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Von der Freiheit


21.09.2006 (J. Schramm) Kategorie: Politik

Bild: www.apfn.org

Big Brother is watching you – so abgedroschen diese Phrase sein mag, trifft sie doch eine Urangst des aufgeklärten Bürgers. „Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten“, bemerkte Goethe und wirft die Frage auf, was denn der Einzelne tun kann, wenn der gläserne Bürger im Zuge der Anti-Terror-Gesetze gesetzlich angeordnet wird.

Von Fußfesseln für „gefährliche Ausländer“ ist die Rede und erst vorletzte Woche haben sich die Innenminister der Länder auf die so genannte Anti-Terror-Datei geeinigt, die den Kampf gegen Terroristen erleichtern soll. Diese Datei soll sowohl vom Bund als auch von den Ländern mit Informationen über potentielle Terroristen gespeist werden.

Zusätzlich soll der Bundesnachrichtendienst verstärkte Kompetenzen in Bezug auf das Erhalten und Speichern von Datensätzen bekommen. Die Bedenken von Datenschützern, dass die Daten nur dann verwendet werden dürfen, wenn eine „erhebliche“ Straftat vorliegt, werden allerdings nur leise vernommen. Genauso wie die Kritik der Linken und von Teilen der Grünen, die eine scharfe Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst (die im Grundgesetz verankert ist) bedroht sehen.

Spätestens seit den vereitelten Anschlägen der letzten Wochen ist die Angst vor terroristischen Anschlägen auch in Deutschland angekommen. Plötzlich lösen sich hartnäckige Widerstände gegen verschärfende und verschärfte Sicherheitsmaßnahmen auch auf Seiten der FDP und dem Bündnis ’90/Die Grünen.

„Bei aller Sorge um die Sicherheit in Deutschland darf jedoch nicht Schritt für Schritt die Freiheit und die Rechtsstaatlichkeit geopfert werden“, fordern die JuLis, die Jugendpartei der FDP, auf ihrer Internetseite (www.julis.de), während der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) einen Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgestellt hat, das dem Verfassungsschutz zahlreiche neue Befugnisse zugesteht.

Faktisch bedeutet das, dass der Verfassungsschutz auf folgende Maßnahmen zugreifen darf: „heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“. (www.heise.de)

Somit können die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auf die Festplatten beliebiger Nutzer zugreifen. Auch wenn der damit verbundene technische Aufwand noch zu groß ist, als dass sich der 08/15-Internetuser Sorgen um seine Privatphotos machen muss. Dennoch ist diese Maßnahme ein Indikator für die Politik der aufweichenden Bürgerrechte.

Diese Kluft, die sich zwischen dem Wunsch, die hart erkämpften Bürgerrechte wahren zu wollen und der Tatsache, sich den neuen Sicherheitsanforderungen stellen zu müssen, gebildet hat, zieht sich durch alle Ebenen der Republik.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat sich in der „westlich-zivilisierten“ Welt eine paranoide Entwicklung abgezeichnet, die jeden Bürger zum potentiellen Verbrecher degradiert. Offiziell beschränkt sich die so genannte Rasterfahndung nur auf „potentiell Verdächtige“. Doch wer bestimmt, ab wann wer wie potentiell gefährlich ist?

Den Attentätern von London im Juli 2005 hätte man, bevor sie die Anschläge verübten, eine einwandfreie Assimilierung nachgesagt. Einer von ihnen war ein junger Lehrer und zu dem äußerst beliebt.

Osama bin Laden hat jahrelang in den USA gelebt und die Attentäter vom 11. September waren reguläre Studenten. Das einzige, was diese Attentäter gemeinsam hatten, war ihre Religion. Konsequenterweise müssten dann alle Menschen muslimischen Glaubens als potentielle Terroristen behandelt werden. Doch wie kann man wissen, dass nicht der deutsche Junge nebenan konvertiert ist und jetzt Anschläge plant? Schließlich sind 370.000 Deutsche islamischen Glaubens. Welche Rolle Frauen in diesen Zirkeln spielen, wurde bis jetzt sowieso noch kaum bedacht. Es wird also deutlich, dass die Grenzen hier nicht zu ziehen sind. Doch die Angst bleibt.

Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht jetzt vor, dass der MAD (Militärischer Abschirmdienst), der BND (Bundesnachrichtendienst) und der Verfassungsschutz Zugriff auf Flugdaten haben sollen, um mehr Kontrolle über die Reisen „potentieller Attentäter“ haben zu können. Konkret dürfen sie bei den Fluggesellschaften nach Fluggastdaten fragen. Der vorherige, zusätzliche Zwischenschritt, der eine Zustimmung de G10-Kommission* verlangte, wird somit abgeschafft.

Ist es wirklich notwendig, dass die Sicherheitsmaßnahmen ständig verschärft werden? Nach den Anschlägen in New York, Madrid, London, Bali und so weiter lässt sich das „alte“ Sicherheitssystem nicht aufrecht erhalten, denn schließlich hat es den Attentäter die Freiheit gegeben, die Anschläge zu planen.

Das hohe Gut der Freiheit muss bewahrt werden. So heroisch und pathetisch vertritt der ein oder andere Politiker seine Vorstellungen vom sicheren Staat. Allerdings entsteht hier eine Zwickmühle, denn des Volkes Freiheit wird eingeschränkt um die Freiheit zu erhalten?

Die Frage, warum diese Anschläge ausgerechnet eine Welt treffen, die als „frei, fair und richtig“ gepriesen wird, kommt selten auf. Offensichtlich sieht ein Teil der muslimisch-geprägten Welt unsere Welt anders. Denn auch wenn Pauschalisierungen weder angebracht noch zutreffend sind, haben der Karikaturenstreit und jüngst der Streit um die Rede des Papstes doch deutlich gezeigt, dass die „westlich-zivilisierte Welt“ Hass auf sich zieht. Dass selbst die Kreuzzüge, die mit dem kirchlichen Konzil von Clermont 1095 n. Chr. begannen, bis heute in den Köpfen vieler Muslime präsent sind, ist bezeichnend für das asymmetrische Verhältnis zwischen der „westlich-zivilisierten“ Welt und der islamischen Welt.

Doch was tun? Die Sicherheitsmaßnahmen weiter hochschrauben? Die Privatsphäre eines jeden Einzelnen beschneiden? Sich vor den Herausforderungen, die uns die islamische Welt stellt, drücken?

Die Sicherheitsmaßnahmen müssen in erster Linie dem Bürger nutzen und ihm nicht das Gefühl geben, er sei der Feind in seinem eigenen Land. Essentielle Grundrechte dürfen von den kommenden Sicherheitsmaßnahmen nicht berührt sein. Vor allem muss jedoch ein Dialog möglich sein. Eine gemeinsame Linie zum Schutz aller muss jetzt gefunden werden.

Das mag sozial-romantisch klingen, aber durch das schleichende Errichten eines Polizeistaates werden Probleme nur verschärft. „Sicherheit erreicht man nicht, indem man Zäune errichtet, Sicherheit gewinnt man, indem man Tore öffnet“, formulierte der frühere finnische Präsident Kekkonen die Sicherheitspolitik seines Landes. Dies sollte auch für die deutsche Innen- und Sicherheitspolitik gelten, denn durch Ausgrenzung und Ausschluss schürt man nur den sowieso schon angestauten Hass.

* Die G10-Kommission besteht aus einem Volljuristen und drei Beisitzern. Sie entscheidet über Einschränkungen von Artikel 10 des Grundgesetzes. Dieser Artikel regelt das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis.



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