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Bahnübergänge stellen nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Zweiradbesitzer und Fußgänger eine Bedrohung und Verunsicherung dar, wie die 30. Continental-Verkehrsuntersuchung bekannt gab. Am 31. März 2006 veröffentlichte der Reifenhersteller Continental die teilweise erschreckenden Ergebnisse der Untersuchung, in der das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an Bahnübergängen ausführlich untersucht wurde.
Die Autoren der Studie, Prof. Dr. Jürgen Steinbrecher und Dr. Dieter Ellinghaus, fanden heraus, dass ganze 39 % der Befragten ein rotes Blinksignal vor einem Bahnübergang fälschlicherweise nur für einen Warnhinweis hielten und sich nicht verpflichtet fühlten, anzuhalten. Ferner denken 30 % nicht daran, bei einem gelben Licht zu halten. Diese fatalen Fehler könnten unter Umständen tödlich enden. Zwar passieren an Bahnübergängen relativ wenige Kollisionsunfälle zwischen Schienen- und Straßenverkehr, dennoch sind die Folgen solcher Unfälle verheerend und kommen vor.
Jeder vierte Bahnübergangsunfall fordert ein Todesopfer. Nicht wirklich verwunderlich: Ein Zug braucht bei trockenen Witterungsverhältnissen bei einer Fahrtgeschwindigkeit von 160 km/h einen Bremsweg von 600 Metern bis zum endgültigen Stillstand. Bei schlechtem Wetter kann sich dieser Bremsweg auf einen Kilometer verlängern.
Auch wenn ein Fehler beim Überqueren eines Bahnüberganges im günstigen Fall keinen Unfall zur Folge hat, kann er den Autofahrer teuer zu stehen kommen. Wer ein gelbes oder rotes Lichtsignal beziehungsweise das Pfeifen des Zuges ignoriert, muss mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro, drei Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrentzug rechnen.
Ebenfalls alarmierend ist die Tatsache, dass immerhin noch 6 % der Teilnehmer die Meinung vertreten, sie dürften geschlossene Halbschranken umfahren. Die Halbschranken reichen nicht über die gesamte Straßenbreite, damit ein eventuell eingeschlossener Verkehrsteilnehmer eine Fluchtmöglichkeit hat. Halbschranken finden wir an Bahnübergängen, an denen kein Schrankenwärter vor Ort ist. Sie dürfen aber unter keinen Umständen umfahren oder umgangen werden.
Die Zeit zwischen Rotlicht und Senken der Schranken kann bis zu 30 Sekunden dauern. Entgegen der Meinung von 14 % der befragten Teilnehmer muss in dieser Zeit definitiv angehalten werden.
Große Unkenntnis herrscht bei den Befragten über die Parkverbote im Bereich um Bahnübergänge, die wichtig sind, um die Sicht auf kommende Züge nicht zu versperren. Laut Gesetzgeber ist das Parken innerorts fünf Meter vor und hinter einem Bahnübergang verboten – eine Regel, die 25 % der Teilnehmer nicht bekannt ist. Dass sich das Parkverbot außerorts auf 50 Meter vor und hinter dem Bahnübergang ausdehnt, weiß nicht mal jeder zweite Teilnehmer der Studie.
Die Studie zeigt ganz deutlich, dass zum Thema Bahnübergang noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss.
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