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Studiengebühren - Eine Bestandsaufnahme


18.11.2006 (S. Rümer) Kategorie: Politik

Bild: www.gruenejugendsaar.de

Die Zeit des kostenlosen Studiums ist in vielen Bundesländern vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hob im November 2003 das bundesweite Studiengebührenverbot auf. Die rot-grüne Bundesregierung hatte dieses im Jahr 1998 eingeführt. Doch das entsprechende Hochschulrahmengesetz verstieß gegen das Grundgesetz, wonach den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für die Hochschulen zusteht. Mit der Föderalismusreform wurde nun das gesamte Bildungswesen reine Ländersache. Damit hat der Bund auch im Universitätsbereich keinerlei Mitspracherechte mehr. Als letztendliche Konsequenz soll nun zum Jahresende das Hochschulrahmengesetz vollständig aufgehoben werden.

Der Gebührenpartikularismus der Bundesländer geht somit in die Vollen. Bayern führt Studiengebühren in Höhe von maximal 500 Euro zum Sommersemester 2007 ein. In Rheinland-Pfalz sollen Studenten aus anderen Bundesländern, nicht aber die eigenen „Landeskinder“, zahlen. In Berlin allerdings plant die rot-rote Landesregierung keine Einführung der „Campus-Maut“. Von einer gemeinsamen Gangart kann somit nur geträumt werden. Auch an den Universitäten innerhalb der Bundesländer herrscht nicht immer Einheitlichkeit. So überlässt Nordrhein-Westfalen den einzelnen Universitäten die Festlegung der Gebührenhöhe und macht keinerlei Vorgaben.

Das Für und Wider von Studiengebühren wird nun schon seit Jahren ausgiebig diskutiert. Ein sehr häufig vorgetragenes Gegenargument ist die soziale Ausgestaltung. Kinder aus weniger gut betuchten Familien könnten sich das Studium nicht mehr leisten und würden aus finanziellen Gründen von den Universitäten ferngehalten. Dem soll nun durch das Studienkreditprogramm entgegengewirkt werden. So vergeben beispielsweise die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie viele Sparkassen Darlehen. Die Zinsen dafür liegen unter dem üblichen Niveau. Trotzdem bleibt die Befürchtung, dass vor allem BAföG-Empfänger einen Schuldenberg von mehreren Tausend Euro nach dem Studium anhäufen.

Gerade in letzter Zeit kamen allerdings auch juristische Zweifel an den Studiengebühren auf. In Hessen beispielsweise garantiert zwar die Landesverfassung ein kostenfreies Studium, Gebühren wurden aber trotz heftigster Proteste der Studenten eingeführt. Deswegen hat kürzlich die landesweite Konferenz der Studierendenvertreter beschlossen, dass eine Unterschriftensammlung sowie eine Informationskampagne unter den hessischen Wahlberechtigten gestartet wird, um ein Normenkontrollverfahren beim Staatsgerichtshof einreichen zu können. Auch an der Universität Würzburg erwägen einige Fachschaften eine solche Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die in Bayern zum nächsten Sommersemester anstehenden Studiengebühren anzustreben.

Rechtliche Probleme sieht Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesfinanzhof, in der Einführung des sogenannten Ausfallsicherungsfonds. Dieser Fonds soll den Banken als Sicherheit für nicht zurückgezahlte Kredite dienen. Dafür gehen 10 % der eingenommen Studiengebühren in den Topf. Nach Ansicht des Richters stellt dies eine Sonderbelastung dar und ist daher gesetzeswidrig.

Auch die viel gerühmte neue Maxime von den Studenten als Kunden der Hochschule, könnte noch zum Problem werden. Was passiert, wenn der „Kunde“ keine angemessene Gegenleistung für seine Gebühren bekommt? Hat er eine Art Rückzahlungsanspruch? Und wie wird die Gegenleistung definiert?

Diese Fragen zeigen bereits die Problematik der Studiengebührenerhebung. Ebenfalls nicht unterschätzt werden sollte die Befürchtung einiger Studentenvertreter, der Staat saniere mit den Einnahmen seine maroden Haushalte und ziehe sich so schrittweise aus der Finanzierung der Hochschulen zurück. Ein häufig gebrachtes Beispiel ist die so genannte Wiederbesetzungssperre, wonach eine frei gewordene Stelle an der Universität für fast ein ganzes Jahr nicht neu besetzt werden darf. Dieser Ausfall soll durch die Studiengebühren überbrückt werden, wodurch das Ministerium die entsprechenden Personalkosten im Etat einsparen würde.

Um diesem Vorwurf entgegen zu wirken, wurde mittlerweile durch Gesetze sichergestellt, dass die Gebühren an den Hochschulen bleiben und nicht an die Kultusbehörden gehen. Es gibt auch eine Regelung, wonach die Gelder ausschließlich zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden dürfen. An vielen Hochschulen werden in nächster Zeit Zielvereinbarungen zwischen Professoren und Studenten geschlossen. Darin sollen konkrete Maßnahmen, wie mehr Lehrpersonal und/oder bessere Ausstattung, festgeschrieben werden.

Trotzdem bleiben die Studentenvertreter an den Universitäten zur Wachsamkeit aufgerufen und sollten ihr Recht als „Kunden“ wahrnehmen um eventuelle Missstände aufzudecken.

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