•  
    • Kultur & Lifestyle
    • Sport & Panorama
    • Europa & Die Welt
    • Wissenschaft & Gesundheit
    • Politik & Wirtschaft
    • Computer & Technik
  •  
    • Sicherheits-Tools
    • System-Tools
    • Browser & Dateimanager
    • Grafik-, Film- & Sound-Tools
    • Andere Tools
    • Unterhaltung
    • Sicherheits-Tools
    • System-Tools
    • Browser & Dateimanager
    • Grafik-, Film- & Sound-Tools
    • Andere Tools
    • Unterhaltung
 
 
 
 

Rechtswidriges Verhalten der staatlichen Lottogesellschaften


04.10.2006 (S. Salzmann) Kategorie: Panorama

Bild: www.region-muenchen.de

Am 28. August 2006 bestätigte das Bundeskartellamt, dass das Verhalten der staatlichen Lottogesellschaften gegenüber den privaten Anbietern Tipp 24, Faber und Jaxx in folgenden Punkten rechtswidrig ist:

- Der Boykott von privaten Lotto-Spielvermittlern ist rechtswidrig.
- Die Kündigungen der Lottogesellschaften sind unwirksam.
- Der Kartellamtsbeschluss ist sofort vollziehbar.
- Die Gewinner sind Verbraucher und Breitensport.

In dem 200 Seiten umfassenden Beschluss erläutert das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften und den dahinter stehenden Bundesländern, dass sich auch der Staat an zwingende Vorgaben des Gesetzgebers und insbesondere europarechtliche Regeln und Gesetze zu halten hat, wie es für jedes private Unternehmen selbstverständlich ist.

Der Versuch der staatlichen Lottogesellschaften, die oben genannten privaten Anbieter zu behindern, stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, so die obersten Wettbewerbshüter.

Die innerhalb der letzten Monate ergangenen Kündigungen der Verträge über gewerbliche Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachen betrachtet das Kartellamt als Auswuchs des Boykotts und erklärt diese somit für nichtig.

Ferner haben die Bonner Wettbewerbshüter ihren Beschluss nach umfassender Würdigung der Stellungnahme von den Lottogesellschaften weiter konkretisiert und verschärft. Danach dürfen sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des sogenannten Regionalisierungsstaatsvertrages ab sofort nicht weiter angewendet werden. Das bedeutet, die Lottogesellschaften stehen künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen – zum Beispiel über die zu zahlenden Provisionen an gewerbliche Spielvermittler – mehr treffen.

Ebenso verbleiben Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern in demjenigen Bundesland, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen bundesweiten „Lotto-Finanzausgleich“, wie ihn der Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der Kartellwächter in Zukunft nicht mehr geben.

Sollte gegen die Umsetzung des Beschlusses verstoßen werden, drohen den Zuwiderhandelnden empfindliche Zwangsgelder.

Eine positive Resonanz aus diesem Beschluss können vor allem die Verbraucher und der Breitensport ziehen. Der Großteil der Fördergelder für Sport und Kultur resultiert insbesondere aus den Zweckerträgen von Lotterien. Durch den Kartellamtsbeschluss wird künftig der gesunde Wettbewerb zwischen gewerblichen Spielvermittlern und den Lottogesellschaften und damit die Finanzierung von Vereinen und Verbänden gesichert.



Redakteur:
Passwort:
 

Alles rund ums Drucken!

Radfritz.de Fahrrad Angebote

Spreadshirt Designer

 234x60 Kinderwelt

Preisvergleich
Ferienwohnung Deutschland Digitalkameras, News ... für Fotografen Duesseldorfer-Onlinemagazin
Ruhr-Guide.de

© 2005-2012 Life-Go
RSS-Portal.com - Newsfeed RSS-Portal.com - Newsfeed
Impressum | SiteMap | Über uns
Besucher 2007:
Diese Seite wurde in 0.199658 Sekunden generiert.

Klug Suchen! Die Suchmaschinen-Suchmaschine | submitter.de - Kostenloser Eintrag in über 1111 Suchmaschinen! | Internet Links | WSD-Profi | Kingtools.de | Webkatalog