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Wenige Monate nach der Kapitulation Deutschlands stand Nürnberg erneut im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit. Am 20. November 1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal 600 unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher.
Zu Beginn wollte man den Prozess in Berlin führen, jedoch war Nürnberg durch seine Reichsparteitage und die Verkündung der Nürnberger Rassengesetze zum Schutz des deutschen Blutes für die Alliierten 1935 von symbolischer Bedeutung. Ein weiterer ausschlaggebender Grund war, dass der Justizpalast weitgehend von Bomben verschont geblieben war und es unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit nirgends in Deutschland einen besseren Komplex gab. Vor allem jedoch aus dem Grund, da das nebenstehende Gebäude ein Gefängnis war, das über einen unterirdischen Gang direkt mit dem Schwurgerichtstrakt verbunden war.
Im größten Schauprozess der Geschichte wurden durch die Hauptankläger Robert H. Jackson (USA), Roman Rudenko (UdSSR), Sir Hartley Shawcross (Großbritannien) und François de Menthon (Frankreich) 24 Einzelpersonen, sechs Gruppen und Organisationen angeklagt.
Auf der Richterbank saßen Francis A. Biddle und John J. Parker (USA), Iona Nikittschenko und Alexander Woltschkow (UdSSR), Sir Geoffrey Lawrence und Norman Birkett (Großbritannien), Henri Donnedieu de Vabres und Robert Falco (Frankreich).
Die Angeklagten wurden nach 218 Verhandlungstagen am 30. September und am 1. Oktober 1946 überwiegend verurteilt. (Frei gesprochen wurden nur wenige.) Die vier Anklagepunkte lauteten:
1. Verschwörung gegen den Weltfrieden
2. Planung, Entfesselung und Durchführung des Angriffskrieges
3. Verbrechen gegen das Kriegsrecht
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Urteil: Tod durch den Strang
Hermann Göring (1, 2, 3, 4) (1, 2, 3, 4)
Joachim von Ribbentrop (1, 2, 3, 4) (1, 2, 3, 4)
Wilhelm Keitel (1, 2, 3, 4) (1, 2, 3, 4)
Ernst Kaltenbrunner (1, 3, 4) (3, 4)
Alfred Rosenberg (1, 2, 3, 4) (1, 2, 3, 4)
Hans Frank (1, 3, 4) (3, 4)
Wilhelm Frick (1, 2, 3, 4) (2, 3, 4)
Julius Streicher (1, 4) (4)
Fritz Sauckel (1, 2, 3, 4) (3, 4)
Alfred Jodl (1, 2, 3, 4) (1, 2, 3, 4)
Martin Bormann in Abwesenheit (1, 3, 4) (3, 4)
Arthur Seyß-Inquart (1, 2, 3, 4) (2, 3, 4)
Urteil: Gefängnisstrafen
Rudolf Hess (1, 2, 3, 4) (1, 2, lebenslänglich)
Walther Funk (1, 2, 3, 4) (2, 3, 4, lebenslänglich)
Erich Raeder (1, 3, 4) (1, 3, 4, lebenslänglich)
Karl Dönitz (1, 2, 3) (2, 3, zehn Jahre Gefängnis)
Baldur von Schirach (1, 4) (4, zwanzig Jahre Gefängnis)
Albert Speer (1, 3, 4) (3, 4, zwanzig Jahre Gefängnis)
Konstantin Freiherr von Neurath (1, 2, 3, 4) (1, 2, 3, 4, fünfzehn Jahre Gefängnis)
Urteil: Freispruch
Franz von Papen (1, 2, 3, 4) (nicht schuldig)
Hans Fritzsche (1, 2, 3, 4) (nicht schuldig)
Hjalmar Schacht (1, 2, 3, 4) (nicht schuldig)
Robert Ley tötete sich vor Prozessbeginn selbst. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurden krankheitsbedingt für prozessunfähig erklärt.
Am 17. Oktober 1946 um ein Uhr morgens betrat der Henker von Nürnberg Sergeant John C. Woods die Sporthalle des Gefängniskomplexes um die Exekution zu vollstrecken. Als erster wurde Joachim von Ribbentrop gefesselt in den Raum geführt. Das Fesseln war als zusätzliche Sicherheit gedacht, da Hermann Göring sich nur wenige Stunden vorher in seiner Zelle mit Zyankali vergiftete. Er nannte seinen Namen und stieg die dreizehn Stufen zum Galgen hinauf. Die letzten Worte lauteten: „Gott schütze Deutschland, Gott sei meiner Seele gnädig. Mein letzter Wunsch ist, dass Deutschland seine Einheit wieder findet und Frieden auf der Welt regiert“. Die letzten Worte seiner Kameraden folgten.
Wilhelm Keitel: „Ich folge nun meinen Söhnen. Alles für Deutschland. Ich danke ihnen.“ Ernst Kaltenbrunner: „Es tut mir leid, dass Deutschland in der Stunde seiner Not nicht ausschließlich von Soldaten geführt wurde.“ Alfred Rosenberg verzichtete auf seine letzten Worte. Hans Frank: „Ich bitte zu Gott, mich gnädig zu empfangen.“ Wilhelm Frick: „Lang lebe das ewige Deutschland.“ Julius Streicher: „Heil Hitler.“ Fritz Sauckel: „Gott möge meine Familie beschützen.“ Alfred Jodl: „Ich grüße dich mein Deutschland.“ Arthur Seyß-Inquart: „Ich hoffe, dass diese Hinrichtung der letzte Akt der Tragödie des Zweiten Weltkriegs und eine Lehre sein wird.“ Er starb um 2.57 Uhr als letzter der früheren Machthaber.
Im Anschluss an den internationalen Hauptkriegsverbrecherprozess fanden die zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse statt. Mit dem letzten Urteil am 11. April 1949 waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse beendet.
Anlässlich des 60. Jahrestages der Vollstreckung der Todesurteile folgt durch BBC nach 1961 Abby Manns Doku-Drama „Judgement at Nuremberg“ und 2000 „Nuremberg“ eine dreiteilige Verfilmung mit dem Namen „The Nuremberg Trial: Inside the Nazi Mind“. Im Vordergrund der Verfilmung werden besonders die Schicksale der Angeklagten Albert Speer, Rudolf Heß und Hermann Göring stehen.
Lesen sie nächste Woche die detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Verfilmungen.
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