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Fernsehserien wie „CSI - Crime Scene Investigation“ oder „Crossing Jordan“ erfreuen sich großer Beliebtheit und rühren die Werbetrommel für den Beruf des Gerichtsmediziners. Mehr und mehr junge Mediziner zeigen Interesse an dem Fach, sogar Schüler streben zunehmend ein Praktikum in diesem Bereich an. Auch mehr Frauen finden Gefallen am Obduktionstisch.
Wer den Beruf des Gerichtsmediziners ausüben möchte, hat jedoch einen langen und steinigen Weg vor sich. Zunächst muss man nach dem Abitur für mindestens sechs Jahre an die Universität. Beim Medizinstudium kann man nicht, wie es bei anderen Fächern möglich ist, durch besonderen Fleiß, Zeit gut machen. Jeder angehende Arzt muss zwölf Semester studieren, wobei die letzten beiden Semester das so genannte „praktische Jahre“ sind, welche in einem Krankenhaus abgeleistet werden. Während dieser Zeit verdient der angehende Arzt keinen Cent.
Wenn man das Studium erfolgreich abschließt, muss man sich zum Facharzt für Rechtsmedizin weiterbilden. Diese Spezialisierung dauert mindestens fünf Jahre, die ebenfalls nicht abgekürzt werden können. In dieser Assistenzzeit muss man auch ein halbes Jahr in der Psychiatrie sowie ein Jahr in der Pathologie verbringen. Am Ende dieser Weiterbildung steht noch eine Facharztprüfung an.
Erst dann kann sich der Gerichtsmediziner auf Quincys Spuren, er war in den 80ern der Vorreiter der Fernseh-Gerichtsmediziner, begeben, aber auch nach der langen und harten Ausbildung kann von Entspannung keine Rede sein. Mordopfer, Leichen schwer misshandelter Menschen, tot geprügelte Kinder und verweste Leichen erfordern eine gewisse Distanz von Seiten der Obduzierenden. Dass dies in vielen Fällen mehr als schwer ist, versteht sich von selbst.
Häufig werden die Berufe Pathologe und Rechtsmediziner nicht voneinander abgegrenzt, ihre Aufgabengebiete sind in der Realität jedoch verschieden. Der Pathologe obduziert im Krankenhaus die an einer natürlichen Todesursache verstorbenen Patienten und widmet sich daneben zu einem großen Teil der Tumordiagnostik und der Analyse von Organ- oder Körperteilen noch lebender Patienten. Dagegen fokussiert der Rechtsmediziner die Aufdeckung unklarer Todesfälle. Dabei kommen sowohl Selbstmord- als auch Unfallopfer und getötete oder gar ermordete Menschen auf seinen Seziertisch.
Allerdings machen nur etwa 2 – 5 % aller Obduktionen wirkliche Tötungsdelikte aus. Wesentlich häufiger landen Opfer von Unfällen, Suizide, vermutete Behandlungsfehler sowie Menschen, die eines natürlichen Todes gestorben sind, auf den Tischen in der Gerichtsmedizin. Ganz so spektakulär, wie es in den Fernsehserien dargestellt wird, geht es dort also nicht zu.
Außerdem gibt es einen weiteren negativen Aspekt zu beachten. Stefan Pollak, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, weist auf schlechte Aussichten hin, eine feste Stelle in diesem Beruf zu bekommen und gibt zu bedenken, dass die Ausübenden gerne auf Werbung durch Fernsehserien verzichten.
Arbeit gäbe es aber genug, nur wie überall mangelt es an finanziellen Mitteln. Schätzungen von Experten beziffern rund 2.000 ungeklärte Tötungsdelikte, da die Staatsanwälte kostenaufwendige Obduktionen einsparen.
Ein Gerichtsmediziner wird in seinem Leben sicherlich Zeuge von vielen Fällen, die für die Allgemeinheit kaum vorstellbar sind. Ob der Beruf des Gerichtsmediziners wirklich ein Traumberuf ist, mag jeder Interessent für sich selbst entscheiden.
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