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Volkszählung in Deutschland geplant


18.09.2006 (J. Rohrbach) Kategorie: Panorama

Bild: www.merkur.de

Haben wir weniger Einwohner, als bisher angenommen?

Was 1987 in der Bundesrepublik Deutschland aus Angst vor einem „gläsernen“ Bürger noch umstritten und beklagt war, soll im Jahr 2010 / 2011 nun wieder geschehen. Statistiker und Politiker fordern eine erneute Zählung des Volkes, um besser die Zukunft planen und so den demografischen Wandel bewältigen zu können. Die Daten sollen genutzt werden, um Rentenlasten, den Bedarf an Kindergärten, Schulen, Kliniken und Altenheimen sowie eine gerechte Steuerverteilung besser einschätzen zu können.

Der Beschluss wurde am 29. August 2006 gefasst, da die veralteten Daten immer weniger als Grundlage für staatliche Entscheidungen taugen und Statistikern zufolge sogar weit neben der Realität liegen sollen. So soll zum Beispiel der Ausländeranteil in Deutschland bisher als zu hoch eingeschätzt worden sein, ebenso wie die tatsächliche Einwohnerzahl, die auf 1,3 Millionen Menschen weniger geschätzt wird, als bisher vermutet.

Auch wenn Verfechter des Datenschutzes entsetzt sind, ist im Gegensatz zur letzten Volkszählung diesmal kein wirklich ernsthafter Protest zu erwarten. Lediglich die Linkspartei PDS äußert ihren Unmut über hinausgeworfenes Geld für zu schnell wieder veraltete Daten. Doch um die Kosten der Volkszählung zu senken, werden heute andere Methoden eingesetzt als noch vor 19 Jahren.

So soll statt der Befragung aller Bürger eine so genannte „registergestützte“ Zählung durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass hauptsächlich Daten aus Melderegistern und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und neben 17,5 Millionen Immobilienbesitzern nur 10 % der Bevölkerung direkt befragt werden. Auf diese Weise können die Kosten der Zählung von 1,4 Milliarden Euro auf 450 Millionen Euro gesenkt werden.

Bei der Befragung erfasst werden Geburtsort und -land, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie Daten zu Haushalt, Erwerbsleben, Bildung und Daten der Wohnungs- und Gebäudestatistik. Die gesetzliche Grundlage dazu soll nach den Richtlinien der EU im Jahr 2008 geschaffen werden. Dazu gehört, dass keine Fragen zur Religionszugehörigkeit, genauen Einkommenssituation und Kinderzahl gestellt werden dürfen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass die Volkszählung ihre Ziele erfüllt und nicht wieder einen unnötigen Kostenpunkt in den unüberschaubaren Ausgaben der Regierung darstellt.



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