel in der EU erreichte im Jahre 2004 einen Umfang von 2,6 Milliarden Euro. Dies entspricht rund 8 Prozent des Produktionswertes der Kosmetikindustrie in Europa. Auf permanente Haarfärbemittel entfielen dabei 70 bis 80 Prozent des europäischen Marktes für Haarfärbeprodukte. Mehr als 60 Prozent aller Frauen und 5 bis 10 Prozent der Männer färben sich die Haare, im Durchschnitt 6 bis 8 Mal pro Jahr.

Nur wenn der SCCP bestätigt, dass von dem untersuchten Stoff keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, bleibt die weitere Verwendung erlaubt. Die nächsten Stellungnahmen werden im Oktober 2006 ergehen – bleibt abzuwarten, wie diese ausfallen.



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