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Er hatte sich mit der Entscheidung Zeit gelassen und es bis zum Schluss spannend gemacht. Am Donnerstag, den 21. Juli um 20.15 Uhr war es dann so weit: 18 Millionen bundesdeutsche Zuschauer verfolgten vor den Fernsehgeräten die Ansprache von Bundespräsident Horst Köhler.
„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich habe heute den 15. deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 18. September angesetzt.“ Mit diesen Worten stellte sich Köhler auf die Seite des Bundeskanzlers, der am 1. Juli vor dem Bundestag die Vertrauensfrage verloren hatte und ihn anschließend um die Auflösung des Parlaments und Neuwahlen gebeten hatte. Nach der Wahl in NRW am 22. Mai diesen Jahres, bei der die letzte rot-grüne Landesregierung abgewählt worden war, sah sich Schröder der Unterstützung seiner rot-grünen Regierungspolitik durch die Wähler endgültig beraubt und erhofft sich nun klarere Verhältnisse durch eine Neuwahl des Parlaments. Allerdings nimmt er dabei in Kauf, wie Umfragen bereits deutlich zeigen, dass er kaum auf eine Wiederwahl hoffen kann.
Horst Köhler begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass er für Deutschland eine Regierung wünsche, die „ihre Ziele mit Stetigkeit und mit Nachdruck“ verfolgen könne. Er kam zu dem Ergebnis, „dass dem Wohl unseres Volkes mit einer Neuwahl jetzt am besten gedient“ sei. Abschließend forderte er die Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht „sorgsam“ gebrauch zu machen.
Zu dem Vorwurf, das Ergebnis der Vertrauensfrage sei durch Absprache künstlich herbeigeführt worden und damit verfassungswidrig, sagte Köhler, dass die Verfassung durchaus die Auflösung des Bundestages erlaube, wenn der Bundeskanzler seine Handlungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt sehe. Er stimme Gerhard Schröder zu, dass dies nun der Fall sei. Darüber hinaus habe Köhler berücksichtigt, dass ein Großteil der Bevölkerung Neuwahlen wünsche.
Jedoch ist noch keinesfalls sicher, ob es wirklich Neuwahlen geben wird. Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht.
Bereits zwei kleine Parteien, die Partei „Pro DM“ und die „Anarchistische Pogo-Partei Deutschland“, haben vor dem Verfassungsgericht Klage gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten eingereicht. Um zu einer Bundestagswahl antreten zu können, muss jede Partei 2000 Stimmen aus jedem Bundesland vorweisen. Die beiden Parteien kritisieren, dass es ihnen in der kurzen Zeit bis Mitte September kaum möglich sein wird, diese Unterschriften zu sammeln und sie somit, im Gegensatz zu den großen Parteien, stark benachteiligt wären.
Der nun prominenteste Kläger allerdings ist der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz. Er will ebenfalls klagen, da er das momentane Geschehen in Deutschland für „absurd“ und „gefährlich“ halte. Er unterstellt dem Bundeskanzler, dass dieser, statt die vier Jahre seiner Legislaturperiode zu Ende zu führen, aus der Verantwortung fliehe. Zudem könne Schulz nicht verstehen, dass alle Parteien, sowie nun auch der Bundespräsident, Schröder dabei unterstützten. Er befürchtet, dass in Zukunft nun jeder Bundeskanzler nach Wunsch das Parlament auflösen könne, was der Weg in eine „Kanzlerdiktatur“ sei.
Nach der Auflösung des Parlaments muss eine Neuwahl nach spätestens 60 Tagen erfolgen. So lange hat das Bundesverfassungsgericht nun Zeit zu entscheiden, ob es die Neuwahl zulasse oder für verfassungswidrig erkläre.
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