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Private Pleite: Jetzt raus aus der Schuldenfalle - Teil 1


07.09.2006 (H. Bylinski) Kategorie: Wirtschaft

Bild: focus.msn.de

In unserer zweiteiligen Reihe über Privatinsolvenz wollen wir aufzeigen, wie immer mehr Menschen in Deutschland in die Schuldenfalle geraten und welchen Ausweg es in Härtefällen gibt. Hierüber soll der erste Teil Aufschluss geben. Der Zweite befasst sich im Anschluss daran in wenigen Tagen mit den Einzelheiten des Insolvenzverfahrens.

Schulden bis in alle Ewigkeit: Eine beängstigende und zugleich erschreckende Perspektive, die für immer mehr Menschen zur bitteren Realität zu werden droht. Etwa acht Millionen Menschen in Deutschland leben mit einem überwältigenden Schuldenberg. Die Ursachen hierfür können sehr unterschiedlicher Natur sein. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist nur einer von verschiedenen Auslösern.

Erste Anzeichen sind oftmals offene Nebenkostenabrechnungen, Telefonrechnungen und ähnliches. Schwerer ins Gewicht fallen Außenstände bei der Miete oder Versicherung, die auf ihre Prämien nicht verzichten will. Die Betroffenen geraten in immer größere Probleme. Einschließlich Mahngebühren und Zinsen nehmen die Schulden schnell existenzbedrohende Ausmaße an.

Die Raten für das Haus, das Auto oder den Kauf auf Pump können nicht mehr bedient werden. Die furchtbare Folge: Banken streichen meist eilends die Kreditlinie. Wenn die Schuldenfalle der Kreditinstitute, Gläubiger, Finanzämter, Behörden, Inkassounternehmen und anderer Institutionen zuschnappt, glaubt der Betroffene, jemand zieht ihm den Boden unter den Füßen weg. Aus eigener Kraft jemals wieder ins Plus zu kommen, erscheint utopisch. Doch die Lage der Schuldner ist keineswegs aussichtslos, ganz im Gegenteil, Hilfe naht von Seiten der Justiz!

Seit 1999 räumt die Insolvenzordnung auch Privatpersonen die Möglichkeit ein, offiziell Konkurs anzumelden. Im Jahre 2005 machten fast 70.000 private Schuldner davon Gebrauch. Im Vergleich zur Firmenpleite ist die sogenannte Verbraucherinsolvenz wesentlich unkomplizierter. Das gute daran: Es besteht die Möglichkeit, dass Rechnungen dem Schuldenmacher erlassen werden. Unter der Bedingung, dass er sechs Jahre lang bestrebt ist, die Forderungen seiner Gläubiger im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erfüllen. Selbst, wer monatlich nur ein paar Cent zurückzahlen kann, braucht Gerichtsvollzieher, Lohn- oder Kontopfändung dann endlich nicht mehr zu fürchten. Die Gläubiger müssen sich damit abfinden.

Damit der Ausstieg aus der Schuldenfalle gelingt, sollte der Schuldner als aller erstes den Gang zu einer Vertrauensperson wagen. Der zweite Schritt wäre der Gang zur professionellen Hilfe. Zur Auswahl stehen hier die kostenlose Schuldnerberatung bei der Verbraucherzentrale sowie die Diakonie oder der kostenpflichtige Fachanwalt für Schuldrecht. Wer lieber den Anwalt aufsuchen möchte, jedoch kein Geld hierfür hat, kann das Amtsgericht aufsuchen um einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Über diesen Schein kalkuliert der Anwalt sämtliche Gebühren geradewegs mit dem zuständigen Gericht ab. Doch Vorsicht: Auch das Amtsgericht versucht heute die Kosten irgendwann wieder reinzuholen, um die Staatskasse zu entlasten.

Schritt drei: Die Insolvenzordnung besagt, dass der Schuldner als erstes versuchen sollte, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Wenn dieses Vorhaben misslingt und nachweislich keine Einigung zustande kommt, weil ein Gläubiger ablehnt oder sogar mehrere mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sind, kann das sogenannte Insolvenzverfahren und die anschließende Restschuldbefreiung beantragt werden. Zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Insolvenzgericht (Amtsgericht) am Wohnort des Schuldners.

Der vierte Schritt ist der Weg zum Insolvenzrichter. Das öffentliche Bekenntnis ihrer Zahlungsunfähigkeit hat für die meisten Schuldner einen negativen Beiklang, doch die Verbraucherinsolvenz ist trotz aller Zweifel und Unsicherheiten der schnellste Weg aus der Schuldenfalle. Des Weiteren werden negative Vermerke im Schuldenregister nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Einem schuldenfreien Neuanfang einschließlich Konto und Kreditkarte steht dann nichts mehr im Wege.

Wir hoffen nun Ihre Neugier geweckt zu haben und Sie auch im zweiten Teil dieses Artikels als unsere Leser begrüßen zu dürfen.



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